Anzeige, von Uni geschmissen, Strafe?


26.10.2021, 14:37

Ich hab eine Anzeige heute erhalten.


27.10.2021, 05:40

Vorgeschichte:

Ich habe einen Freund ohne jegliche Beleidigungen online „verteidigt“.

Dann hat die Person mich in der Uni, wo ich den Raum kurz verließ, beleidigt, woraufhin ich ihn nach dem Unterricht zur Rede gestellt habe.

Er hat mir bedroht, von wegen dass ich weggehen solle, oder er mir sonst den Schädel bricht etc.

11 Antworten

  • Kann ich exmatrikuliert werden? --> Ja, wenn du verurteilt wirst!
  • Soll ich ihn anzeigen? Auf jeden Fall! Wenn du das Opfer bist, dann zeige ihn an. Allein schon aus strategischen Gründen. Lass dir wegen der Nase ein Attest vom Arzt geben.
  • Was wäre eine mögliche Strafe für mich und ggf. für ihn? Ohne Vorstrafe wird es vermutlich eine Geldstrafe oder das Verfahren wird im Vorfeld eingestellt.

Gibt es Zeugen? Den Vorfall kann man jedenfalls so oder so auslegen.

Selbstverteidigung, Körperverletzung

Eine Überreaktion war es glaub ich in jedem Fall. Weiß ja aber nicht, welche Worte vorher gefallen sind.

Also: Du hast ihn angegriffen nach einer Beleidigung. Die Du im Vorfeld auch nicht deeskaliert hast. Auf denen Angriff hin hat er sich gewehrt. Und dafür gibt es Zeugen.

Tja, dann wird es wohl eine Anzeige gegen Dich geben wegen Körperverletzung, evtl. noch Beleidigung (die wohl aber gegengerechnet wird).

Was die Uni macht ist eine andere Sache. Die wird (wahrscheinlich) abwarten, was bei der Anzeige rauskommt. Es kann sein, dass in der Immatrikulationsordnung sowas steht wie: "Eine Exmatrikulation kann erfolgen, wenn Studierende Gewalt, Drohungen oder sexuelle Belästigungen oder Diskriminierung gegen Mitglieder, Angehörige oder Gäste der Universität ausgeübt haben oder an diesen Handlungen als Anstifter oder Gehilfe teilgenommen haben.“

Daß auch auf er Uni noch Kindergarten gespielt wird, ist mir ja nicht ganz neu....

Ja, Du hast ihn zuerst attakiert und bist nun wohl der Gelackmeierte.

Sich gegen andauernde Beleidigungen wehren, rechtfertigt Notwehr.

SlightlyAnnoyed  27.10.2021, 06:25

Nein, völlig falsch.

Unik468  27.10.2021, 06:26
@SlightlyAnnoyed

Ach ja, da sprechen aber das Gesetz und Urteile von Gerichte aber eine andere Sprache ;)

Unik468  27.10.2021, 06:29
@SlightlyAnnoyed

"Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."
§32 StGB

Rechtswidrige Angriffe sind auch solche, die gegen die Ehre gerichtet sind.
Dazu zählen auch Beleidigungen.

Der BGH hatte das zuletzt auch so recht gesprochen:
https://openjur.de/u/2121500.html

Unik468  27.10.2021, 06:33
@Unik468

Soweit ich weiß, müssen diese Beleidigungen aber fortwährend, andauernd geschehen... Es reicht also nicht aus, das jemand eine einzige Beleidigung ausspricht. Das müssen viele hintereinander sein.