kann ich einen hochzeitsfotografen verklagen weil er schlechte bilder gemacht hat?
meine hochzeit war im Juni 2019, ich habe ein Fotografenteam geholt (keine hobbyfotografen, professionelle die es beruflich machen).
Wir haben die Fotos draußen gemacht.. ich habe insgesamt 1500€ fürs fotografieren und video aufnehmen bezahlt.
Nach der Hochzeit sollte es ca 3 Wochen dauern bis ich meine Video und Fotoaufnahmen bekommen und das Hochzeitsfotoalbum, allerdings hat dies mehrere Monate gedauert obwohl ich immer wieder angefragt habe. Bevor er das Album ausdrucken ließ hat er mir die Fotos gar nicht gezeigt und auch nicht auf meine Freigabe geantwortet. Irgendwann habe ich das Album bekommen und gesehen dass die Fotos wirklich schlecht geschossen sind. Wenn ich mir seine andere Bilder von seinen anderen Kunden sehe, sieht mal Welten zwischen den Fotoqualitäten...
Jetzt hab ich ein hässliches album und stehe da... kann man den fotografen bzw die firma verklagen?
Ich hab ihm gesagt ich will ein Teil meines Geldes wieder aber er ignoriert meine Anrufe und Nachrichten.
12 Antworten
Die Frage kann hier niemand genau beantworten, weil keiner die Fotos gesehen hat.
Es kommt drauf an, ob die Qualität eine "Schlechtleistung" darstellt. Dazu gibt es einiges zu beachten. Wenn er mit Mustern wirbt, die allsamt richtig gut sind und dann ist die Qualität richtig schlecht, dann ist das eine solche Schlechtleistung. Aber der Knackpunkt ist die Frage, was nun richtig gut und was richtig schlecht ist. Da findest du womöglich auch vor Gericht immer wieder mal Richter, die ja oder die nein sagen bei dir. Wenn es wirklich richtig schlecht ist, also grobkörnig usw., dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dir ein Richter Recht geben würde.
Übrigens kommt es auch drauf an, woran es lag. Wenn es mieses Wetter war und die Qualität deswegen schlechter ist, dann könnte sich der Fotograph womöglich rausreden.
Nehmen wir an, es ist so eine Schlechtleistung. Dann kommt es drauf an, was du willst. Eine andere Firma zu beauftragen, macht wenig Sinn. Der Termin ist vorbei. Es gibt also erst mal keinen Schadensersatz, weil du jemand anderen beauftragst.
Am Ende könnte es dann A) eine Minderung geben (Teilweise Geld zurück) oder B) einen Vertragsrücktritt (alles Geld zurück und Fotos aushändigen).
Das kann im Prinzip jeder normale Zivilrechtsanwalt. Vielleicht kann man da etwas vorarbeiten und Beispielfälle raussuchen, wo eine Klage funktioniert hat. Gut wäre, wenn man Fälle findet, wo dieselben oder sehr ähnliche handwerkliche Fehler passiert sind. Wenn man so etwas dem Anwalt zuarbeitet, dann könnte es klappen.
Grundsätzlich ist sowas eher schwierig. Zumindest wenns nur um den subjektiven Eindruck geht.
Ist es hingegen um tatsächliche Qualitätsmängel, dann sieht das anderes aus.
Kommt halt auch drauf an, wie denn das Werbematerial war.
Im Zweifel -> Anwalt befragen
also der mitarbeiter von dem unternehmen sagte dass der fotograf der bei mir war, gar kein richtiger fotograf war...er war ein ersatz
Das ist jetzt eher völlig egal.
So ganz egal ist das nicht. Denn das kann die schlechte Qualität erklären. Und auch, warum der Normalfall eine deutlich bessere Qualität ist. Zudem deutet das auf einen nachweisbaren Mangel hin. Aber richtig, der erste Schritt ist erst mal, dass überhaupt objektiv ein Mangel vorliegt.
Also ich kenne ja jetzt das gelieferte Bildmaterial nicht und halte es auch für schwierig, im Nachhinein etwas einzuklagen. Aber wenn dem so ist, wie du sagst, schaufelt ja der Fotograf oder Unternehmer damit sein eigenes Grab! Wie kann ich denn einen Externen zu einer Hochzeit schicken, der eine so schlechte Qualität abliefert?! Das spricht sich doch in Nullkommanichts rum und die, die es auch im Amateurbereich viel besser machen würden, stehen in den Startlöchern! 💁🏻♂️
Du kannst höchstens wegen "Schlechtleistung" die Bezahlung verweigern.
Und das müsste dir dann ein anderer professioneller Fotograf bestätigen.
ich habe leider schon bezahlt..
Dann hast du (leider) verloren. Anfrage-Angebot-Auftrag-Lieferung-Bezahlung und fertig. Warum hast du bezahlt, wenn es dir so gar nicht zugesagt hat?
Was "gute" oder "schlechte Bilder" sind, ist Geschmacksache. Wenn dein Geschmack anders ist als der Geschmack des Fotographen, so ist das nicht einklagbar.
Die Frage ist auch, was du mit dem Fotographen schriftlich vereinbart hast. Sind im Vertrag bestimmte Vorgaben (Hintergrund, Posen, Motive, Personen, Situationen usw) explizit vereinbart worden? Wenn er diese Vorgaben nicht eingehalten hat, könntest du ihn verklage, sonst nicht. Wie der Ausgang des Prozesses sein wird, liegt allerdings in den Sternen. Jedes Gerichtsverfahren birgt Risiken in sich.
Hallo
also es kommt auf denn Werkvertrag an bzw die AGB des Fotografen.
Der Lieferverzug hätte dich schon zu der gesetzlichen Mahnungen per Einschreiben veranlassen müssen mit entsprechender Fristsetzung. Danach wäre der Fotograf Lieferpflichtig und/oder Regresspflichtig.
Fotografische arbeiten haben 2 Schichten
- Die handwerkliche Leistung
- Die gestalterische Leistung
Für die handwerkliche Leistung gibt es Standards die ein Fotograf mindestens liefern muss und das ist einklagbar aber die Standards sind in Deutschland nicht sehr hoch bzw mW noch im wesentlichen aus denn 70ern.
Die gestalterische Leistung ist eine schwieriges Thema. Wenn die Leistung unter dem dort Online oder Offline beworbenem oder angepriessenem Niveau ist kann man dass schon einklagen aber der Fotograf ist vermutlich nicht in der Handwerkerinnung und du musst dann Gutachter dafür finden/bezahlen und denn Klageweg beschreiten.
Dass beste ist du wendest dich an die Innung bzw denn Innungsmeister und lässt denn das mal als Schlichtung handhaben (aber das geht natürlich nur mit Innungsfotografen) denn forderst du die Erfüllung der versprochenen und bezahlten Leistung nach dem "Stand der Technik" und in gestalterisch ansprechendem Niveau ansonsten willst du das Bildmaterial und einen anderen Fotografen oder Grafikdesigner zur Leistungserfüllung beauftragen.
Wenn der Fotograf dann damit kommt das er "Künstler" ist und künstlerisch Freiheiten hat brauchst du nur einen cleveren Anwalt und dann ist die Kern-Frage hast du "Kunst" bestellt oder "Handwerk". Das öffnet dann auch die Türe dazu das ein Gerichtsgutachter beides also Handwerk und gestalterische Leistung beurteilt.
vielen dank für deine ausführliche antwort! bei welchem rechtsanwalt könnte ich mich beraten?