Wer muss das Badewannensiphon reparieren?
Ich habe meinen Badewannensiphon aus Kupfer mit einer Spirale gereinigt, weil es aus dem Wannenüberlauf stank. Danach lief das Wasser aus einem 1 cm großem Loch des Geruchsverschlußrohrbodens raus.
Es gibt ein Gerichtsurteil, das der Mieter durch eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag nicht verpflichtet werden kann, die Kosten für den Austausch des Siphons zu tragen. Eine Kostentragungspflicht des Mieters besteht nur dann, wenn er den Reparaturbedarf schuldhaft durch Überschreiten des vertragsgemäßen Gebrauchs herbeigeführt hat.
Der Vermieter sagte: Meine Vorgängerin hätte gesagt, dass ich Säure in die Badewanne gekippt hätte. Und ich hätte das Siphon kaputt gemacht und er repariere es nicht.
Bin ich Schadensersatzpflichtig wegen der Rohrreinigungsspirale?
5 Antworten
Du musst das zahlen, denn Du hast mit der Spirale darin rumgefummelt; also dein Verschulden.
Es gab ja auch die Möglichkeit den Mangel zu melden und der Vermieter hätte eine Firma beauftragt.
Wer zahlt denn freiwillig was drauf?
das Leben ist eben doch kein Ponyhof. Störungen sind dem Vermieter zu melden und nicht selbst zu organisieren.
Ich habe gelesen, dass man die Rohrreinigungspirale sehr vorsichtig in den Abfluss bzw. das Rohr einführen sollte. Hier muss man darauf achten, dass man das Rohr nicht beschädigt und es so zu einem Leck im Rohr kommt. Es ist also kein Einzelfall!
Wenn du der Verursacher bist, hast du den Schaden finanziell auszugleichen. Dein Reinigungsversuch war unsachgemäß und nicht in deinem Verantwortungsbereich. Eine Kleinreparatur, die dir bei professioneller Reinigung durch eine Firma versucht würde aufzubürden, wäre unwirksam, da keine Kleinreparatur im Sinne des Gesetzes vorlag.
Mieter sollten von solchen Eigenmaßnahmen deshalb die Finger lassen.
Ich muss mich teilweise revidieren. Wenn der Siphon bereits vorgeschädigt war (falsche Anwendung von Rohrreinigern), wäre es sowieso über kurz oder lang unvermeidbar zum Durchbruch gekommen. Nun ist das etwas früher auf Grund deines mechanischen Vorgehens eingetreten. Das müsste eigentlich ein/dein Vermieter so zugeben. Er wäre, da das keine Kleinreparatur ist, für die Reparaturkosten zuständig. Dass die Korrosion da war, ließe sich ja bei der Erneuerung des Siphons zu erkennen. Ursächlich wäre das also der Grund für die Undichtheit und nicht dein Reinigungsversuch.
Du hast, um größeren Schaden zu verhindern, die Notreparatur durchgeführt. Nun wäre es Aufgabe des Vermieters (gewesen), den Austausch des Siphons zu veranlassen (und zu bezahlen).
Wie du siehst, kommt es immer darauf an, das Problem aus verschiedenen Richtungen zu betrachten und zu lösen.
Mein Reinigungsversuch war unsachgemäß? Ich habe das Wannensiphon weger dem Gestank aus dem Wannenabfluss gereinigt. Die extremen Geruchsbelästigungen führten zu Halsschmerzen und HNO-Arzt besuchen. Der HNO-Arzt hat nebenbei mein Ohrenschmalz rausgekratzt bis mein Ohr blutette und eine Gehörgangeintzündung entstand.
Dadurch, dass sich immer Wasser im Siphon befindet, dürfte kein Geruch aus dem Abfluss steigen. Im nachhinein stinkte es geanuso aus dem neuen Siphon.
Der Mangel an dem Abluss ist konstruktionsbedingt und liegt außerhalb meines Einflussbereiches. Der Wannenabfluss und der Küchenabfluss hängen zusammen. Der Küchenablfuss zieht durch Unterdruck das Wasser aus dem Wannengeruchsverschlussrohr und deshalb stieg der extreme Gestank auf.
Weil sich der Küchenabluss zu setzt zieht dieser Luft und Wasser aus dem Wannengeruchsverschlußrohr.
Eine professionelle Reinigung des Küchenabflusses durch eine Firma wäre Sachgemäß.
Ich habe den Vermieter informiert der den Küchenabfluss reinigen will. Darf ich eine professionelle Reinigungsfirma bestellen und dem Vermieter dies in Rechnung stellen?
Ich habe das 5 mm Loch im Siphon mit einem Silikonplaster abgedichtet. Der Vermieter verlangt eine Fachgerechte Reparatur. Muss ich ein Fachunternehmen trotzdem beauftragen? Der Vermieter möchte den Schaden Abnehmen. Darf er das? Oder bin ich lediglich dazu verpflichtet, beim
Auszug wieder den Ursprungszustand wieder herzustellen?
Der Vermieter darf fordern, dass der Siphon gleichartig oder besser ersetzt wird. Das Pflaster ist nur eine Notreparatur. Da du das Loch verursacht hast, auf deine Kosten . Was sagt deine Haftpflichtversicherung dazu?
Ich habe keine Haftpflichtversicherung. Der Vermieter möchte die Arbeiten reklarmieren für den Fall das der Fachbetrieb mangelhafte Arbeit abgeliefert hat. Wenn ich oder eine Firma ein neues Siphon montiere, muss ich den Vermieter kontrollieren lassen?
Wenn mein Reinigungsversuch unsachgemäß ist und nicht in meinem Verantwortungsbereich war, dann sollte ich davon die Finger lassen und eine Firma beauftragen.
Wenn du selbst reparieren (erneuern) willst, darf der Vermieter die fachgerechte Ausführung prüfen. Wenn's ne Firma macht, dürfte das nicht nötig sein. Diese haftet ja dann.
Da du kein Fachmann bist, könnte eine Undichtigkeit zu verheerenden Folgen führen die dir auf jeden Fall der Vermieter anlasten dürfte.
Da du sowieso schadenersatzpflichtig bist, kannst du direkt die Firma beauftragen (und bezahlen) oder das dem Vermieter überlassen der dir dann die Rechnung zur Erstattung präsentieren wird.
Sehr wohl hättest du von Beginn an die Beseitigung der Verstopfung dem Vermieter als Mangel anzeigen sollen und dessen Beseitigung von ihm fordern dürfen. Da das keine Kleinreparatur gewesen wäre, hätte der Vermieter die Kosten tragen müssen.
Nun hast du den Schlamassel. Lerne daraus für die Zukunft.
Der Vermieter hat für eine Fachgerechte Reparatur des Notreparierten Siphons eine Frist von 3 Wochen gesetzt . Vorerst müßte ich Kostenvoranschläge einer Sanitärfachwerstatt einholen. Wenn ich die Kosten einer Sanitärfachwerkstatt nicht bezahlen kann und selbst erneuern will, ist dann die Frist angemessen? Eine Erneuerung in 3 Wochen halte ich für unmöglich und stressig. Kann ich die Frist durch ein ärztliches Arttest verlängern?
Nach dem Siphonausbau zeigte sich ein verrostettes Loch. Das Siphon ist total Morsch. Ich kann mit bloßen Fingern ein Loch in das Messingsiphon drücken. Das Siphon war vorgeschädigt und mein Reinigungsversuch hat dann den Schaden ausgelößt. Bei einem nicht vorgeschädigen Siphon wäre mit der Rohrreinigungsspirale kein Schaden entstanden. Nun sitze ich über der Handwerkerrechnung.
mir wollte meine Vermieterin mal erzählen, daß ich beim 2. Mal meine Privathaftpflicht zahlen lassen soll.
Bei uns ist es so, daß wir nur 1 Wasseranschluß im gesamten Haus haben. Das sind 6 Wohnungen & wird durch Personen geteilt.
So wollte ich Wasser sparen, habe die Sparspülung gedrückt, beim großen Geschäft war das verstopft & das kam vom WC auch in der Badewanne hoch.
Wie kommt die Vormieterin dazu, Du hättest Säure reingekippt ? Hat sie das selbst gemacht ?
Dann kam beim 1. Mal der Rohrreinigungsservice mit Videokamera. So habe ich beim Spindeln zugeguckt. Die Kamera zeigt einen gravierenden Nachteil durch nachträgliche ausgebaute Dachwohnungen.
Das geht erst horizontal ab & hat dann ein Gefälle. Also eher Konstruktionsmangel, wenn das Wasser nicht abfließt
Jetzt spüle ich mehr Wasser durch. Deine Spindelaktion war durchaus sinnvoll. Vorschäden am Rohr durch Korrosion kann Dir ja nicht angelastet werden.
Es ist der zur Übernahme der Reparaturkosten verpflichtet, der das Syphon durch unsachgemäße Behandlung beschädigt oder gar, wie im vorliegenden Fall, zerstört hat.
Der Vermieter verlangt fachgerechte Reparatur. Muss ein Fachmann reparieren oder kann ich mit einem Silikonpflaster abdichten?
Fachgerecht heißt in diesem Falle tatsächlich Ersatz des beschädigten Teils durch ein Fachunternehmen des Sanitärgewerbes, das dann auch die Garantie für den Bestand des eingestzten Siphons für die nächsten Jahre gewährleistet.
Sie können eine solche Garantie als selbst ausgewiesener Silikonpflasterklbebefan keinesfalls wirksam bieten.
Das Silikonfplaster hat das Siphon abgedichtet. Muss ich jetzt trotzdem ein Fachunternehmen kommen lassen? Der Vermieter möchte ein Abnahme Termin. Darf er das? Oder bin ich lediglich dazu verpflichtet, beim Auszug wieder den Ursprungszustand wieder herzustellen?
Ich darf mein Fahrradreifen oder Autoreifen Flicken und muss nicht in die Fahrradfachwerkstatt oder Autowerkstatt fahren. Warum ist das beim Siphon anders?
Der Schaden, den eine unsachgemäße Reparatur von abwsserführenden Rohren in einem Gebäude versursachen kann, ist mit dem Flicken eines Reifens nicht vergleichbar!
Sie haften für weitergehende Schäden am Gebäude für sämtliche folgende Sanierungskosten, Mietausfall, Schadenersatz etc., wenn Sei da selber in der Ihnen selbstbekundeten eigenen Unfahigkeit "rumfummeln".
Thema: Auto und Motorräder xD. AAALLLES KLAR
Wer kennt es nicht, wenn der Siphon im Auto mal wieder kaputt geht :D
in jedem Falle dürfte die Gebäudeversicherung bei einem ereutem Schadensfall, der u.U. in die Tausende geht, da beim Plasterklebeverfahren ein paar Fragen an den Klebefachmann stellen.
Ich finde das unfair.
Kupfer kann im eigentlichen Sinne nicht rosten,
aber wohl von Lochfraß befallen werden.
Hätte ich bei einem neuen Siphon die Rohrreinigungsspirale angewendet, wäre kein Schaden entstanden.
Der Vermieter hätte sich an den Kosten beteiligen können.