Wieviel Schadensersatz steht einem für Kleidung zu, die von einer Bedienung beschmutzt wurde?

4 Antworten

Mit weniger als 50 % solltest du dich nicht begnügen. Aber: Ohne Rechtschutzversicherung hast du ein Prozessrisiko. Du glaubst nicht wieviele blöde Richter es gibt. Die haben zwar prinzipiell keine Ahnung von Schadenbezifferung, machen das aber trotzdem. Bei diesem Streitwert ist beim Amtsgericht Schluß.

Richtig wäre: Neuwert fesstellen, der regelmäßig höher ist als der Anschaffungspreis. Die Nutzngsdauer festlegen: Lacoste hält länger als der Fetzen vom Euroshop. Die Nutzungsdauer ins Verhältnis setzen zur bisherigen Nutzungsdauer. Ich mache das in meinen Gutachten etwas unrichtig und setze pauschal 50 % an. Es gibt da ein neues (schwachsinniges) Urteil, dass den Wert gebrauchter Kleidung pauschal mit 20 % ansetzt. Das ist ein willkommenes Fressen für alle Versicherer. Auch wenn ich dieses Urteil nicht gelesen habe, halte ich es schon vom Ansatz her für falsch. Offensichtlich verwechselt hier ein Richter den Zeitwert mit dem gemeinen Wert (Verkaufspreis). Dieses Urteil wäre allenfalls okay, wenn du selbst gebrauchte Ware kaufst. Du hast aber neu gekauft.

Die 30 Euro für die erfolglose Reinigung plus Auslagenpauschale 20 € stehen dir zusätzlich zu.

Allerdings hast du auch jede Menge Ärger, wenn du dich mit dem Versicherer nicht einigen kannst. Smiley Mac

Findus01 
Beitragsersteller
 02.11.2012, 15:10

Danke für den Rat..Auslagenpauschale klingt gut. Eine Rechtschutzversicherung habe ich und die Kleidungsstücke wurden neu gekauft.. Die Hose erst im September mit einem Kaufpreis von 80€. Der Beleg ist sogar noch vorhanden..Abspeißen lassen möchte ich mich so nicht.

Das ist von Fall zu Fall wirklich verschieden, aber im Allgemeinen ist es so, dass wenn das Kleidungsstück wirklich irrepalabel ist, du den Anspruch auf einen Ersatz beim Verursacher geltend machen kannst. Kostet also der Anzug 400 Euro, kannst du ihn natürlich einreichen. Das Restaurant sollte hierfür auch eine Versicherung haben und somit den Schaden übernehmen. Falls nicht, kannst du mit dem Anwalt drohen. Das funktioniert meistens immer!

Eigentlich bräuchtest du von jedem Kleidungsstück ne Originalrechnung. Anhand derer berechnet die Versicherung dann den Rest, Zeit oder was auch immer für einen Wert.

Ich hatte das auch mal, da wars aber nur ne Hose. Habe letztlich 30 Euro zurück bekommen. Ärgerlich sowas

Der Inhaber des Restaurants haftet für die Missgeschicke seiner Angestellten. So muss er bei einem solchen Fall auch die Reinigungskosten ihrer Kleidung übernehmen. Ist diese jedoch nicht mehr zu retten, da der Fleck nicht mehr aus dem Kleidungsstück herausgeht, so kann man den Zeitwert (also den Wert, den die Kleidung im Zeitpunkt der Verschmutzung noch hatte) vom Wirt ersetzt verlangen, schließlich hat der Restaurantbetreiber eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Siehe auch folgenden Link http://www.ra-kotz.de/rechte_im_restaurant.htm dort 4. Der Kellner schüttet Ihnen versehentlich Rotwein/Bier/Essen über Ihre Kleidung:

TineBerlin  02.11.2012, 15:01

Kann mich da nur anschließen. Es kann sicher sein, dass du nicht den 100%igen Neuwert zurück erhälst, aber den Zeitwert, der sicher höher als 20€ sein dürfte.