Schadensersatzanspruch gegnüber Vermieter aufgrund undichter Gasleitung
Hallo, ich hoffe hier finde ich nach langen suchen im World Wide Web endlich Rat! Wohne seit Ende 2010 alleine in einer kleinen Haushälfte (72m²). Zahle monatlich einen Gasabschlag von 71 Euro. Musste bei meiner letzten Gasendabrechnung knappe 400 Euro Gas nachzahlen. Ich hatte mich schon sehr gewundert, da ich durch meinen Beruf kaum Zuhause bin und mein Motto "eher frieren, statt die Heizung anmmachen" ist. Ich hab es so hingenommen und gezahlt. Jetzt etwa ein halbes Jahr später kam ein Monteur meines Gasversorgungsunternehmens, um den Gaszähler zu wechseln (Pflicht alle 6-8 Jahre). Dieser stellte dann durch ein Messgerät fest, dass ich innerhalb meiner Wohnung eine hohe Gaskonzentration habe, vorallem im Badezimmer (stand kurz vor der Sperrung).Er stellte eine undichte Stelle in der Gasleitung in Nähe des Thermoblock fest (4,5l pro Stunde). Habe sofort meinen Vermieter in Kenntnis gesetzt. (Wir haben ein sehr gutes Verhältnis und dieser ist stets bemüht) Sofort kam ein Unternehmen und morgen wird eine neue Leitung verlegt. Alles super und kein Problem. Jedoch ärgert es mich schon ein wenig da nicht nur Gas, sondern auch Geld in die Luft geblasen wurde. Nun meine eigentliche Frage: Kann ich einen Schadensersatzanspruch gegenüber meines Vermieters stellen aufgrund der undichten Gasleitung? z.B. Mietminderung oder teilweise Rückerstattung der hohen Gasnachzahlung? Gibt es hier irgendwelche gebräuchlichen Vorlagen im Internet? Lohnt es sich überhaupt? Bin über jeden Tipp dankbar. Vielen Dank im Voraus! ..
4 Antworten
Da nicht gemessen werden kann, wieviel Gas auf diese Weise verloren ging, ist der Schaden nicht zu beziffern. Da Du erst seit 2010 in der Wohnung wohnst gibt es auch keinen zeitlichen Vergleich. Gibt es im gleichen Haus gleich geschnittene und vergleichbar gelegene Wohnungen, ließe sich hier ein Vergleich herstellen. Wenn im Haus insgesamt z. B. im Vergleich zum Jahr vorher ein erheblich höherer Gasverbrauch festgestellt wurde, wäre auch das ein Indiz für die Menge, die durch das Leck verloren ging. Bleibt als nächstes die Frage, wer den Schaden verursacht hat. Wenn das nicht zu ermitteln ist, beispielsweise weil kein Verschleißschaden festgestellt werden kann, hast Du schlechte Karten. Sei froh dass das leck gefunden wurde und Dir nicht die Bude um die Ohren geflogen ist.
Wird deine Gastherme nicht mind. 1 jährlich vom Schornsteinfeger geprüft? Ansonsten ist es nämlich schwer zu beweisen wann das Leck entstanden ist.
wenn du ein so gutes verhältnis zu deinem vermieter hast, dann bitte ihn, sich an der hälfte der nachzahlung zu beteilligen.... alles andere stiftet vielleicht unfrieden...
Es ist nicht so recht zu erkennen, dass sie hier wirklich einen Schaden erlitten haben. Und zwar deshalb, weil sie den Schaden nicht genau beziffern können. Rein theoretisch könnte zwar irgendjemand ausrechnen, bei welchem Druck aus welchem Rohr mit welchen Durchmesser des Lecks in welcher Zeit wieviel Gas entwichen sind, aber das Gutachten dafür würde garantiert alle Rahmen sprengen. Auch könnte man annehmen, dass das regelmäßige dauerhafte einatmen des Gases einen Gesundheitsschaden verursacht haben könnte. Aber auch das können sie nicht beweisen.
Hier gilt leider das alte Motto: Recht haben bedeutet nicht, Recht zu bekommen. Lassen Sie es gut sein und den Vermieter einen guten Mann sein. Es schont Ihre Nerven.