Was gilt nach Ablauf einer Zulassung für ein bestimmtes Mauerwerk?
Wir sind seit drei Jahren Mieter in einem 12 Fam. Haus. Das Haus wurde 1980 erbaut. Im Bereich des Außenmauerwerkes, hinter Küchenschränken und Bücherregalen, sie haben alle einen kleinen Luftabstand, haben wir Schimmel festgestellt. Wir haben es der Hausverwaltung gemeldet. Wie erhielten die Auskunft, dass ein Hinse II Dämmstein- Mauerwerk verarbeitet wurde. Die Zulassung sei aber längst abgelaufen. Das wär so und daran könnte man nichts ändern. Aber was hat eine abgelaufene Zulassung mit der Schimmelbildung zu tun? Wir haben eine Information, dass das Hinsemauerwek Kältebrücken aufweist. Diese Kältebrücken sollen zwangsläufig zur Schimmelbildung führen. Aber was hat eine abgelaufenen Zulassung damit zu tun, dass wir Schimmel in der Wohnung haben? Müssen wir dies akzeptieren? Wer weis etwas und kann hierzu etwas sagen?
3 Antworten
Die abgelaufene Zulassung (diese Art von Steinen darf heute nicht mehr neu verbaut werden) braucht Euch überhaupt nicht zu interessieren.
Fakt ist: Ihr lebt in einem schlecht isolierten Haus, mit Kältebrücken an den Außenwänden. Damit besteht ein erhöhtes Schimmelrisiko, das Ihr durch eigenes angepasstes Verhalten kompensieren müsst (reichlich lüften, im Winter reichlich heizen, keine großen Möbel direkt an Außenwände stellen. Auch nicht mit ein paar Zentimetern Abstand - das reicht nicht für einen intensiven Luftaustausch).
Wenn die Schimmelbildung aufgrund von Kältebrücken so massiv ist, dass eine normale Nutzung der Wohnung (selbst mit entsprechend angepasstem Verhalten - siehe oben) ohne immer wiederkehrende Schimmelbildung nicht mehr möglich ist, dann besteht ein Mangel. Nur dann! Hier wäre zur Beurteilung hilfreich zu wissen, wie es in den anderen Wohnungen im Haus aussieht. Haben alle das gleiche Problem?
Wenn diese Mängel von Anfang an bestanden, ihr das wusstet (der Vermieter hat von Anfang an klar darauf hingewiesen) und trotzdem dort eingezogen seid, dann ist das Eure Sache.
Wenn der Mangel aber erst nachträglich aufgetreten ist, oder wenn der Vermieter nicht von Anfang an darauf hingewiesen hat, dann könnt Ihr den Vermieter zur Beseitigung des Mangels auffordern (das wäre z. B. möglich durch eine nachträgliche äußere Isolierung der betroffenen Wände). Solange, bis der Mangel behoben ist, könnt Ihr die Miete mindern. Das würde ich aber auf jeden Fall vorher mit einem Anwalt besprechen, der sich im Mietrecht auskennt (Höhe der Mietminderung, genaue Formulierung der Mängelrüge, etc.).
Der Mangel ist etwa ein Jahr nach Bezug aufgetreten. Auch in andere Wohnungen bestehen die gleichen Probleme.
Ok euer ganzes Haus ist verschimmelt. Oooder vielleicht auch nur eure Wohnung?
Ich denke ihr müsst die Situation akzeptieren wie sie ist bei mir ist das auch so komme aber inzwischen klar damit und hab seit 2 Jahren keinen Schimmel in der Wohnung
Lüftet ihr genug? Habt ihr eine Tapete?
Am besten Tapete raus dann bei der Drogerie nach Breef Schimmel Spray suchen funktioniert bombe aber nicht einatmen
Anschließend müsst ihr die Wand streichen und wenn ihr öfter lüftet dürfte trotz besch*ssener Gemäuer kein Schimmelproblem mehr haben
lasst euch im mieterverein beraten