Darf man Nachmieter über Mängel der Wohnung aufklären?
unsere Wohnung soll verkauft werden, der Vermieter hat einen Makler beauftragt, am WE kommen die ersten Interessenten.
Die Wohnung ist laut, nachts eine Zumutung, hat Schimmel etc.
Was würdet ihr einer jungen Mutter sagen, die fragt: "wie sind die nachbarn, ist es hier leise?"
Mach ich mich strafbar wenn ich die Wahrheit sage?
LG
24 Antworten
Nein, wenn Du gefragt wirst, solltest Du auch die Wahrheit sagen.
Du kannst ja darum bitten, dass diese Interessentin diesen Tipp nicht gleich dem Vermieter erzählt.
Es gibt derzeit genug Wohnraum, der OK ist, eine Mutter sollte die Kinder nicht einer Schimmelbelastung aussetzen.
Sie sollten gar nichts sagen, denn Sie schaden mit negativen Äußerungen dem Vermieter. Dafür können Sie sogar belangt werden. Nur wenn die Interessenten direkt fragen, so sollten Sie wahrheitsgetreu antworten. Bei Schimmel sollte überhaupt nichts gesagt werden, denn dieser könnte auch von Ihnen als Bewohner mitverursacht worden sein.
Also, für mich kann da etwas nicht stimmen und sieht nach "Racheakt" aus. Jeder Mieter bewohnt die Bude, in der er sich wohl fühlt bzw. die er sich leisten kann. Ein Verkauf bricht nicht den Mietvertrag. Und bei Gebrauchsbeeinträchtigungen, gibt es Reparaturmöglichkeiten oder eben die bekannte Minderung oder der Auszug. Alles doch ganz einfach und wenn es Dir hilft, sag dem Käufer schon einmal die Höhe der Mietminderung und gut ist für alle. So schlimm kann es also doch gar nicht sein. Sonst wäre die Bude längst gekündigt und leer. Jedenfalls bei mir. Alles Gute.
Ich würde mich da raus halten,das sind nicht Ihre Aufgaben.Das Gespräch zwischen Makler und Intresenten geht Sie nichts an und ich würde da nicht dabei sin .Sie sind nicht daran beteiligt,sondern passen nur auf,das keiner lange Finger macht.Sie holen sich sonst noch eine Schadensersatzklage an den Hals.Einen Bau zu Prüfen ist doch einfach wenn man sich damit beschäftigt ,und wenn jemand einen Bau besichtigt ohne wissen ,und sich nicht vorbereitet ,muß Er aus Erfahrung lernen.
wenn die wohnung verkauft werden soll, kommt ein kaufinteressent zur besichtigung, kein mieter. viele kaufen eine wohnung als kapitalanlage und lassen die mieter weiter dort wohnen.
ich würde offensichtliche mängel nicht verstecken, aber auch nicht anpreisen. das kann bis zu schadensersatzansprüchen führen. aber auf nachfrage darfst du die mängel natürlich aufzeigen.