Vermieterin hängt Fege- und Mülltonnenplan im Hausflur aus. Bindend?
Hallo zusammen! Meine Vermieterin (eine große GmbH mit Sitz in Bochum) hängt gestern an einer Pinnwand im Hausflur (Eingangsbereich) einen Plan zum Fegen des Bürgersteiges und einen Plan zum Herausstellen der Mülltonnen hin. Ich bin der Meinung, daß dies eine einseitige Änderung des Mietvertrages ist und daß dies die Zustimmung der Mieter bzw. Bewohner bedarf.
Anmerken möchte ich, daß es in dem Vier-Parteien-Haus je zwei Mieter und je zwei Wohnungseigentümer gibt. Der eine Wohnungseigentümer wohnt mit im Haus; der andere hat seine Wohnung an eine Dame vermietet, die kürzlich ins Pflegeheim kam, so daß diese Wohnung momentan nicht bewohnt ist.
Nochmals die Fragen: Muß meine Vermieterin meine Zustimmung für diese Pläne einholen? Oder kann ich mich weigern, wenn ich nicht "nach Plan fege und die Mülltonnen raussetze? Bis dato gab es übrigens keine Probleme in dieser Hinsicht. Ich vermute eine Schikane vom Wohnungseigentümer, der mit im Haus wohnt.
Danke und liebe Grüße.
8 Antworten
sprecht Euch doch gegenseitig als Mieter und Eigentümer ab, wie Ihr verfahren wollt - feststeht doch, dass gereinigt werden und vor allem die Mülltonnen rausgestellt werden müssen. Wenn es nicht klappt, bleibt nur die Möglichkeit für alle kostenpflichtig einen Hausmeisterservice damit zu beauftragen. Die Entscheidung liegt letztendlich bei Euch. Die Mülltonnen MÜSSEN raus, auch wenn eine Mieterin fehlt, auf die Straßenreinigung kann man auch mal verzichten.
laß mal deine Vermutungen in der Schublade. Es soll, meiner Meinung nach, nur dokumentiert werden, was bisher klappte.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß es diese regelung gibt ohne im MV oder Hausordnung zu hinterlegen. Wahrscheinlich klappt es mit der Automation mittlerweile nicht mehr so gut, daß eine Erinnerungsstütze aufgehangen wird.
Wenn weder im MV oder Hausordnung die Verpflichtung hierzu hinterlegt ist muss es nicht gemacht werden, aber dann käme eine Firma, die wesentlich mehr kostet. Oder willst du in einem gammeligen Haus wohnen??
Gibt es eine Hausordnung? Wenn ja, bitte da zuerst mal reinsehen.
Hallo, sofern im Mietvertrag oder in der Hausordnung steht, dass Mieter zur Reinigung der Zugangswege oder Winterdienst oder Mülltonnendienst oder Flurreinigungsdienst verpflichtet werden, darf die Hauseigentümerin per Aushang im Hausflur einen Plan aufhängen und einzelne Mietparteien zu bestimmten Zeiten dazu verpflichten. Es muß allerdings darin auch stehen. Andernfalls hätte sie dazu kein Recht, weil Mieter/innen nur das machen müssen, was auch im Mietvertrag unterschrieben wurde. Die dazu ausgehändigte Hausordnung gilt natürlich ebenso. Wenn Mieter/innen sich aber weigern und das trotz unterschriebener Hausordnung oder Mietvertrag nicht machen, darf die Hauseigentümerin einen Hauswartservice damit beauftragen und die Kosten allen Mietern auf die Miete aufschlagen. Jetzt könnt ihr selbst entscheiden was ihr lieber habt....
Wenn du gem. Hausordnung verpflichtet bist, die Strasse zu kehren ist es doch nur ok, wenn ein Plan erstellt wird, so wie es in Mietshäusern üblich ist und festgelegt wird, wann welche Partei mit der Reinigungswoche dran ist.
Und Mülltonnen stellt man am Tag der Abholung raus.
Wo siehst du da eine einseitige Änderung des MV?