Nachmieter Wohnung streichen lassen dafür Küche da lassen?
Hallo, ich und ein Mitbewohner haben seit 3,5 Jahren in einer Wohnung gelebt aus der wir Ende September ausziehen werden und bereits Nachmieter durch den Vermieter gefunden wurden. In unserem Mietvertrag steht ,,für alle Schönheitsreparaturen ist der Mieter zuständig'', was ja bedeutet dass wir die Wohnung wohl streichen müssen. Allerdings haben wir eine Einbauküche in der Wohnung, welche nicht Bestandteil des Mietvertrags ist und die somit uns gehört. Da wir die Küche nicht brauchen, die Nachmieter allerdings schon, haben wir uns überlegt die Nachmieter die Wohnung streichen zu lassen und dafür die Einbauküche im Tausch da zu lassen. Sollten die Nachmieter dem Deal zustimmen, ist das zulässig und brauchen wir dafür zusätzlich die Zustimmung vom Vermieter, da wir die Wohnung bei der Schlüsselübergabe Ende des Monats dann ja ungestrichen übergeben? Wollen ja nicht dass der Vermieter plötzlich die Kaution einbehält mit der Begründung wir wären unseren Verpflichtung laut Mietvertrag nicht nachgekommen.
9 Antworten
Nein diese Zustimmung brauchst du nicht weil das ja ein Deal zwischen dir und dem Nachmieter ist. Ich würde da aber einen schriftlichen Vertrag machen, also Küche bleibt da gegen Malerarbeiten. Nicht gegen nicht ausmalen!
unserem Mietvertrag steht ,,für alle Schönheitsreparaturen ist der Mieter zuständig'', was ja bedeutet dass wir die Wohnung wohl streichen müssen.
Ob Ihr überhaupt renovieren müsst hängt von der Wirksamkeit der Klauseln in Eurem Mietvertrag ab.
Es gibt im Mietrecht mittlerweile viele unwirksame Klauseln, die dann erlauben, das man gar nicht renovieren. Z.B. eine Klausel die besagt, das man bei Auszug generell streichen muss, ist unwirksam.
Man muss nur streichen wenn es erforderlich ist.
Hier könnt Ihr mal Euren Mietvertrag auf un wirksame Klauseln prüfen:
Was Ihr mit dem Nachmieter vereinbart, muss der Vermieter nicht akzeptieren., Ihr solltet das auch mit dem vermieter abklären.
Frag am besten beim ortsansässigen Mieterbund nach ob das rechtens ist. Ich war auch letztens auf Wohnungssuche und da sind mir auch solche Deals untergekommen. Die Vormieter haben sich das unterschreiben lassen, dass der Nachmieter die Wohnung ohne Schönheitsreparaturen übernimmt und später keine Forderungen diesbezüglich stellen wird. Das könntet ihr ja dann auch machen.
Ohne Einverständnis des Vermieters würde ich das nicht tun - aber bitte schriftlich vereinbaren, damit du am Ende nicht deine Kaution verlierst
In unserem Mietvertrag steht ,,für alle Schönheitsreparaturen ist der Mieter zuständig'', was ja bedeutet dass wir die Wohnung wohl streichen müssen.
Nicht zwingend.