Handelt es sich hierbei um Schimmel / Schwarzschimmel?

Bild vom 08.03.2013 - (Wohnung, Mietrecht, Schimmel) Bild vom 07.12.2012 - (Wohnung, Mietrecht, Schimmel) Bild vom 18.12.2012 - (Wohnung, Mietrecht, Schimmel)

4 Antworten

Fängt langsam aber sicher an zu wuchern. Der schwarze Fleck in der oberen Ecke des Drempels ist garantiert welcher!

Der Rest sind Wasserränder. Reiss die Tapete großzügig unter und lass es trocknen.

Da Schimmelbildung hier immer wieder ein Thema ist, habe ich hierzu mal einen Tipp verfasst. http://www.gutefrage.net/tipp/schimmel-vorbeugen-und-beseitigen Dort findest du auch einen Link mit hilfreichen Ratschlägen vom Umweltbundesamt.

Gruß, Yorgos

Marcel2910 
Beitragsersteller
 08.03.2013, 20:50

Danke für die Antwort!

Für meine Begriffe handelt es sich ganz sicher um Schimmel. Wasserschäden in einer Wohnung gehören unverzüglich und professionell getrocknet. Es gibt hierfür Spezialfirmen die das dafür notwendige Gerät haben. Das übernimmt auch die Gebäudeversicherung - falls der Vermieter eine hat...

Marcel2910 
Beitragsersteller
 08.03.2013, 17:57

VIelen Dank für die Antwort!

Ich bin sicherlich auch für eine rasche und gründliche Behebung.

Versuche den bisherigen Verlauf in Kürze wiederzugeben. Es handelt sich um einen Neubau aus dem Jahr 2011, sodass die Vermieter hier Gewährleistungsansprüche versuchen geltend zu machen. Der Schaden wurde November 2012 im Wohnzimmer entdeckt und der Vermieter mit Bildern darüber in Kenntnis gesetzt (siehe z.B. Bild vom 07.12.). Zuerst wurde eine kaputte Schieferplatte am Balkon als Fehlerquelle ausgemacht und durch einen Dachdecker ausgetauscht. Der Schaden war aber nicht behoben. Es folgten weitere Besuche des Dachdeckers, eines Malers (der hat die Tapete entfernt) und des Architekten. Fehlerursache war bis zuletzt nicht wirklich ausgemacht. Man vermutete eine Stelle an dem das Balkon Geländer in die Wand ragt. Hier also schön unsauber versiegelt.... anschließend sollte ich einige Wochen abwarten, damit es abtrocknen kann. Bei regnerischen Tagen war aber deutlich zu sehen, dass es weiterhin "floss". Also Vermieter wieder in Kenntnis gesetzt. Der hat dann wiederum den Dachdecker in die Pflicht genommen und ihm eine Frist bis zum 28.02. gesetzt um den Schaden zu beheben. Der Dachdecker ließ diese und eine weitere Frist bis zum 06.03. unbeeindruckt verstreichen. Der Vermieter wird die Sache wohl vor Gericht austragen, kann seiner Aussage nach aber aktuell noch keinen anderen Handwerker hinzuziehen bis die Anklage eingereicht / angenommen (ich hab keine Ahnung :) ) wurde und ein Gutachter sich den Schaden angesehen hat.....

Neverending Story

pharao1961  09.03.2013, 16:52
@Marcel2910

Moment mal... ich dachte, es handelt sich um einen Wasserschaden und bin fälschlicherweise von einem Wasserrohrbruch ausgegangen! Bei solchen "unbestimmten" Arten von Wassereintritt holt man am besten einen Sachverständigen. Der Hausbesitzer kann noch so viele Handwerker holen und dann bekommt er noch so viele unterschiedliche Meinungen.

Der Vermieter streitet den Schimmel natürlich ab, da er Mietminderung befürchtet. Dies zu Recht! Aber auch die evt. Mietminderung kann er der unterliegenden Partei später anlasten. Möglicherweise holt er jetzt selbst ein Gutachten ein, dass später von der Gegenseite als reines Parteigutachen angegriffen wird und dann erfolgt ein Gutachten vom Gericht beauftragt. Sowas kann sich hinziehen, ist aber leider in diesen Fällen nicht zu vermeiden. Es sei denn, der Handwerker, der in dem Parteigutachen als "der Böse" ermittelt wird, zeigt Einsicht und erklärt sich zur Mängelbeseitigung bereit. In dem Fall kann viel Geld, Zeit und Nerven geschont werden. Wichtig ist, sich immer vom Gutachter seinen Ausweis zeigen zu lassen.

Mietminderung wegen Schimmelbildung

erste Ansätze eines Schimmelbefalls sind wohl erkennbar. Aber Deine Frage zielt sicherlich darauf ab, ob Du nun Mietminderung beanspruchen kannst. Ich bin der Meinung, dass dieser Tatbestand hiermit nicht erfüllt ist. Ich vermute, dass die Ursache des Wasseerschadens behoben worden ist. Nun muß die feuchte Wand natürlich erstmal trocknen. Es ist richtig, wenn dazu die Tapete entfernt wird, damit eine schnelle Trocknung erfolgen kann.

Ich wünsche Dir jedenfalls eine problemlose Beseitigung mfG rgwohna

Marcel2910 
Beitragsersteller
 08.03.2013, 17:10

Erstmal danke für die Antwort! Der Schaden ist nicht behoben, wie man auf dem Bild von heute deutlich sehen kann. Der Schaden ist seit November 2012 bekannt. Eine Mietminderung wäre sicherlich inzwischen mit einer 2-wöchigen Frist möglich, denke ich.

Für mich ist es aber vorallem mal wichtig zu wissen, ob es sich um Schimmel handelt. Der Vermieter tut die Sache bisher immer ab und da mir der fachliche Hintergrund fehlt, habe ich bisher auch nicht widersprochen.

rgwohna  08.03.2013, 19:57
@Marcel2910

das kann ich per Ferndiagnose (nur durch ein Bild) so nicht beurteilen. rgwohna

Der schwarze Fleck auf der Wand (Bild vom 08.03.2013), ist dies Schimmel? Links oben in der Ecke fällt schon der Putz von der Wand :)