Darf die Eigentümerin im Hof parken?

9 Antworten

Du schriebst Hausordnung in Gänsefüschen. Gibt es denn eine, wenn ja was steht das zum Parken im Hof drin.

Mal davon abgesehen, die Nutzung/Zufahrt zu Deiner Garage darf nicht behindert werden.

Und ja, die Eigentümerin darf im Hof parken.

Kann ich darauf bestehen, dass niemand mehr dort parkt?

Du kannst darauf bestehen das die Nutzung Deiner gemieteten Garage problemlos gewährleistet ist.

Hi,

die Hausordnung gilt für alle Bewohner des Hauses, also auch für die Vermieterin!

anitari  20.06.2016, 17:04

Und wenn in der Hausordnung alle Mieter steht?

Wenn du die Garage nicht nutzen kannst und dies am Parkverhalten der Vermieterin liegt, würde ich für die Garage keine Miete zahlen. Mach aber nichts auf eigene Faust, hole dir Auskunft bei einem Mieterverein ein.

Das Parkverbot gilt wahrscheinlich für "Fremdparker", sie als Besitzerin kann auf Ihrem Grundstück parken, selbst wenn sie nicht hier wohnt, da die wohl "Allgemeingrund" und nicht an einen Mieter vermieteter Grund ist.

Du hast eine Garage gemietet. Darin kannst du dein Auto parken. Der Hof gehört nach wie vor dem Grundeigentümer. So lange er sich nicht direkt vor deine Garage stellt, oder dir den Zugang versperrt, kann er also dort parken so lange er lustig ist.

Und dein Freund als Hausfremder kann ohne weiteres des Hofes verwiesen werden. Auch du kannst keine zwei Fahrzeuge in eine Garage stellen.