Schimmel im Treppenhaus - Mietminderung?
Hallo,
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, Altbau mit renoviertem Hausflur. Vor ca. 3 Monaten wurde uns von unserer Vermieterin mitgeteilt, dass es im Nebenhaus einen unbemerkten Wasserschaden gab, da die dortige Eigentümerin währenddessen im Urlaub war. Dieser zog sich in unseren Hausflur und befindet sich gegenüber unserer Haustür an der Decke /Treppe zum nächsten OG. Daraufhin waren 2 mal Handwerker hier, welche Teile der Treppe aufgerissen haben. Als ich fragte, was nun gemacht wird, wurde gesagt, dass es erstmal austrocknen müsse, es nicht absehbar wäre und sich warscheinlich schimmel gebildet hätte.
Nun vermehren sich weiße, schimmelähnliche Flecken an dem Holz der Treppe und unsere Vermieterin ist sehr schlecht zu erreichen bzw. Gab bisher keine weiteren Informationen bekannt. Je nachdem, wie das Wetter ist, riecht es in unserer Etage sehr modrig, feucht wie in einem alten Keller. Zudem sieht das ganze mehr als unschön aus und es bröckelt fast täglich Baumaterial auf unseren Flur.
Ich würde nun gerne wissen, ob ich deswegen eine Mietminderung erzielen kann? Und wenn ja, wie hoch diese ungefähr wäre.
Danke für eure antworten ! :)
10 Antworten
Nein, der Schaden wird ja behoben und ist eurem Vermieter ja nicht anzulasten.
Irgendwie muss es doch möglich sein den Vermieter zu schröpfen - und wenn es in Räumen ist, die man gar nicht gemietet hat.
Ich hoffe, dass es nicht möglich sein wird - wie ärgerlich muss es nicht für den Eigentümer des Hauses sein, einen frisch renovierten Hausflur neu machen lassen zu müssen und sich mit der gegnerischen Versicherung auseinanderzusetzen um irgendeinen Ausgleich zu bekommen .
Nein da dein Vermieter das nicht zu veranworten hat und du nicht direkt betroffen bist ist das hinzunehmen. Es wird ja bearbeitet. Es kann halt dauern bis es trocken ist.
Und gaaaanz ernsthaft. Wenn dir die Miete zu teuer ist zieh um. Das ist eine ganz schäbige Art sich an so einem Schaden noch zu bereichern.
Wenn einer meiner Mieter das versuchen würde wäre er raus. Da zieh ich lieber eine halbes Jahr selbst eine als mit so leuten unter einem Dach zu wohnen
Schimmel im Treppenhaus - Mietminderung?
Nein. Oder ist euch das Treppenhaus vermietet? Eben. Da "die Mietsache keinen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt" aufweist, ist, habt ihr keinerlei Anspruch, "nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten" :-O
G imager761
Du Zahlst Miete für deine Wohnung, ggf. noch Keller oder Dachboden. Solange sich der schimmel nicht in diesen 3 Orten befindet ist eine Mietminderung unbegründet