Schadensersatzpflichtig gegenüber Telekom?

5 Antworten

Du hast den Mietvertrag gekündigt, nutzt das Gerät aber weiterhin?

19jeanii92 
Beitragsersteller
 19.06.2016, 12:11

Nein den Router nutze ich seit fast einem halben Jahr nicht mehr. Ich werde den aber demnächst wieder brauchen.

Sahaki  19.06.2016, 12:31
@19jeanii92

Schick ihn an die Telekom zurück und kaufe dir einen eigenen

Versteh ich nicht richtig. Du hast den Mietvertrag zum Router gekündigt, willst ihn aber weiterhin behalten und nutzen, aber nicht kaufen? Das geht so nicht. Wenn du ihn wieder brauchst dann einfach neuen Vertrag machen, aber nicht einfach gekündigte Hardware behalten.

19jeanii92 
Beitragsersteller
 19.06.2016, 12:26

ja eigentlich habe ich ihn nicht benötigt, da ich eine fritzbox gekauft habe. da ich aber demnächst umziehen werde wird mein Freund d fritzbox nutzen und ich benötige den Router doch wieder. ich möchte ihn weiter nutzen aber indem ich diese monatl. Miete zahlen.

Du hast doch den Vertrag gekündigt. Die hatten mit deinen Zahlungen bestimmt mehr Arbeit die einem Gerät zuzuordnen zu dem kein Vertrag mehr besteht.  Warum hast du nicht einfach einen neuen Vertrag abgeschlossen nach dem du erkannt hast das es voreilig war den alten zu kündigen oder einfach einen Router gekauft, zum Beispiel eine passende Fritzbox.

19jeanii92 
Beitragsersteller
 19.06.2016, 12:10

ich habe ja eine Fritzbox gekauft, die ich auch nutze. Da h aber bald ausziehe und mein Freund die Fritzbox mitnimmt benötige ich den Router. Und ich denke nicht, dass die damit Probleme hatten, da die Miete ja auch noch weiterhin angefordert wurde von denen, d. h. lt. System musste ich Zahlungen ja noch leisten.

compu60  19.06.2016, 12:17
@19jeanii92

Deine letzte Pflicht aus dem Vertrag wahr das Gerät zurück zuschicken, alles andere sieht eher danach aus als würdest du dich rausreden wollen. Kein Vertrag kein recht auf das Gerät. Bezahl einfach die 100€, da kommst du jetzt nicht mehr raus. Du kannst ja auch nicht in einer Wohnung bleiben nach der Kündigung und einfach die Miete weiter zahlen.

Hallo 19jeanii92,

dass mal etwas in Vergessenheit gerät, kann passieren und ist menschlich. Daher haben wir dich ja auch daran erinnert, den Speedport an uns zurück zu schicken.

Wenn du einen Mietvertrag kündigst, hast du eine gewisse Frist, in der du den Speedport zurücksenden musst. Tust du das nicht, wird dir Schadenersatz für das Gerät berechnet und geht komplett in deinen Besitz über.

Die Miete die wir berechnet haben, war bis zum Kündigungsdatum vom Speedport. Daher wäre diese eh fällig gewesen.

Warum hast du uns denn nicht informiert, dass der Speedport doch nicht gekündigt werden soll?

Viele Grüße

Rebekka H. von Telekom hilft

19jeanii92 
Beitragsersteller
 20.06.2016, 19:00

Ich habe nicht dran gedacht ... Klingt doof ist aber so 😂 In letzter Zeit habe ich viel Stress, weil sich privat so einiges andern wird und ich dafür vieles eingehen und aufgeben muss. Die Miete habe ich aber auch nach Kündigung noch gezahlt.... Also Kündigung war zum 08.04. und für Mai und Juni habe ich die Miete noch gezahlt ... naja wie auch immer dann muss es halt kaufen ... that's life 😑

Du hast deinen Vertrag nicht eingehalten Dazu gehört eben, dass der Router ordnungsgemäß zurück gegeben wird. Wenn du das nicht tust, musst du den Zeitwert erstatten.