Kann ich als Vermieter den Arbeitgeber bei Mietschulden informieren?
Mieter seit 12.2012 im Haus. Mietausfall schon 01.und02.2013. wurde nachgezahlt. Dann wieder Ausfall in 08.13., keine Nachzahlung. Mietzahlung von 09. bis 10.13. danach blieb Miete komplett aus. Fristlose Kündigung per Rückschein-Einschreiben verschickt. Termin zur Abnahme nicht eingehalten (keiner da, wahrscheinlich voll Normal) Räumungsklage wird eingereicht. Möchte jetzt Arbeitgeber über diesen Zustanden informieren. Beim letzten Vermieter wurde die ganze Sache genauso betrieben, dieser hatte aber nicht die Nerven eine Klage durchzuhalten. Weiß jemand wie hier die rechtliche Lage ist, kann der Mieter mich wegen Schadensersatz verklagen wenn ich seinen Arbeitgeber informiere? Hierzu muss man sagen, dass der Mieter mit allen Wassern gewaschen ist und ich nicht die erste bin die auf den Schulden und einer "verwohnten" Wohnung sitzen bleibe. Vormieter ist mir in der Zwischenzeit bekannt und stehe auch in Kontakt mit diesem.
6 Antworten
Musst Du seinen Arbeitgeber informieren? Der kann doch nichts dafür und ist nur für die geleistete Arbeit verantwortlich und wenn diese stimmt?? Weisst Du Dir als Vermieter sonst nicht anders, vor allem seriös und rechtlich sicher zu helfen???
Du könntest - falls die Rückstände bereits schon tituliert sind - beim Arbeitgeber eine Lohnpfändung einleiten, dann ist der Arbeitgeber informiert und der Mieter kann Dir nicht wegen Datenschutz usw. nicht an die Wäsche.
Das geht nur über Umwege... mach eine Lohnpfändung... das bedeutet aber auch, dass du einen vollstreckbaren Titel für die Mietschulden brauchst.
du kannst eine pfändung über die richtigen stellen einleiten lassen.
Hallo. Ich denke nicht, dass es legitim ist, den Arbeitgeber über Schulden seines Angestellten zu informieren; deshalb gibt es ja auch Abtretungserklärungen die Banken bei größeren Darlehen unterschreiben lassen. Selbst die Nachfrage meiner Finanzierungsgesellschaft zur Überprüfung meines Dienststatus bei meinem Arbeitgeber musste ich schriftlich absegnen. In wie weit dies strafbar wäre für dich, kann ich nicht sicher beurteilen; jedoch denke ich geht es so in die Richtung "üble Nachrede", "böswillige Verleumdung"...