Schadensersatzanspruch auf alten Herd

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Wann hast du die Wohnung zurückgegeben? Sind seit dem mehr als 6 Monate verstrichen, ist die Forderung verjährt. Beachte: Nicht Ender Kündigungsfrist sondern Rückgabedatum gilt als Beginn der Verjährung.

Dass bei solchem Gerät nach mehr als 15 Jahren ein Defekt auftreten kann, ist doch klar. Die Reparatur geht aber zu lasten des Vermieters. Er hat zu gewährleisten, dass während der Mietzeit die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bleibt.

NataE 
Beitragsersteller
 30.07.2014, 07:46

Nein es ist leider noch nciht 6 Monate rum, kannst du mir sagen wo das mmit der Verjährung geregelt ist? Bei dem Thema Reperatur trägt der Vermieter kommen wir zu dem großen Thema Kleinreperaturen trägt der Mieter?

albatros  31.07.2014, 00:49
@NataE

§ 1057 BGB.

Was ist denn am Herd kaputt? Nicht jede Rep. ist eine sog. Kleinrep. die u. U. vom Mieter zu löhnen ist.

Meiner Meinung nach ist nach 10 Jahren der Herd abgeschrieben und damit hat der Vermieter max. 1 Euro Schadenersatzanspruch. Hab ich damit Recht und wie kann ich das belegen mit Gesetzen oder so?

Das ist falsch es sind in der Regel sogar 15 Jahre und kann auch mehr sein im Einzelfall:

http://www.tfj.ch/mietvertrag-wohnung-kostenlos/lebensdauertabelle.pdf

Bei dem Thema Reperatur trägt der Vermieter kommen wir zu dem großen Thema Kleinreperaturen trägt der Mieter?

Bei einer wirksamen Klausel trägt der Mieter die Kleireparatur.

MfG

Johnnymcmuff

Der Herd ist wohl kaum gewerblich genutzt worden, insofern hat dein Vermieter diesen auch nicht abgeschrieben...

http://www.welt.de/finanzen/article3423513/Wann-zahlt-der-Vermieter-fuer-den-neuen-Herd.html

Ich möchte dem Vermieter ja nichts unterstellen - aber wenn mein Herd nach 15 Jahren defekt wird, dann weiß ich, dass ich mir einen neuen kaufe Du hast sicher noch keine Kaution erhalten...Was steht denn in deinem Mietvertrag über den Herd? Ist der Herd ein Bestandteil einer Einbauküche?

Mir stellt sich die Frage, wie der Herd kaputt gegangen ist. Liegt hier ein Mieterverschulden vor, oder ist der defekt trotz vertragsgemäßen Gerbrauch aufgetreten?

Bei letzterem sollte geschaut werden, wie entsprechende Kleinstreparaturen vertraglich fixiert worden sind (Was und wie viel).