Renovieren bei Auszug trotz Schimmel?
Hallo :)
Ich ziehe zum 31.1. aus meiner Wohnung aus. Ich habe in dieser Wohnung seit über 3 Jahren gewohnt.
Seit meinem Einzug hatte ich ein Problem mit Schimmel - Dieser kommt immer in der kalten Jahreszeit zum Vorschein.. Als ich es das erste Mal gesehen habe, hatte ich den Vermieter per E-Mail darauf angesprochen (~2 Monate nach Einzug) und er kam auch vorbei.. Er meine, dass läge an meinem Lüft-/Heiz-Verhalten. Seit dem ist nichts mehr passiert.. Bei Anrufen hat er nicht reagiert bzw. alles auf mich geschoben..
Jetzt ziehe ich aus und habe festgestellt, dass hinter der Schrankwand in der Stube auch Schimmelbefall existiert..
Betroffen sind vor Allen Stube und Schlafzimmer.. An den Außenwänden sowohl an den Wänden zum allg. Hausflur schimmelt es. Teilweise habe ich die Tapete entfernt, da diese scheinbar noch schneller schimmelt als die pure Wand. Bekämpft habe ich den Schimmel immer mit Chemiekeule(Chlor).
Ich habe den Vermieter 2 Monate vor Kündigungsdatum nochmals versucht zu erreichen um mit ihm einiges zu klären.. Vorrangig ging es um das renovieren - Seine Aussage dazu war, dass ich einfach die Wände mit (Teil-)entfernten Tapeten weiß überstreichen soll. Beim Einzug hieß es, dass ich nur die Stube weiß streichen brauch, wenn ich ausziehe - Das war aber leider nur mündlich.
Zu meiner Verteidigung.. Zu Beginn dachte ich, dass es wirklich an mir liegt/lag.. Deswegen habe ich auch nie das Gesundheitsamt oder sonstiges organisiert, weil ich nicht die Kosten tragen wollte, falls es an mir gelegen hätte.
Allerdings habe ich über 4 Winter nun verschiedenste "Lüft- und Heiztechniken" ausprobiert und alle ohne Erfolg. Meine Heizkosten-Nachzahlungen stiegen auf 600€ bei den Betriebskostenabrechnung..
Zusätzlich wurde ich jetzt bei Auszug von einem Hausnachbarn angesprochen ob es bei mir AUCH schimmeln würde.. Ich wohne im EG - Die anderen betroffenen Partein wohnen im 1+2. OG.. Zusätzlich hat eine Nachbarin gesagt, dass in den letzten 9 Jahren(Die sie dort wohnt) 5 mal der Mieter meiner Whg. gewechselt hat, da alle das Problem mit Schimmel hatten!
Ich habe diesen Monat noch keine Miete gezahlt - Da ich auch noch keine Kündigungbestätigung erhalten habe (Der Vermieter meldet sich einfach nicht mehr bzw. antwortet nicht mehr auf E-Mails). Miete habe ich auch deswegen nicht gezahlt, da ich denke, das meine Kaution so oder so für immer ade ist (Kautionsumme übersteigt Miete bei Weiten).
Muss ich die Wohnung nun renovieren? Obwohl es zu 99% ein Baumangel ist? Der Vermieter wusste seit meinen Einzug darüber Bescheid (E-Mail wegen Schimmel habe ich noch).
Ich habe überlegt, dass ich einfach die Wohnung Besenrein mache bzw. putze und die Wände in Ruhe lasse (Mit Schimmel bzw. entfernter Tapete).
Wie sieht es rechtlich aus?
Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann :/
Mit freundlichen Grüßen
4 Antworten
Wende Dich mal vorsorglich an den Mieterverein. Der Jahresbeitrag sollte es Dir wert sein.
Dass Du jetzt keine Miete gezahlt hast, kann ich verstehen. Faktisch wird der Vermieter die mit der Kaution verrechnen. Und fristlos kündigen kann er Dir ja jetzt auch nicht mehr. Er kann die ausstehende Miete aber mahnen. Okay - wenn er sich überhaupt nicht meldet, auch nicht auf Dein Kündigungsschreiben hin, dann wird er wahrscheinlich auch nicht wegen der Mietzahlung aus seinem Schneckenhaus rauskommen. Die Kündigung hast Du ja hoffentlich per Einschreiben geschickt und hast einen Nachweis, das die auch rechtzeitig angekommen ist!
Du hättest wegen des Schimmels besser damals beim Einzug "am Ball bleiben" sollen. Nach zwei Monaten wohnen kann Schimmelbefall jedenfalls noch ncith von Deinem Heiz- und Lüftverhalten gekommen sein.
Leider hast du es versäumt, da dran zu bleiben. Wenn Du Pech hast, verlangt der Vermieter jetzt noch Schadensersatz wegen nicht gemeldeter Mängel oder so.
Auf Anrufe beim Vermieter kannst Du Dich auch nicht zurückziehen. Solche Dinge sollte man immer schriftlich machen, damit man später noch mal einen Nachweis hat.
Ich persönlich würde daher die Wohnung "ordnungsgemäß" zurückgeben - also frisch gestrichen, so dass der Schimmel nicht sichtbar ist... Der Vermieter hat Dich vorher beschissen, jetzt bescheißt Du ihn - um das mal so drastisch zu formulieren.
Seit meinem Einzug hatte ich ein Problem mit Schimmel - Dieser kommt immer in der kalten Jahreszeit zum Vorschein.. Als ich es das erste Mal gesehen habe, hatte ich den Vermieter per E-Mail darauf angesprochen (~2 Monate nach Einzug) und er kam auch vorbei.
Für eine Mängelanzeige sollte man es immer nachweislich per Einwurfeinschreiben schicken.
Er meine, dass läge an meinem Lüft-/Heiz-Verhalten. Seit dem ist nichts mehr passiert..
Der ewige Streit, Vermieter behauptet es läge am falschen heizen und lüften und der Mieter behauptet es sind Baumängel.
Sehr oft liegt es am falschen Lüften.
Bei Anrufen hat er nicht reagiert bzw. alles auf mich geschoben.
Du hast auch nicht weiter reagiert z.B. Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Behebung.
Der Vermieter ist in der BGeweispflicht dass der Mieter den Schimmel verursacht hat:
Feuchtigkeit & Schimmel: Vermieter muss beweisen, nicht verantwortlich zu sein
Ein Mieter ist zur Minderung berechtigt, wenn Schimmel nicht ausschließlich auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen ist, sondern auch baulich bedingt ist, entschied das Landgericht Frankfurt/Oder in einem wichtigen Urteil.
Ein Vermieter hatte einen Mieter auf Zahlung rückständiger Mieten verklagt. Der Mieter berief sich jedoch darauf, dass er die Miete wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung gemindert hatte. Er war der Ansicht, dass dies auf Baumängel zurückzuführen sei. Der Vermieter hingegen führte falsches Lüftungsverhalten des Mieters als Ursache an. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kam zwar zu dem Ergebnis, dass das Lüftungsverhalten des Mieters ursächlich für die Mängel war. Allerdings ermittelte der Sachverständige auch bauliche Mängel in Form von Wärmebrücken, die möglicherweise mitursächlich waren.
Das Landgericht wies die Klage des Vermieters deshalb ab. Ist streitig, ob Feuchtigkeitsschäden dem Vermieter oder dem Mieter zuzurechnen sind, muss zunächst der Vermieter beweisen, dass er nicht verantwortlich ist. Erst dann, wenn ihm dieser Beweis gelungen ist, muss der Mieter beweisen, dass die Feuchtigkeitsschäden nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammen. Nachdem der Vermieter in diesem Rechtsstreit die vom Sachverständigen geforderten Bauteilöffnungen verweigert hatte, war er den Beweis, dass die Feuchtigkeit nicht aus seinem Verantwortungsbereich herrührt, schuldig geblieben (LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 14.09.10, Az. 19 S 22/09).
Ich habe diesen Monat noch keine Miete gezahlt -
Du bist laut BGB verpflichtet die Miete zu entrichten.
Da ich auch noch keine Kündigungbestätigung erhalten habe (Der Vermieter meldet sich einfach nicht mehr bzw. antwortet nicht mehr auf E-Mails).
Schickt man per Einwurfeinschreiben sie gilt als zugestellt und der Vermieter muss eine Kündigung nicht bestätigen, da eine Kündigung eine einseitige Willensreklärung ist.
Miete habe ich auch deswegen nicht gezahlt, da ich denke, das meine Kaution so oder so für immer ade ist (Kautionsumme übersteigt Miete bei Weiten).
Das ist auch nicht rechtens.
Muss ich die Wohnung nun renovieren? Obwohl es zu 99% ein Baumangel ist? Der Vermieter wusste seit meinen Einzug darüber Bescheid (E-Mail wegen Schimmel habe ich noch).
Bist Du Gutachter?
Ich habe überlegt, dass ich einfach die Wohnung Besenrein mache bzw. putze und die Wände in Ruhe lasse (Mit Schimmel bzw. entfernter Tapete).
Kommt darauf an, was zu Schönheitsreparaturen in Deinem Mietvertrag steht.
Dafür werde ich mich nicht mehr um die Rückzahlung der Kaution bemühen.. Da hat er sogar noch Gewinn gemacht..Wie sieht es rechtlich aus?
Er kann wegen der fehlenden Miete Manbescheid erstellen lassen und weitere Schritte einleiten.
Kaution darf nicht abgewohnt werden.
Wende Dich an den Mieterbund.
MfG
Johnny
Eine Kündigungsbestätigung braucht es nicht. Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und bedarf nur des Zuganges. Die festen Fristen für die Schönheitsreparaturen sind nicht mehr gültig. Sie müssen nur noch durchgeführt werden, bei Bedarf. Selber die Tapeten entfernen ist immer so eine Sache weil die zum Haus gehören. Die Miete einzubehalten nur weil man Bedenken hat, dass man die Kaution nicht mehr bekommt ist unzulässig.
Ich weiß nicht, was ich hier raten soll... Wenn es tatsächlich ein Baumangel ist, geht das natürlich mit dem Vermieter heim; das muss aber zuerst einmal festgestellt werden. Wenn richtig geheizt und gelüftet wird (mit Dokumentation) trifft den Mieter wohl keine Schuld, aber einfach die ganze Miete nicht zu bezahlen war nicht ratsam.
Ich habe diesen Monat noch keine Miete gezahlt
dann pass mal auf, dass der vermieter dich nicht vor den kadi zieht.... einen baumangel hättest du vor 3 jahren beim einzug schrifltich dem VM anzeigen müssen und per frist um abhilfe bitten müssen.. nicht jetzt einfach nicht renovieren und keine miete zahlen..
dann tu das.. warum fragst du uns dann überhaupt?
Dafür werde ich mich nicht mehr um die Rückzahlung der Kaution bemühen.. Da hat er sogar noch Gewinn gemacht..