Übernahmevereinbarung / Kaufvertrag bei Nachvermietung Wohnung?
Übernahmevereinbarung Kauf von Möbeln
Hallo Forum, folgender fiktiver Fall:
Ein Mieter einer Wohnung schließt mit einer Interessentin der Wohnung (Miete) folgende Vereinbarung:
Im Vertrag würde stehen
- Der aktuelle Mieter schlägt den Interessenten als Kandidat für die Folgemietschaft unter Einreichung der genannten Dokumente als Nachmieter vor. Im Vertrag sind keine Dokumente aufgeführt.
- Der Mieter tritt vor dem regulärem Ende seines Mietverhältnisses rechtswirksam gem. einer Mietaufhebungsvereinbarung aus dem Mietverhältnis aus
- Der Mietinteressent übernimmt Einrichtungsgegenstände, welche benannt werden unter Ausschluss von Gewährleistungs- sowie Garantie oder Nacherfüllungsansprüche für einen benannten Betrag
- Der Mietinteressent verpflichtet sich zur Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der o.g. Wohnung stehenden vertraglichen Verpflichtungen ab dem Zeitpunkt der Wohnungsübergabe durch den Mieter.
- Für die Mietzahlung besteht eine Regelung, gem. derer sich der Interessent bereit erklärt, die Monatsmiete für den Monat, in welchem der Interessent einzieht, vollständig an den Mieter zu überweisen, sollten bereits Mietleistungen durch den Mieter an die zuständige Verwaltung getätigt wurden sein.
- Die Überweisung des o.g. Zahlungsbetrages erfolgt innerhalb von 3 Werktagen ab dem Zeitpunkt der Wohnungsübergabe.
- Die Vereinbarung ist bindend und auch dann wirksam, wenn keine rechtlichen Grundlagen bestehen oder diese von der Norm oder Sitte abweichen.
Nun möchte der Mietinteressent die WOhnung plötzlich nicht mehr. Der aktuelle Mieter sagt aber, dass im Grunde ein Kaufvertrag unterschrieben wurde und man da nicht mehr so einfach raus kommt.
1) Ist der Vertrag wirksam ? Ist der Kaufvertrag wirksam? Wann ist der wirksam ? Sobald der aktuelle Mieter den Mietinteressenten vorschlägt?
2) Angenommen die Wohnung wird nun wie vom Mieter wie o.g. übergeben. Was ist mit den Möbeln ? Im Grunde muss der Mieter ja die Wohnung meist unmöbliert übergeben. Die Räumungskosten würden dann auf den Interessenten fallen ?
6 Antworten
Schon der erste Passus klärt das m.E.
Der Mieter schlägt den Vertragspartner als Nachmieter vor. Wenn der Vertrag mit dem Vermieter nicht zu Stande kommt, ist alles andere auch Makulatur.
Ich seh in keinem einzigen Wort die Person, die eigentlich am wichtigsten ist und an der Entscheidung das letzte Wort hat. Was ist mit dem Vermieter, der als einziger entscheidet wer die Wohnung bekommt?
Aha, du kaufst also die Möbel einer Wohnung ohne die Wohnung selbst sicher zu haben. Das wäre für den derzeitigen Mieter eigentlich die beste Möglichkeit alles los zu werden, da er nicht mal einen Umzug organisieren sondern sich gleich neu einrichten kann und das auf dein Risiko?
Wo ist hier der Vertrauensvorschuß, der so etwas rechtfertigt. So etwas kann Freundschaften dauerhaft vernichten und Verwandschaft auseinander treiben.
Eckengucker hier mal der genaue Wortlaut: "Der o.g. Mietinteressent übernimmt die nachfolgend genannten Einrichtungsgegenstände für eine Abschlagssumme von 1500 Euro (Eintausendfünfhundert Euro), gekauft wie gesehen und unter Ausschluss von Gewährleistungs- sowie Garantie- oder Nacherfüllungsansprüchen." Aber da steht eigentlich nicht das das andere dafür voraussetzend wäre.
Eckengucker das ist ja die Krux. Ich würde das selbst auch nicht unterschreiben. Da steht zwar keine böse Absicht dahinter, aber es sichert den Mieter vollständig ab und der Interessent guckt doof aus der Wäsche wenn er Pech hat. So wäre meine Interpretation von dem ganzen. Man kann dann eigentlich nurm hoffen wenn man das unterschrieben hat, dass das glimpflich ausgeht.
Ich hatte eine ähnliche Situation als Mietinteressent, allerdings hat alles geklappt.
Zunächst haben wir Preis und eine detaillierte Liste der Möbel festgelegt, dann das ganze mit dem Vermieter geklärt. Dann habe ich Kauf- und Mietvertrag zusammen unterschrieben, damit war beides bindend. Wird der Kaufvertrag unterschrieben (ohne das als Bedingung für die Rechtsgültigkeit des Kaufvertrages das Zustandekommen des Mietvertrages festgelegt wurde), ist dieser gültig, der Mietinteressent hat zu zahlen und übernimmt die Möbel (und die Verpflichtungen in diesem Zusammenhang). Tritt er das Mietverhältnis nicht an, weil der Mietvertrag noch nicht unterschrieben ist, ist er dennoch zur Beräumung SEINER Möbel verpflichtet ("...verpflichtet sich zur Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der o.g. Wohnung stehenden vertraglichen Verpflichtungen ab dem Zeitpunkt der Wohnungsübergabe durch den Mieter.") und muss für die Dauer, während der Vermieter die Wohnung nicht weitervermieten kann, weil sie noch nicht leer also unmöbliert ist (+durch die Aufhebungsvereinbarung entfallene 3 Monatsmieten durch den Wegfall der Kündigungsfrist; +evtl. notwendige Renovierungsarbeiten, die mit der Übernahme der möblierten Wohnung nicht angefallen wären) ggf. eine Entschädigung an den Vermieter zahlen.
ja das denke ich auch. Im Grunde ist das ein Knebelvertrag wenn mans so nennen darf. Ehr zum nachteil des Interessenten. Aber wenn sich der Interessent nun weigert. Darf der aktuelle Mieter die Möbel ja nicht einfach so räumen oder ? Der Vermieter würde damit zur Not an den Käufer treten müssen. Ggf. würden dann Lagergebühren/Räumungsgebühren anfallen. Mal ganz zu schweigen von "sämtliche Verpflichtungen"... Also theoretisch: wenn die dann was beanstanden, gehen die an den Interessenten in dem Fall.
Es ist ja kein Knebelvertrag im eigentlichen Sinne. (Also ein Vertrag durch einen wenig seriösen Händler, der Kunden gezielt über den Tisch ziehen will durch Konditionen, die gezielt verschwiegen oder nur im Kleingedruckten erwähnt werden)
Der Mietinteressent wollte ja die Wohnung haben, und wenn man den Vertrag (ohne entsprechende Bedingung, also das Zustandekommen des Mietvertrages oder überhaupt das Einverständnis des Vermieters (denn im Vertrag ist lediglich vom Vorschlagen des Nachmieters die Rede) unterschreibt, bevor der Rest geklärt ist, oder der Mietinteressent halt nicht mal sicher ist, ob er die Wohnung wirklich will... naja, schon irgendwo selbst schuld
Wenn nicht einmal das Einverständnis der Vermieters vorausgesetzt wird KÖNNTE man eventuell zivilrechtlich einklagen, dass der Vertrag unter diesen Bedingungen nichtig wäre, zumindest FALLS der Vermieter ablehnen sollte. Allerdings ist ja im Kaufvertrag auch nicht zwingend von einer Nachmieterschaft die Rede, nur dass der Interessent die Möbel kauft, und die Verpflichtungen übernimmt und halt als Nachmieter VORGESCHLAGEN wird. Da kann man auch reininterpretieren, dass er seine Möbel beräumt und die Miete während der drei Monate Kündigungsfrist übernimmt (was ja die naheliegendste vertragliche Verpflichtung ist, wenn der vorherige Mieter vorzeitig per Vereinbarung aus dem Vertrag ausscheidet, und der Mietinteressent das Mietverhältnis nicht fortsetzt)
Danke dir für deine Antwort. Jedenfalls irgendwie echt gefährlich sowas zu unterschreiben. Da kann man nur auf Vertrauen setzen und hoffen das alles gut ausgeht. Bzw. auf Kulanz des aktuellen Mieters hoffen.
Ja genau... Und als Erfahrung fürs nächste Mal oder für andere, die das hier lesen: halt einfach darauf bestehen, dass eine entsprechende Bedingung im Kaufvertrag mit festgehalten wird.
Ganz nebenbei, man muss es auch mal aus Sicht des vorherigen Mieters sehen, der sich um eine neue Wohnung kümmert da neue Möbel kauft... Und dann plötzlich macht der Nachmieter/Käufer vielleicht erst kurz vorher einen Rückzieher und man hat die alte Wohnung und die Möbel plötzlich doch am Hals. Da kann ich das Interesse des vorherigen Mieters auch durchaus verstehen, dass das ganze mit Vertragsabschluss auch sicher ist
Also ich mach das jetzt so: Sollte ich schnell wen finden der das übernimmt drücke ich ein Auge zu. Da die Person aber jetzt sehr forsch reagiert und so weiter, ggf. auch mit einer Aufwandsentschädigung. Sollte sich keiner finden gehören die Möbel der Person, werden von so günstig es geht abtransportiert und gelagert und dazu schreib ich meine Arbeitsstunden auf. Danach geht das ganze zum Anwalt und dann will ich mal sehen ob das noch günstig ist. Ich finde sowas echt frech. Naja was soll man machen. Fraglich wäre dann sogar, ob es überhaupt zum Mietaufhebungsvereinbarung kommt. Das ist ja jetzt gestört, pot. noch mehr Mietzahlungen. Ka ob man das noch drauf packen kann.
Hallo Maowb,
das ist ja eine wilde Geschichte.
Die Vereinbarung macht nur Sinn, wenn die Wohnung an den Nachmieter geht. Wenn der Vermieter den Nachmieter nicht akzeptiert, dann sind die anderen Absprachen nichtig. Sie bauen aufeinander auf. Alles andere macht keinen Sinn.
Wenn du irgendjemand (vielleicht auch dem Nachmieter) die Möbel so verkauft hättest, dann müsste er sie bezahlen und abholen.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
HHey und danke für deine ANtwort, siehe mein Statement weiter oben beim Eckengucker.
"Die Vereinbarung ist bindend und auch dann wirksam, wenn keine rechtlichen Grundlagen bestehen oder diese von der Norm oder Sitte abweichen."
Die Vereinbarung ist auch gültig, wenn sie rechtlich ungültig wäre?
Wie lächerlich.
Im Prinzip hat die Mietaufhebun nichts mit dem Interessenten zu tun. Aber der Kaufvertrag ist bindend meiner Meinung nach.Sämtliche Mietangelegenheiten haben mit dem Kauf nichts am Hut.
Auch die Sache mit verblieben Verpflichtung aus Mietverhältnis. Tschuldigung aber sowas zu unterschreiben ist eine reine Vertrauenssache, die nach hinten los gehen kann. Hab ich zwar nicht vor, aber ich mein ja nur.