Ich glaube, eine Nachbarin heizt noch mit Ölofen, obwohl die abgeschafft u. jetz auf Zentralheizung
Hallo, ich habe ein kleines Problem. Ich wohne in einem sanierten Wohnblock von 1960 mit sechs Wohnungen. Früher gab es hier Ölofen, welche aber abgeschafft wurden und durch Zentralheizung ersetzt wurden. Das Problem ist: wir haben eine Mieterin, die gar keine - also 0 - Heizkosten hat, d.h. sie dreht nie die Heizung auf, was die Vermieterin auch weiss. Letzten Winter ist mir mal ein starker Ölgeruch im Hausflur entgegengeschlagen. Dem hab ich nicht sooo viel Bedeutung beigemessen, jedoch heute abend (-15Grad C draussen) kam mir in meinem eigenen Hausflur ein Russgeruch entgegen. Mein Sohn hat beim Küchen montieren ein Rohr angebohrt und ich denke da kommt der Geruch raus (Die ganzen Rohre für die Abluft der Gasöfen existiert noch).Kann das alter Geruch sein also als die Nachbarn noch Ölofen hatten? Wie kann man feststellen, ob ein Nachbar noch einen Ölofen aktiv nutzt? Kann einem da nicht bei sachgerechter Wartung der ganze Block um die Ohren fliegen? Ich bin ziemlich beunruhigt...kann mir jemand einen Tipp geben? Und bitte bitte: keine Mutmaßungen, sondern am Besten Fachwissen...
Danke, LG Biene
6 Antworten
Irgendwo ein Loch bohren ist ein No Go und wird von keinem Vermieter wirklich Toleriert. Schön gar nicht in Abgasanlagen, bei welchen es ausdrücklich verboten ist, Diese als Auflager zu verwenden, egal ob diese im Betrieb sind oder nicht. Das Haus kann bei Sachgemässem Betrieb eines Oelofens nicht in Die Luft Fiegen und der ölgeruch riecht man immer bei Wetterwechseln. Das Loch ist mit einem Feuerfesten Mörtel zu verschliessen und das Auflager ist so zu Verschieben, dass die Alten Rauchgasanlagen nicht in mitleidenschaft gezogen werden, denn nach Jarzehnten langem Betrieb von diesen hat es noch viele Unangenehmen Bestandteilen drin und ich bin überzeugt, dass die alte Rauchanlage für die ausserbetriebnahme sicher nicht sauber Gereinigt wurde.
Die Sache ist relativ einfach zu klären. Wenn eine Gaszentralheizung im Haus installiert ist, dann muss ein Kamin für den Abzug vorhanden sein.
Wird da noch ein Ölofen als Heizung betrieben, so muss dieser an einen separaten Abzugskamin angeschlossen werden. Es muss also ein zweizügiger Kamin vorhanden sein.
Was da an Kamin in deinem Haus vorhanden ist, wissen wir nicht. Da die Feuerungsanlagen und Kamine jährlich von Kaminfegern überprüft werden, würde das dem Kaminfeger auffallen, wenn unzulässigerweise ein Ölofen an einem Kamin angeschlossen ist, der nur für die Gasheizung bestimmt ist. Alleine schon wegen der Rissbildung im Kamin.
Dann würde man der Mieterin die weitere Nutzung des Ölofens sofort untersagen.
Um ganz sicher zu gehen, könntest du ja den Kaminfeger darauf ansprechen.
Ich gehe davon aus, dass in deinem Wohnblock ein zweizügiger Kamin vorhanden ist, an dem der Ölofen angeschlossen ist. Das wäre dann auch erlaubt.
Ich habe in meinem Haus auch eine Gaszentralheizung und einen Kachelofen.
Kann also mit Gas heizen oder mit Festbrennstoffen über den Kachelofen. Dazu wird eben ein zweizügiger Kamin benötigt.
Evtl ist die Wohnung der Mieterin die noch mit Ölofen heizt, nicht saniert worden. Soll es geben. Vielleicht ist die Dame schon etwas älter und man wollte ihr den Stress der Sanierung ersparen? Keine Ahnung.
Und wenn sie Katzenbabys verheizen würde ist das ihr privater Kram und geht dich garnichts an.
Erst wild irgendwelche Rohre anbohren und dann nach Fachwissen schreien.