Bekommt man eine Strafe wenn man Zeitungen nicht austrägt?

4 Antworten

Strafe könnte nur verhängt werden, wenn sie im Arbeitsvertrag steht. Ansonsten steht neben der Kündigung halt noch der Schadenersatz im Raum: Nachdruck, Ausfall der Kundengelder, evtl. Ersatzausträger.

Da braucht sich nur jemand zu beschweren, das diese Woche keine Prospekte gekommen sind. Dann fliegst du raus.

Ja natürlich wird das bestraft!

Auch wenn die Zeitung kostenlos ist! Die Firmen haben Geld für die Werbung bezahlt. Im schlimmsten Fall zahlst Du - nach Deiner Kündigung - einen entspechenden, teuren Schadensersatz!

Man wird gekündigt und kriegt ggf. noch eine Vertragsstrafe.