Vermieter versteckt Schimmel
Folgende Sachlage ist gegeben:
Eine Wohnung neigt dazu sehr schnell mit Schimmel befallen zu sein. Auf Nachfrage war dies von Vormietern bekannt. Der Aktuelle Mieter zieht nun aus, aufgrund dieses Schimmelproblems. Der Schimmel entsteht definitiv nicht durch ein Fehlverhalten des Mieters.
Sobald sich jemand zur Besichtigung der Wohnung anmeldet streicht der Vermieter die betroffenen Stellen kurz vorher über, so dass der Schimmel nicht zu sehen ist. Der Vermieter legt die Besichtigungstermine natürlich in die Arbeitszeit der Mieter, damit diese keinesfalls anwesend sind.
Ist dies so rechtens? Können und dürfen wir unsere Nachmieter irgendwie warnen? Wir empfinden es als Frechheit solch gravierende Mängel einfach zu verstecken.
15 Antworten
Es ist Pfusch über Schimmel zu streichen um ihn zu verstecken. Andererseits kann man so leicht beweisen, dass es auch vorher schon geschimmelt hat. Mit warnen wär ich vorsichtig, nicht dass ihr noch eine Klage wegen Mietausfall an den Hals bekommt.
Würde ich auch so machen, die Nachmieter haben ja Gelegenheit sich die Wohnung anzuschauen. Es ist allein ihre Entscheidung einzuziehen oder nicht.
ich bin gerade inderselben Situation! hab im juli letztes jahr meine 1. eigene wohnung bezogen, ab oktober hatte ich schimmel...immer mehr...vermieter hatte rein gar nichts unternommen, außer selbst vorbeizukommen um messungen vorzunehmen (temperatur, luftfeuchte,...) um nachzuweisen, dass ICH falsch lüfte...hab meine vormieterin kontaktiert, die hat dann auch gesagt, dass sie schimmel hatte, aber angeblich durch nen luftentfeuchter wieder wegbekommen (glaub ich kaum bei dem ausmaß, und es kommt eindeutig vom bau, wohnung ist direkt unter dem dach)...bei den messungen kam auch nix raus, sollte nen maler bekommen, von dem ich innerhalb von 2 monaten immernoch keinen anruf hatte...dann hab ich normal gekünigt, bin in den mieterschutzbund eingetreten, die konnten mir wenigstens helfen fristlos nen monat eher rauszukommen...fazit: jetzt kam ein brief, dass das, waas ich vorher an miete gekürzt hatte (mit ankündigung, also rechtens) von der kaution abgezogen wird...seit februar bin ich raus, jetzt wohnt seit 1.4. mind. schon wieder wer drin..bin mir sicher, dass der auch nichts davon weiß, mir wurde schließlich auch nichts gesagt! finde es eine frechheit, das sowas geht vom vermieter aus und überlege, ob ich dem nachmieter einen brief schreibe...trau mich aber nicht, weil will da nicht noch mehr ins rollen bringen...hatte kosten und ärger genug....und ein ende ist noch nichtmal in sicht :(
Solche Mängel zu vertuschen ist natürlich nicht rechtens. Der Vermieter hat die Wohnung in einwandfreien Zustand zu halten. Dafür bekommt er ja schließlich auch die Miete.
Informiert euch nochmal über Mietminderung bei google und schaltet notfalls einen Gutachter ein. Den müssten ihr vermutlich selber bezahlen. Aber Mietminderung ist auf jeden Fall möglich.
Die Nachmieter zu warnen ist eigentlich nicht möglich. Da man ja die Besichtigungstermine und die Nachmieter nicht kennt und der Vermieter die Wohnung vielleicht vorher durchsucht nach offen herumliegenden Zetteln etc. pp.
ähm - die Besichtigung findet ohne den jezigen Mieter statt!!!?????
Vermieter hat etwa einen Schlüssel??? Das geht gar nicht. Er darf nicht ohne den Mieter in die Wohnung.
Doch, darf er. Denn er hat dazu unsere Erlaubnis. Er muss aber jeden Termin mit uns abstimmen.
Feuchtigkeit bzw. die dadurch entehende Schimmelbildung durch bauliche Unzulänglichkeiten ist ein ernsthafter Mangel. Da von der Schimmelbildung auch eine nicht unerhebliche Gesundheitsgefährdung ausgeht könnte das Verhalten des Vermieters als (beabsichtigte) billigend in Kauf genommene Körperverletzung konstruiert werden. Zumindest verschweigt er einen schwerwiegenden Mangel an der Mietsache. Das würde also in Richtung Straftat gehen. Ihr seit dann Mitwisser an einer geplanten Straftat, was natürlich überhaupt nicht geht. Nun ist es aber auch so, dass man bei so etwas sehr schnell falsche Anschuldigungen erhebt, und dann selbst nachher in die Mühle einer Verleumdungsklage / Schadenersatzforderung kommt. Eins darf der Vermieter aber mit Sicherheit nicht. Die Wohnung besichtigen wenn ihr, respektive der Nochmieter nicht da seit, es sei den ihr (er) habt (hat) ausdrücklich zugestimmt und ihm einen Schlüssel überlassen. Den Nachmieter dann an die Problemstelle zu führen ist mit Sicherheit sehr zweckmäßig und sinnvoll.
Danke für die Antwort.
Das ist wohl das Problem in unserer Zeit. Man kann nicht das Richtige tun ohne selbst dafür belangt zu werden. Der "Bösewicht" hat anscheinend das Recht auf seiner Seite, denn es ist uns untersagt die Wohnung "schlecht zu reden".
Wir haben uns nun dazu entschlossen hier nicht einzugreifen (Ein Umzug bedeutet ja immer Kosten, und da wäre es schade um die Kaution und vielleicht noch das Strafgeld), aber sehr wohl zu späteren Mietern Kontakt auzunehmen. Einfach mal fragen wie denen die Wohnung gefällt und wie sich das mit dem Schimmel erledigt hat...