Darf ich jmd schlagen wenn er aggressiv auf mich zugeht?
Ab wann darf ich (zur Gegenwehr) schlagen? Wenn jemand auf mich zugeht und mich schubst? Wenn jmd zum Schlag ausholt? Und darf ich mich mit Schlägen verteidigen wenn er immer weiter auf mich zu geht obwohl ich stopp sage? (hatte neulich eine unschöne Situation als eine extrem aggressive Person, die ich nicht kenne, permanent auf mich zugegangen ist, meine Familie beleidigt hat und dann gefragt hab ob es mir egal wäre wenn er mich beleidigt (also dieses stress ohne Grund, versucht zu provozieren, damit der andere etwas macht und er einen grund zuk schlagen hat), darf ich mich dort schon wehren)?
8 Antworten
Steht in § 32 (2) StGB
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Dazu gehören Beleidigungen und auf dich Zugehen ganz sicher nicht.
vor allen Dingen dürfte auch die Gegenwärtigkeit ein Problem sein. Gab allerdings schon Urteile bei denen sich jemand gegen eine Beleidigung mit einer Ohrfeige o.ä. gewehrt hat und der Richter das als Notwehr angesehen hat.
Notwehr §32 StGB: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Gegenwärtig bedeutet: bevorstehend, stattfindend und andauernd eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff.
wegen beleidigungen darf man nicht zu schlagen. da kannst du nur die polizei anrufen. aber wenn du sagst das du dich bedroht fühlst muss der jenige stehen bleiben. mdu kannst zur sicherheit noch ein zwei schritte zurück machen und die hand ausstrecken.
auf armlänge darf man nach bitte zur fernbleibung ganz sicher nicht kommen.
"aber wenn du sagst das du dich bedroht fühlst muss der jenige stehen bleiben." Stimmt so auf keinen Fall. Das wäre ja in der Realität lustig: Ich stehe mitten auf der Straße und rufe allen zu, dass ich mich bedroht fühle und alle bleiben stehen ;=) EIne rein subjektive Ebene reicht ohnehin kaum aus
Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen.
wer sicher sein will was der andere meint muss schon etwas leisten können gewichen ist man mit zwei schritten noch nicht. das nennt man parade
Rein theoretisch kannst du zuschlagen, sobald du dich bedroht fühlst. Dem Richter dann aber zu erklären, warum du der etwas breiteren Frau, welche offensichtlich nur eine Laufstörung hat, eine reingeballert hast - liegt an dir.
Immer erst darstellen, dass du dich bedroht / belästigt fühlst und zur Gegenwehr bereit bist. Im Optimalfall dem Gegenüber auch einfach ausweichen und auf die vermutete Gewalthandlung warten. Aber sicher nicht random vermuten, yo alles klar, der Türke da will mir was, und dann drauf losgehen, obwohl er auch nur'n miesen Tag hatte.
Wenn jemand mit einer Waffe auf dich zugeht, darfst du es bestimmt ohne Warnung.
Nach einem "Stop" denke ich schon. Wenn er dich nur schubst, kannst du sicher zurückschubsen.
Das ist allerdings nur meine persönliche rechtlich nicht untermauerte Meinung.
Beleidigung ist ein Angriff auf die pers. Ehre und diese ist notwehrfähig.
Ob ein Zuschlagen erforderlich ist den Angriff zu beenden ist natürlich eine andere Frage.