Rechtsbetreuer - Freiheitsberaubung

3 Antworten

Dein Denkansatz ist falsch.

Frau Prangerl wurde als gesetzliche Betreuerin eingesetzt. Die gesetzliche Betreuung erlässt keinen Gerichtsbeschluss sondern ein Gericht. Die Fehleinschätzung des entsprechenden Gerichts hast Du ja durch das Landgericht. Wobei Du Glück hast mit dem Landgericht Nürtingen. In Karlsruhe würdest Du noch zusätzlich dafür bestraft dass Du es gewagt hast das Landgericht aus seinem Dämmerzustand zu erwecken. Das kann ich nachweisen. Und wenn Du davon träumst dass dann hier die Möglichkeit bestünde auch nur rechtlichen Beistand zu bekommen oder auch Gehör vom Justizministerium dann irrst Du Dich.

Was ich feststellen möchte: Du hast bekommen was das Gesetz möglich macht. So ist das.

Ansonsten: Nun lass mal die Hose zu und kümmere Dich erst mal um eine Langzeittherapie und den regelmäßigen Besuch einer Selbsthilfegruppe. Mindestens zwei Jahre sowohl die Hose als auch die SHG.

Tut mir leid. Es gibt keine Entschädigungen für Opfer in diesem Land. Wir sind europaweit Schlusslicht was das Thema angeht. Du kümmere Dich mal ernsthaft um Deine Erkrankung, Deine Rehabilitation.

Sandrone 
Beitragsersteller
 26.01.2013, 16:02

Gesetzte kann man nicht biegen...und nur weil du sehr Aussagekräftig alles genau zu wiederlegen scheinst, hast du noch keineswegs recht...trotzdem Danke.

dawala  26.01.2013, 21:35
@Sandrone

Wenn Du das belegen kannst könnte ich diesen Nachweis sehr gut gebrauchen.

Sandrone 
Beitragsersteller
 27.01.2013, 10:30
@dawala

Schön von Dir eine resonanz zu bekommen...dawala. Ich lese mal in Deinem Profil und komm gern für einen Erfahrungsaustausch auch Dich zu....danke erstmal bis dann lg Sandro.

Hallo!

Ein Betreuer ist verpflichtet schaden abzuwenden. Er muss melden wenn Gefahr im Verzug ist. Aber das Wort des Betreuers allein reicht nicht aus um einen Betreuten für ein Jahr (ungewöhnlich lang!) Zwangseinzuweisen. Dazu hört der Richter vor der Entscheidung die behandelnden Ärzte und lässt ein Sozialgutachten erstellen. Nur wenn Betreuer, Ärzte und Sozialarbeiter die gleiche Ansicht vertreten kann der Richter handeln.

Hast Du bei der Aufnahme eine Freiwilligkeitserklärung bezüglich der Länge des Aufenthaltes unterschrieben??? Dich also schriftlich verpflichtet ein Jahr Therapie zu machen? Du hast doch sicherlich das eine oder andere unterschrieben bei der Aufnahme, oder?

Die Aussage der Ärzte kann also so nicht stimmen. Ein Hinweis an den Richter und die richterlich angeordnete Zwangsmaßnahme wäre aufgehoben worden. Denn dieser verlässt sich voll auf das Wort der Ärzte!

Ich habe eher das Gefühl, dass die Betreuerin sich herausgehalten hat und alle es auf diese geschoben haben, weil das so abgesprochen war! Um dich dort zu behalten, weil die Ärzte es für Sinnvoll hielten! Um es klar zu sagen: Die Ärzte haben entschieden dich für eine gewisse Zeit zu behalten.

Worauf beruht deine Einschätzung über die Gesundheit deiner Betreuerin?

Alkoholiker neigen dazu die Umwelt mit etwas neurotischem Blick zu betrachten. Und nach deiner Beschreibung bist Du schwer Alkohol krank. Daher kann deine Einschätzung bezüglich der Maßnahmen deiner Umwelt auch fehl sein. Die Welt hackt nicht auf dir rum.....

Grundsätzlich reicht Alkoholismus nicht aus um unter Betreuung zu kommen. Die Betreuung dient nicht dazu dem Betreffenden zu erziehen, zu bessern oder sich daran zu hindern sich selbst zu schädigen! Ist "nur" Sucht das Problem darf keine Betreuung angeordnet werden.

Es muss also eine weitere Krankheit (Psychisch) vorher vorhanden oder hinzugekommen sein! Nur dann kann ein Suchtkranker unter Betreuung gestellt werden.

Wie lange warst Du "eingesperrt"? Wer hat das OLG informiert? Hat und wenn ja wann hat deine Betreuerin die Betreuung niedergelegt? Wer wurde als neuer Betreuer ernannt? Ist die Betreuung aufgehoben worden?

Anscheinend kannst Du deinen Willen formulieren. Damit besteht kein Anlass für einen Betreuung. Ich kenne aber auch nicht die weiteren Diagnosen der Ärzte.

Was also stellst Du dir jetzt vor? Was willst Du wissen? Du bist freiwillig rein gegangen. Wenn das in einen Zwangseinweisung endete haben mehrere Personen dies für Notwendig gehalten. Entsprechend musste der Richter reagieren. Nachdem die Ärzte offensichtlich ihre Meinung geändert hatten wurde diese Maßnahme, die zu deinem besten hätte sein sollen- aufgehoben.

Gegen wen oder was willst Du vorgehen?

Du hast das Recht vom Gericht gehört und entsprechend informiert zu werden. Wende dich an das zuständige Betreuungsamt und lass dir einen Termin geben.

Auf jeden Fall Anzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen. Dies ist Freiheitsberaubung. Wenn die dann ermittelt haben, hast du was in der Hand und kannst eine Zivilklage einreichen. Diese kannst du auch jetzt schon einreichen. Nur es ist billiger wenn die Staatsanwaltschaft Vorarbeit leistet. Ich habe das ähnliche Problem. Wurde gegen meinen Willen Zwangseingewiesen. Zuerst hies es dass ich freiwillig bleiben soll und am nächsten tag frei komme. Als das nicht stimmte habe ich die Freiwilligkeitserklärung widerrufen. Ich werde jetzt klagen.