Kurzschluss in meiner Wohnung, Heiztherme kaputt-muss ich den Schaden bezahlen?
Während meines Auszugs aus meiner alten Wohnung ist ein Schaden entstanden. Beim Betätigen des Lichtschalters im Bad gab es einen Kurzschluss, der dazu führte, dass meine Heiztherme kaputt ging. Mein ehemaliger Vermieter verlangt nun von mir, dass ich den Schaden bezahle. Muss ich das? In meinem Mietvertrag steht, dass ich Reparaturen bis zu einer Höhe von 80 Euro selbst zahlen muss. Kann der Vermieter die Kaution um den Rechnungsbetrag von 158 Euro mindern.
7 Antworten
Wenn der Schaden wirklich durch den Kurzschluß entstanden ist, dann ist da was oberfaul und das ist Vermietersache.
Es kann passieren dass ein altes Gerät nach einem Stromausfall nicht mehr funktioniert, denn ein Einschaltvorgang streßt Elektronik stärker als der Betrieb. In dem Fall wäre das Ding sowiso bald von selber gestorben oder allerspätestens nach dem nächsten "regulären" Stromausfall.
So oder so, das ist nicht die Schuld des Mieters.
Ich glaube, dass dein Vermieter schlechte Karten hat. Offenbar ist der Kurzschluss durch einen Defekt in den elektirschen Installationen entstanden. Der Schalter, die Leitung oder die Sicherung war defekt: alles Teile, die nicht in den Verantwortungsbreich eines Mieters fallen.
Du bist als Mieter nicht für einen Kurzschluss verantwortlich und von daher auch nicht schadenersatzpflichtig.
Wenn die Reparatur teurer als 80 € ist, fällt sie ja nicht in diese Klausel. Zu prüfen wäre wodurch der Kurzschluss entstanden ist. Das wäre übrigens ein ganz normaler Haftpfluichtfalle, wenn ihr an diesem Kurzschluss Schuld hättet. Wenn nicht, würde die Hagftpflicht die Forderung (notfalls vor Gericht) abwehren.
Sollten Sie verantwortlich sein, für die Ursache des Kurzschlusses sind Sie meiner Meinung nach auch für die Schäden die daraus entstanden sind haftbar.
Da, wie sie schreiben dies beim Auszug geschah ist es eventuell möglich das Sie die Lampe schon entfernt hatten und die Stromleitungen nicht durch eine Lüsterklemme abgesichert verblieben und deshalb durch Betätigung des Lichtschalters der Kurzschluss verursacht wurde?
War ja nur die Vermutung, das daher der Kurzschluss kam, ist ja nichts ungewöhnliches dass beim Abbau elektrischer Geräte wie z.B. die Deckenbeleutung die Kabel bei Leerwohnungen einfach so rumhängen.
Wie schauts denn mit der Haftpflichtversicherung aus? Die müsste ja bei Schäden an fremden Eigentum zahlen. Mal anrufen und den Schaden melden.
Alle Stromleitungen sind mit Lüsterklemmen abgesichert, daran kann es nicht liegen. Was wäre, wenn der Vermieter zufällig selbst das Licht im Bad angeschaltet hätte und bei ihm wäre der "Kurze" entstanden???