Welche Strafe könnte sie bekommen?

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Wo liegt Dein Problem?

So, wie Du die Frage stellst erlebe ich für mich, dass es eher darum geht, dass Du Deine Mutter ins "offene Messer laufen" lassen willst.

Ist es das?

Willst Du Deiner Mutter eins auswischen... besser noch: Willst Du sie handlungsunfähig machen?

"Ich tu was ich will, und wenn Du mich nicht lässt, wirst Du schon sehen, was Du davon hast?"

Bevor Du jetzt aus dem Häuschen springst: Du wärest weder die noch der Erste der seine Machtspielchen mit den Eltern so aus ausprobieren würde, noch der oder die Letzte.
(Besser als "Das Letzte" ...:-))

Also: Wenn es Dir um Macht geht... dann solltest Du den Hintern in der Hose haben und dafür einstehen: Geh zum Jugendamt und sag denen, dass Du mit Deiner Mutter nicht mehr kannst: Du würdest provozieren und letztlich Dir selbst wie Deiner Mutter unnötiges Leid zufügen, dass niemand brauchen kann.

Also kürzt Du den Weg so ab;- "... hier bin ich und ich kann nicht anders...."

Man würde Dich in Obhut nehmen... aber wo und wie und unter welchen Umständen....????

Eigene Wohnung is´ nich´... Jugendwohngruppe und an Stelle Deiner Mutter tritt nun ein Erzieherteam: Professionell, vielleicht verständiger... aber da wol Du Freiheit spüren wolltest würdest Du auch gefordert: Absprachentreue, Zuverlässigkeit, Vertrauenssicherheit... all das würde Dir widerfahren und würde auch von Dir eingefordert: bei Spielchen ist Dein Vertrauensvorschuß schnell aufgebraucht...  und Emotionalität...???

 

Vielleicht ist Deine Mam gar nicht so übel, denk mal drüber nach

 

Sincerely, Norbert

 

namenlos20 
Beitragsersteller
 18.05.2015, 13:47

Nein das sind absolut nicht meine gründe, sie hat mir nur schon paar mal gedroht und ich wollte dann ihr halt mal sagen welche Strafe sie bekommen könnte würde sie es machen

Gar keine. Das Jugendamt hat kein Recht, irgendjemanden zu bestrafen. Das Gericht kann deine Mutter bestrafen, dafür muss aber eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt werden.

Wurde regelmässig geschlagen, bis ich ihr mit einer Anzeige gedroht habe, gleichzeitig habe ich ihr einen Hockey-Schläger angeboten und so kam es dann dazu dass nie wieder geschlagen wurde. Wenn du sie ohne Vorwarnung anzeigst könnte euer Vertrauen ein wenig drunter leiden.

Gar keine, kann es sein, dass du das Jugendamt mit dem Gericht verwechselst?

Das Jugendamt kann mit Hilfe einer Familienpflegerin oder Gespraechen auf die Situation zu Hause einwirken, damit sich die Situation verbessert.

In beratungsresistenten Familien oder extremer Gewalt kann das Jugendamt das Kind aus der Familie holen.

Bestrafen kann das Jugendamt niemanden. Kaeme es hingegen zu einer Strafanzeige bei der Polizei wegen des Uebergriffs (die Anzeige kann jeder machen), dann wuerde polizeilich ermittelt werden und dann gaebe es ggf. ein Gerichtsverfahren, wo es ggf. eine Strafe oder Auflage gaebe, die ein Richter festlegen muss. Das Ganze ist eine individuelle Sache.

namenlos20 
Beitragsersteller
 15.05.2015, 13:42

also ich dachte das Gericht und das Jugendamt würden in so einem Fall zusammenarbeiten und das die gerichtsstrafe über das Jugendamt ausgesprochen wird

Menuett  15.05.2015, 15:33
@namenlos20

Nein, das geht so nicht.

Bei einmal passiert überhaupt nichts, kam es denn schon vor?

Falls ja, nimm Kontakt mit dem Jugendamt auf!

kommt auch auf die Art der Schläge an!