Schimmel in der Wohnung - Was tun mit Haustieren (Katzen)?

5 Antworten

Hallo Anja,

bei aller Tierliebe, was du dir da vorstellst kann nicht gut gehen.

Zum ersten bist du sogar verpflichtet Schimmelbildung sofort und unverzüglich dem Vermieter zu melden.

Umso länger du damit wartest, desto größer wird der Schaden. Schimmel bildet sich auch nicht über Nacht, man wird dir ziemlich genau sagen können wie alt der Schimmelpilz ist.

Wenn du Pech hast hast du die Sanierungskosten am Hals.

Mal abgesehen werden Schimmelsporen unsichtbar an die Raumluft abgegeben. Das heißt Mensch und Tier atmen sie ständig ein.

Wenn du keine andere Möglichkeit hast die Katzen vorübergehend bei Freunden oder Verwandten unterzubringen musst du sie eben für ein paar Tage ins Tierheim bringen.

Dort sind sie gut untergebracht und du kannst sie doch auch wieder abholen. Ich bin sicher, dass man dir dort helfen wird.

Kündigen willst du nicht, weil du nicht weißt, ob du eine neue Wohnung findest. was soll dann die Frage nach dem Sonderkündigungsrecht?

Hast du gedacht, du bleibst solange bis du was Neues hast und dann verschwindest du von heute auf morgen ohne dich um was zu kümmern?

Da machst du es dir aber ein bisschen zu einfach oder meinst du nicht?

Und was heißt hier Unzumutbarkeit wegen Reparatur?

Und verhinderst vorsetzlich dass der Besitzer sein Eigentum vor massiven Schäden bewahrt.. Mit deinem Verhalten verursachst du unter Umständen unnötig hohe Kosten. Empfindest du das nicht unzumutbar? Oder ist es dir egal weil du die Schäden sowieso nicht bezahlen kannst?

Man kann sicher für alles eine Lösung finden, doch ausschließlich an seine eigenen Interessen zu denken ist einfach nur egoistisch.

Schon im Interesse deiner Katzen solltest du sehen, dass so schnell wie möglich der Schimmel beseitigt wird.

Google doch einfach mal Schimmelbildung, Gesundheitsgefahr

Mit Schimmel ist nicht zu spaßen. Vielleicht hat die Verwaltung eine Ersatzwohnung für euch und die Katzen.

Ist der Schimmel erst mal soweit fortgeschritten dass die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist, wird der Aufenthalt in der Wohnung von amtswegen untersagt. (Gesundheitsamt). Und was machst du dann?

Glaubst du du findest sofort einen Vermieter der 3 Katzen duldet? Ich kenne einige Leute, die aufgrund ihrer einer Katze die Wohnung nicht bekommen haben.

Also überleg dir wirklich gut, ob du am Ende nicht schlimmer dastehst als jetzt.

Schimmel in der Wohnung - Was tun mit Haustieren (Katzen)?

Zu Verwandten oder Freunden geben oder eine Tierpension.

Wir lüften und heizen normal und da so ziemlich jeder andere Mieter hier in dieser Wohnanlage (alle Gebäude gleich)

Ob Du richtig lüftest:

Google mal : richtiges heizen und lüften

Schimmelprobleme haben vermute ich mal, dass es baulich bedingter Schimmel ist. Wir wohnen seit 5 Jahren hier und mittlerweile hat meine Freundin auch Asthma, wobei allerdings noch nicht geklärt ist, ob ein tatsächlicher Zusammenhang zum Schimmel besteht.

Das kann dan n wohl nur ein Gutachter feststellen.

Nun das Problem: Wir haben es der Verwaltung noch nicht gemeldet, weil wir ehrlich gesagt Angst vor denen haben.

Das ist falsch, Ihr seid laut BGB zu Mängelanzeige verflichtet und es kann zu Forderungen seitens der Vermiter kommmen, wenn man das nicht rechtzeitig meldet.

Feuchtigkeit & Schimmel: Vermieter muss beweisen, nicht verantwortlich zu sein

Ein Mieter ist zur Minderung berechtigt, wenn Schimmel nicht ausschließlich auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen ist, sondern auch baulich bedingt ist, entschied das Landgericht Frankfurt/Oder in einem wichtigen Urteil.

Ein Vermieter hatte einen Mieter auf Zahlung rückständiger Mieten verklagt. Der Mieter berief sich jedoch darauf, dass er die Miete wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung gemindert hatte. Er war der Ansicht, dass dies auf Baumängel zurückzuführen sei. Der Vermieter hingegen führte falsches Lüftungsverhalten des Mieters als Ursache an. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kam zwar zu dem Ergebnis, dass das Lüftungsverhalten des Mieters ursächlich für die Mängel war. Allerdings ermittelte der Sachverständige auch bauliche Mängel in Form von Wärmebrücken, die möglicherweise mitursächlich waren.

Das Landgericht wies die Klage des Vermieters deshalb ab. Ist streitig, ob Feuchtigkeitsschäden dem Vermieter oder dem Mieter zuzurechnen sind, muss zunächst der Vermieter beweisen, dass er nicht verantwortlich ist. Erst dann, wenn ihm dieser Beweis gelungen ist, muss der Mieter beweisen, dass die Feuchtigkeitsschäden nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammen. Nachdem der Vermieter in diesem Rechtsstreit die vom Sachverständigen geforderten Bauteilöffnungen verweigert hatte, war er den Beweis, dass die Feuchtigkeit nicht aus seinem Verantwortungsbereich herrührt, schuldig geblieben (LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 14.09.10, Az. 19 S 22/09).

Die sind richtig sch zu Ihren Mietern und uns graust es vor dem Streit der entsteht.

Man macht das per Einwurfeinschreiben, Mieterbund oder Anwalt:

Mangel

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen. www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Neben der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden, solange der Mangel besteht.

Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.

Was machen wir in dieser Situation?

Schnellstens ausziehen.

Wir können es melden und er will reparieren, was für uns wegen den Katzen nicht geht.

Nochmal, Ihr müsst es melden!

Katzen können schon vie aushalten, habe selber 4 Katzen.

Gibt es da eine Art Sonderkündigungsrecht wegen Unzumutbarkeit der Reparatur oder irgendwie sowas

Nein.

MfG

Johnnymcmuff

Hallo!!!! Das ist bei euch wirklich nicht so einfach... Ihr lebt aber schon seit 5 Jahren da und denke, dass dieses Problem nicht neu ist!! Gesund ist es bestimmt nicht, aber so wie du das beschreibst, wäre die einzige Lösung einen rasche Auszug!!!!! Alles andere kommt mit deinen Katzen nicht in Frage!!! Hast du dich schon mal beim Mieterschutz informiert was deine Möglichkeiten sind??? Das ist immer eine schwierige Sache wenns um rechtliches geht und vielleicht hats mit diesen Vermietern auch schon Prezedensfälle. Ev. kann man da dann erwas mit dem Mietvertrag machen. Denn einen Nachmieter zu finden, falls ihr ne geeignete Wohnung habt, wird leider auch schwierig!!!!! Hoffe ihr findet rasch eine andere Wohnung!!!!! Viel Glück

Sucht eine andere Wohnung aber melde auch den Schimmel gleich der Hausverwaltung. Nicht das ihr für die beseitigung zahlen müsst

Nett, dass Du um Deine Katzen besorgt bist, aber mir scheint in der Sorge um das Wohl Deiner Katzen scheinst DU das wesentliche aus den Augen zu verlieren: Dein Wohl.

Nun zu Deinen Problemen:

Rechtlich gesehen wurde hier schon das notwendige gesagt. Mängelanzeige schriftlich per Fax, de-mail oder Einschreiben (Alles 3 adequate Mittel, die die Beweislast umkehren, also der Empfänger muss nachweisen, dass er die Nachricht nicht erhalten hat). Die Mängelanzeige muss eine Schadensbeschreibung enthalten, eine Frist zur Beseitigung (4 Wochen dürften angemessen sein) und die Androhung zur Mietminderung (Die Höhe der Minderung ist abhängig von den Räumen in denn die Problematik auftritt.

Wichtig für Dich: Sieh das Ganze nicht emotional und handle das Ganze schriftlich ab. Keine Telefonate!!! (Den Fehler bekomme ich übrigens auch aus meiner Freundin nicht raus. die regelt sowas immer telefonisch und regt sich dann auf, dass sich später keiner an den Inhalt des Telefonates erinnenr kann) Persönliche Gespräche wenn man schon weiß, dass die andere Seite "schwierig" ist regen nur noch mehr auf.

Jetzt kommt das Wichtige für Dich zum Thema Eigenabsicherung. 1. Melden MUSST Du den Schaden. Selbst wenn Du am Schaden selber nicht Schuld bist kann man Folgekosten auf Dich abwältzen!

  1. Besorg Dir ein Thermometer/Hygrometer (Die meisten billigen Wetterstationen haben so etwas bereits) und wenn möglich ein Thermometer mit Laserfühler. Führe ab jetzt ein Tagebuch zu melcher Zeit (morgens, mittags, abends) in den betroffenen Zimmern welche Luftfeuchtigkeit und welche Temperatur vorherrscht und miss mit dem Laserthermometer die Temperatur an einer betroffenen Stelle und 1-2 Meter daneben. Und das protokollierst Du schön. Einen besseren Nachweis für ein "richtiges" Lüftungsverhalten gibt es nicht. Wenn die rel. Luftfechtigkeit immer schön zwischen 40 und 50% bei einer Temperatur von 18-22° ist, kann man Dir kein falsches Heiz/Lüftungsverhalten vorwerfen. Das ist wichtig für den nächsten Schritt (Der Gutachter, der bekommt auch das Protokoll) und für eventuelle spätere Rechtstreitigkeiten.

  2. Problematisch wird es, wenn der Vermieter mit einem Gutachter ankommt. Wenn der Vermieter wie Du beschreibst recht schwierig ist, sind die Chancen, dass dieser ein neutrales Gutachten erstellt sind nicht grade hoch, solche Menschen haben dann oft jemanden bei der Hand. Bestehe auf einen vereidigten Sachverständigen.

  3. Was mit Deinen Katzen wird steht auf einem anderen Blatt. DAS wird dasn erst interessant, wenn es losgeht. Da musst Du erst einmal hinkommen.