Einzug auf einer Baustelle statt sanierter Mietwohnung?
Hallo, leider hatten wir das Glück als Mieter anstatt einer sanierten Wohnung, die zum Bezugsdatum fertig gestellt sein sollte, eine Baustelle als Wohnung zu übernehmen. Seit nun anderthalb Monaten sind über mehrere Tage verteilt Handwerker in unserer Wohnung und stellen sehr sporadisch die restlichen Bauarbeiten fertig, überwiegend muss ich auf Arbeit Urlaubstage dafür nehmen. Unser Vermieter reagiert kaum auf Mängelanzeigen und Anrufe, wodurch sich die Arbeiten immer weiter hinauszögern. Meine Frage ist nun, ob ich die Urlaubstage bzw. mein Stundenlohn als Mietminderung geltend machen kann und ob aufgrund der unten stehenden Gründen eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrags, trotz Mindestlaufzeit von 2 Jahren durchsetzbar ist oder ob wir zumindest Anspruch auf eine umfassende Mietminderung haben.
- kleine braune Schimmel / Stockflecken an fast allen Wänden in der Wohnung, die sich auch sofort wieder auf neuer Farbe absetzen.
- bei Besichtigung wurde uns eine „hervorragend gedämmte Wohnung“ versprochen
- Den Energieausweis haben wir erst auf Nachfrage nach dem unterzeichneten Mietvertrag bekommen (natürlich Energieklasse F) wodurch hohe Heizkosten anfallen, um 20C° in der Wohnung halten zu können.
- Luftzug an Türen und Fenstern
- Wir haben erst im Mietvertrag von der Staffelmiete erfahren, im Inserat und zur Besichtigung wurde darüber kein Wort verloren
- Heizkörper und Fenster waren extrem verschmutzt, vergilbt und verfettet und wurden durch uns gereinigt sowie gemalert
- erst nach 3 Tagen wurden Toilette, Dusche und Waschbecken eingebaut
- Bad Waschbeckenabfluss war fast 2 Wochen durch die Baurückstände verstopft
- Die versprochene „umfassende Sanierung“ bestand nur aus teilw. erneuerter Elektroanlage, teilw. erneuerten Fußböden und neu gefliesten Bad mit neuen Sanitäreinrichtungen
- Der Dachzwischenboden wird im Mietvertrag als Wohnfläche angerechnet obwohl der Vermieter bei der Besichtigung zugesagt hatte, die Fläche bei der Berechnung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen
6 Antworten
Hat der Vermieter am Einzugstag die Wohnung mit einem Übegabeprotokoll an euch herausgegeben? Wurden die ersichtlichen Mängel dort protokolliert? Wurde eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt? Wurde diese Frist nicht eingehalten, kann nun die Miete gemindert werden. Kein Mängelprotokoll > keine Fristsetzung > keine Mietminderung.
Wurde die erste Miete unter Vorbehalt der Mängelbeseitigung bezahlt? Kein Vorbehalt > keine Mietkürzung.
Mit Unterschrift unter dem Mietvertrag habt ihr die Staffelmiete und den gegenseitigen Kündigungsverzicht anerkannt.
Eine ordentliche Kündigung ist nicht daher nicht vorzeitig möglich.
Habt Ihr dem Mietvertrag folgend eine Kaution bzw. Teilkaution hinterlegt?
Durch die verschmutzte Wohnung beim Einzug kann der Vermieter nach Ende des Mietverhältnisses nur eine besenreine Übergabe fordern und muss die Schönheitsreparaturen währen des MV übernehmen, auch wenn im MV etwas anderes stehen sollte.
Falls noch nicht erfolgt sollten alle bestehenden Mängel mit Fristsetzung ihrer Beseitigung dem Vermieter zusammengefasst gemeldet werden und gleichzeitig dem Vermieter eine Ersatzvornahme durch euch bei Fristüberschreitung in Aussicht gestellt werden. Die Kosten der EV könnt ihr dann mit der übernächsten Mietzahlung verrechnen.
Die Schimmelproblematik ist vermutlich eine Grund für eine fristlose Kündigung, wenn ein Gutachter hier bauliche Mängel begutachtet, deren Ursachen Ihr nicht beseitigen könntet. Am ungenügenden Lüften kann es wohl nicht liegen, weil ja Fenster und Türen undicht sind.
Meine Frage wäre, wieso man einen Mietvertrag unterschreibt, der nicht das Ergebnis der Verhandlungen darstellt und dann noch einzieht, obwohl der vertragsgemäße Zustand nicht rechtzeitig gewährt wurde.
Eine Wohnung ohne Wasch- und Toilettennutzungsmöglichkeit ist unbewohnbar, den Mietvertrag hätte ich unverzüglich am ersten Miettag ohne Einzug und Schlüsselannahme n. § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB fristlos gekündigt und Schadensersatz geltend gemacht.
Um deine Fragen zu beantworten: Nein, vertane Urlaubstage stellen keinen bezifferbaren Schaden dar. Deine Mietminderungsanspruch besteht wg. Mangel an der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch durch Lärm, Dreck, Nichtnutzbarkeit usw. taggenau anteilig.
Nein, wer einen Vertrag unterschreibt, erkennt dessen Inhalt an und ist daran gebunden. Nach sechswöchiger Nutzung schliesse ich die eingangs erwähnte außerordentlich fristlose Kündigungsmöglichkeit aus, das ihr die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Abschlus der Sanierung erkennbar für zumutbar erachtet habt.
G imager761
Hallo da wart ihr ganz schön Blauäugig. Fakt ist er hat seine Vertraglichen Pflichten nicht eingehalten. Miete entsprechend kürzen. Schimmelflecken die durch Farbe schlagen sind keine kleinigkeit. Alles dokumentieren. Ein Mieterverein kann euch sagen wie viel mietminderung ihr durchsetzen könnt und wie ihr das Rechtlich einwandfrei Formuliert.
Wie schon andere gesagt haben: Den Vermieter in Verzug setzen. ("Das-und-das ist defekt/unzugänglich, ich erbitte Beseitigung bis..., ansonsten mindere ich die Miete um ..." Immer eine sog. angemessene Frist eintragen. Das kann aber auch eine kurze Frist sein, ein paar Tage, denn der Vermieter schuldet euch ja eine bewohnbare Unterkunft schon seit 6 Wochen.
Wenn der Mangel nicht beseitigt wird, zahlt ihr eben die Miete gemindert um alle Einzelposten. Da bleibt aber nicht viel übrig.
http://mietminderungstabelle.de/
Du kannst auch anführen, dass du keine Privatsphäre hast wegen der Bauarbeiter, die ständig ein und aus gehen.
Lasst euch auch niemals einreden, den Schimmel selbst verschuldet zu haben. Das ist schlicht nicht möglich, wenn er beim Einzug schon drin war.
Eine Wohnung ohne Toilette und Wasser ist ohnehin nicht als solche bewohnbar. Ggf. kannst du den Vertrag deswegen fristlos kündigen, der Vermieter dürfte dann sogar Schadensersatz schulden. Lass dich beim Anwalt beraten, lohnt sich.
Die Staffelmiete hast du nun mal unterschrieben, dann gilt sie auch.
Ich persönlich würde da gar nix zahlen und etwas anderes suchen. Mit so einem Vermieter darf man sich auf keine Geschäfte einlassen.
Wir haben erst im Mietvertrag von der Staffelmiete erfahren, im Inserat und zur Besichtigung wurde darüber kein Wort verloren
warum unterschreibt man dann einen solchen Vertrag?
im übrigen solltet ihr euch einen RA suchen, der eurer Interessen vertritt. Das was du aufzählst ist schon dreist.
warum zieht man in eine solche Baustelle ein? Zu Mietbeginn war eine intakte Wohnung versprochen worden
man kürze die Miete