Mietminderung bei fehlender Toilette möglich?
Hallo! Es gab einen Wasserschaden in unserem Haus - ich bin soweit nicht betroffen, sehr wohl geht aber wohl ein Rohr in meinem Badezimmer entlang an das die Handwerker dranmüssen um der Sache näher auf den Grund zu gehen. Morgen wollen sie daher erstmal eine Fliese abschlagen und schauen ob das ausreicht (ich hole mir vorher das GO des Vermieters...!), sollte das nicht ausreichen hat man mir schon gesagt, müssten sie mein komplettes WC abreisen und es wäre erstmal unbrauchbar. Ich bin mehr als bedient, zumals ich zum 23.12. aus der wohnung ausziehe und gerade mehr als andere Termine hab - damit sie allerdings den Schaden beheben können.... Was habe ich dann für Rechte? Kann ich die Miete mindern? Wenn ja unter welchen Umständen und in welcher Höhe?
5 Antworten
Ist das Klo nicht benutzbar bzw. nicht vorhanden, ist das ein erheblicher Mangel. Es besteht also Anspruch auf angemessene Mietminderung. Da sehe ich 10 bis 20% der Bruttomiete als angemessen. Zu berechnen taggenau für die Zeit des Ausfalles. Darüber hinaus müsste der V. einen Ersatz im oder außer Haus bereitstellen.
Die Fußbodenarbeiten rechtfertigen ebenso eine Minderung, aber nur 5 bis 10%.
Es geht sicher nicht um die Abwasserleitung, durch die Dein Klosett entsorgt.
Vermutlich um eine Kalt- oder Warmwasserleitung, die über mehrere Etagen hinweg ausgetauscht werden muss. Handelt es sich um einen Rohrbruch, zahlt die Versicherung die Behebung des Schadens, also auch evtl. Mietminderung. Wende Dich also, sobald feststeht, wie sehr Du beeinträchtigt bist, an den Vermieter und dieser soll doch mal direkt fragen, wieviel Mietminderung unter diesen Umständen die Versicherung zugesteht. Das ist dann ein Richtwert, an den man sich halten kann, aber nicht muss.
Die müssen wohl die Toilette abbauen, um an die Wasserleitung ran zu kommen. Es kann jedoch gut sein, dass sie nach Beendigung der Arbeiten die Schüssel wieder provisorisch montieren, sodass die Toilette benutzbar ist. Möglicherweise mit Eimerspülung, was aber nicht weiter tragisch ist. Das wäre dann nur eine geringe Beeinträchtigung. Sie werden deswegen wohl kaum die Toilette komplett außer Betrieb setzen.
und gerade mehr als andere Termine hab
So ein Unglück kommt meistens nicht auf Bestellung zum gewünschten Termin. Das ist Teil des Lebens, den man auch als zahlender Mieter ggf. hinnehmen muss. Aber wenn Du viele Termine hast, bist Du auch oft unterwegs, wo es auch immer Toiletten gibt. Dann bist Du doch gar nicht so beeinträchtigt. Oder sehe ich das falsch?
ein neues klo ist eine sache von 2h höchstens
30 minuten eigentlich
aber du kannst mindern, klo ist schon wichtig, aber natürlich nur für die tage des ausfalls
30-50% werden wohl fürs klo ok sein
Woher sollte das hier einer wissen?
Wenn die Toilette nicht zu benutzen ist, ist das selbstverständlich ein erheblicher Mangel.
Normalerweise wird aber die Reparatur wenigstens provisorisch so weit ausgeführt, dass man damit einen oder zwei Tage leben kann.
Sie haben Anspruch auf die Stellung eines Ersatz-WC (Caming-Chemie-WC Kübel oder "Dixiklo" vor dem Haus) für die notwendige Dauer der reparaturbedingt kurzfristigen mangelnden Nutzbarkeit Ihres eigenen Klos!
... Die Frage ist ja wie lange das Klo nicht nutzbar ist, weil sie das Problem an der Rohrleitung nicht so schnell beheben können