Nachmieter übernimmt farbige Wohnung vom Mieter-wie zurückgeben?
Hallo zusammen,
folgendes tritt bei uns momentan auf: Unser netter Mieter zieht leider nach 6 Jahren relativ kurzfristig berufsbedingt aus, hat allerdings bereits einen zumutbaren Nachmieter gefunden, der die Wohnung direkt so für 2 Jahre übernimmt. Jedoch hat er die Wohnung inzwischen farbig gestrichen (u.a. rosa Küche), weshalb meine Frage ist, welche Klausel ich in den Mietvertrag einfügen muss, dass ich die Wohnung wieder in weiß bzw. farbig neutral zurückbekomme, so wie sie unser Mieter ja auch vor 6 Jahren bekommen hat?
Danke und liebe Grüße
6 Antworten
Da schließt man mit dem Nachmieter einer gesonderte Vereinbarung, etwa: https://www.goehv.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Nachmietervereinbarung.pdf
Hier sollten auch Bodenbelag, Lampen, Einbauten usw. genau beschrieben werden, die einerseits übernommen und damit nicht der Ersatzpflicht bei Verschleiß durch dich als VM unterliegen und andererseits eben zurückgebaut werden müssen, wenn er auszieht.
G imager761
Ich würde den Sachverhalt genau im neuen Vertrag beschreiben und darin auch niederlegen, dass die Wiederherstellungspflicht zu neutralen Farben vom alten auf den neuen Mieter mit beider Einverständnis bzw. auf deren ausdrücklichen Wunsch auf den neuen Mieter übergeht. Eventuelle Ausgleichszahlungen sind zwischen altem und neuem Mieter festzulegen.
der jetzige Mieter hat sie nicht weiß/neutral gemietet, ihm kann das nicht aufgedrückt werden. Solange er nicht alles schwarz oder knallrot hinterlässt, ist es rechtens. Und solange er regelmäßig streicht, kann auch nicht eine Renovierung zum Auszug verlangt werden. Auch wenn eine solche Klausel im Mietvertrag steht, ist sie nichtig.
In einer Mieter-Nachmieter-Vereinbarung können die beiden Mieter sich darauf einigen, dass der Nachmieter die Streichaktion des Vormieters übernimmt. Da es in dem Fall (anders als z.B. bei dr Überlassung von Möbeln) um dein Eigentum und deine "Rechte" handelt, musst du der Vereinbarung zustimmen.
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/mieter-nachmieter-vereinbarung/
https://www.goehv.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Nachmietervereinbarung.pdf
So ist von Anfang an klar, dass der neue Mieter die Wohnung (trotz des anderen Zustands beim Einzug) beim Auszug "hell und gut in Schuss" abzugeben hat ("weiß" darf nicht vorgeschrieben werden...)
Eine gute Lösung könnte sein, dass der alte Mieter dem neuen die Kosten für die Streichaktion zumindest teilweise erstattet oder anderweitig, z.B. durch Überlassung von Möbeln, Lampen etc., ausgleicht.
So wie ich das verstanden hab, hat der ausziehende Mieter die Wohnung in neutralen Farben übernommen und dann kunterbunt gestrichen. Die Rückgabe in kunterbunten Farben muss der Vermieter nicht akzeptieren. Es ist also die Pflicht des ausziehenden Mieters die Wohnung in neutralen Farben zurückzugeben. Nun will der Nachmieter die Wohnung aber so wie sie ist vom MIETER übernehmen. Damit übernimmt er auch die Rückbaupflicht. Man muss ihn also drauf hinweisen, dass er die Wohnung in neutralen Farben zurückzugeben hat. (Nicht in weiß!) Wenn er das nicht will, muss er sich mit dem Vormieter einigen oder dieser muss streichen. Fertig.