Schimmel im Mehrfamilienhaus
Hallo,
wir haben ein wirkliches Problem und ich hoffe, das der Ein oder Andere einen Rat oder Tipp geben kann.
Wir wohnen im EG eines Altneubau´s. Bei unseren Nachbarn hat sich quasi über Nacht , im Wohnzimmer, schwarzer Schimmel in einem riesiegen Ausmaß gebildet und er kriecht immer weiter. Diese Wohnung befindet sich an einer Außenseite. Es gab und gibt schon immer Schimmel in unserem Haus. Auch wir haben kleine Stellen allerdings nicht so großflächig.
Nun sind wir in einem Gewissenkonflikt, da wir eh umziehen und zum 28.02.13 unser Mietverhältnis gekündigt haben. Wir versuchen natürlich einen Nachmieter zum 01.02.13 zu finden und haben Anzeigen geschalten (Wußten da noch nichts von der Schimmelbildung). Wie verhalten wir uns nun??? Man kann doch nicht den Nachmieter so arglistig täuschen... allerdings wollen wir auch keine Doppeltbelastung von einem Monat, für zwei Wohnungen. Haben wir nun ein anderes Kündigungsrecht oder ein Recht auf Mietminderung? Allerdings haben wir keine Mängelanzeige gemacht....betrifft uns ja auch nicht (noch nicht) so direkt. Schimmelbildung liegt im Hausflur, Kellerbereich und in Wohnungen vor.
HILFE!!!
12 Antworten
Haben wir nun ein anderes Kündigungsrecht oder ein Recht auf Mietminderung?
Die kleineren Schimmelflecken in eurer Wohnung solltet ihr dem Vermieter auf jeden Fall schriftlich mitteilen. Ebenso solltet ihr ihm eine Frist von 2 - 4 Wochen zur Abhilfe setzen. Da die Stellen in eurer Wohnung noch klein sind könnt ihr nur eine geringe Mietminderung vornehmen.
Eine fristlose Kündigung aufgrund des Schimmels wegen Gesundheitsgefährdung kannst Du nur vornehmen wenn die Wohnung durch großflächichen Schimmel zu 100% unbewohnbar ist und der Vermieter diesen Zustand schuldhaft verursacht hat. Außerdem ist diese Gesundheitsgefährdung nachzuweisen.
Zu bedenken ist auch, daß bei einer fristlosen Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung die Beweislast auf den Mieter übergeht.
siéhe auch hier:
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/schimmel.html
Wir versuchen natürlich einen Nachmieter zum 01.02.13 zu finden und haben Anzeigen geschalten
eine Nachmietersuche geht nur mit Genehmigung des Vermieters, außerdem muß dieser keinen der von Euch vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren. Der Vermieter hat weiter eine 3 mon. Frist um zu überlegen, welchen Nachmieter er nun akzeptiert.
Fazit: Eine Mietdoppelbelastung von einem Monat läßt sich finanziell leichter tragen, als wenn der Vermieter nach einer unberechtigten fristlosen Kündigung Klage beim Gericht einreicht. Dann würden noch Anwalts- und Gerichtkosten usw. zukommen.
Vielen Dank für die Antwort.
Wir werden eine Mängelanzeige machen und die Miete mindern, falls er sich nicht meldet. Eine fristlose Kündigung wäre bei uns ja nicht gerechtfertigt.
Da habt ihr schon das richtige gemacht mit ausziehen.
Habe auch für fast 2 Jahre in einer Wohnung gewohnt, wo nachträglich der Schimmel durchkam. War auch die Aussenseite und komischerweise war auch nur die Aussenseite gedämmt innen, sodass es in der Ecke zwischen einer kalten und warmen Wand immer zu unterschiedlichen Temperaturen kam und sich dort schimmel gebildet hat.
Unser Vermieter hat auch uns beschuldigt. Ein Bauingeneur von unserem Mieterverein stellte auch fest dass es nicht unsere schuld gewesen sein kann.
Das hat dem Vermieter null interessiert. Der Rechtsanwalt meinte, klar kann man klagen aber dann stellen sie sich drauf ein das es lange dauert.
Wir haben uns eine andere Wohnung gesucht. Der Ärger ist das nicht wert. Ich glaube beim Wohnungsamt kann man sich beschweren wenn der Vermieter mit dem Eigenturm nicht ordentlich umgeht. Von der Seite kann er dann richtig ärger bekommen.
Wir haben das nicht mehr gemacht und sind ausgezogen.
Wo ist der Schimmel? Beim Nachbarn oder bei Euch? Hausflur ? Auf alle Fälle den Vermieter sofort SCHRIFTLICH informieren und dokumentieren. Wenn der Schimmel im Flur sowie im Kellerbereich ist und dann auch noch in der Wohnung scheint irgendetwas im gesamten Haus nicht zu passen. Das sollte sich einer Vor-Ort anschauen der wirklich Ahnung hat. Bevor Ihr irgendwelche schnellen Entscheidungen trefft, die nachher eher mehr Probleme mit dem Vermieter bringen offen und schriftlich mit Ihm kommunizieren und entsprechende Fristen zur Behebung setzen. Auf keinen Fall gleich Mietminderung oder ähnliches. Das bringt meist nur noch mehr Ärger.
Das größte Schimmelvorkommen befindet sich bei unseren Nachbarn. Dennoch gibt es überall...Hausflur, Keller und in div. Wohnungen Schimmel. Der Vermieter wird denken, das wir dieses Problem verallgemeinern um zeitiger aus der Wohnung zu kommen.
Welche Frist kann ich dem Vermieter setzten? Eine Woche?
Danke
Schimmelbefall muss dem Vermieter mitgeteilt werden. Er muss feststellen lassen, woher der Schimmel kommt. Wenn kein Rohrbruch vorliegt, kann es nur ein Baumangel (zu seinen Lasten) sein, oder ein Lüftungsproblem zu euren Lasten. Aber die Ursache muss festgestellt werden am besten mit Fristsetzung. Verläuft die Fristsetzung fruchtlos, kann Mietminderung geltend gemacht werden. Es sind aber nur noch 2 Monate, also dann keine Zeit mehr verstreichen lassen...