Kostenfestsetzungsbeschluß vom Vermieter?
Hallo, ich habe heute die Abrechnung meines Mietkontos erhalten....Der ehemalige Vermieter stellt mir unter anderen kosten für einen kostenfestsetzungsbeschlusses in Höhe von 262.68 Euro in Rechnung....Ist das rechtens?? Zudem die Wohnung im Mai 2017 übergeben wurde kam die Forderung erst heute....
6 Antworten
... so einen Beschluss können wir Vermieter nicht verfügen, das Ding kommt vom Gericht.
:)) ist das wirklich so? Schon irgendwie verwirrend das ganze....Zudem er auch noch restmieten von Okt. 16 bis April 17 in Höhe von 90 Euro fordert....Auch hier finde ich in meinen Unterlagen keine Forderungen von ihm....
Da das keine Betriebskosten sind, darfst du diesen inhaltlichen Mangel lt. BGB selbst korrigieren. Ziehe den Betrag von deinen errechneten eigenen Gesamtkosten einfach ab. Um diesen Betrag erhöht sich dein Guthaben bzw. verringert sich deine Nachzahlung.
Über diese Vorgehensweise bitte eine schriftliche Info (Einwurfeinschreiben) an den Vermieter.
Hattest du denn einen Rechtsstreit gegen den Vermieter verloren? Was hast du mit einem Gerichtsbeschluss zu tun?
Den mußt du auch nicht bezahlen. Ein Kostenfestsetzungsbescluss ist ein Gerichtsbeschluss - du mußt doc nicht für einen Rechtsstreit, mit dem du gar nix zu tun hast, zahlen.
Wende dich mit der ganzen Sache an einen Mieterverein. Nimm alle Papiere mit. Mietvertrag, Abrechnung und was du evl. wegen der Haustür hast. Und zahle vorerst nur die Betriebskosten, nicht den Beschluss.
Wie du also schon richtig festgestellt hast, ist hier der Begriff "Kostenfestsetzungsbeschluss" durch den Vermieter missbräuchlich verwendet worden um seiner Forderung außerhalb der Hauptforderung einen gewissen Nachdruck zu verleihen.
Indem du diesen KFB ignorierst, würdest du den Vermieter zu einem Mahnverfahren zwingen, das schließlich gerichtlich beendet werden müsste. Da sehe ich für den Vermieter keine Chance des Obsiegens. Eine Vollstreckung dieses KFB ist wohl hier unmöglich.
Verwunderlich ist allein die Summe der Forderung. Wie kommt diese denn zustande?
Das sind doch eindeutig keine Betriebskosten. Hat deshalb in der BK-Abrechnung nichts zu suchen. Der Vermieter müsste schon auf anderem Weg versuchen, seine Forderung geltend zu machen.
Sollten seit Rückgabe der Wohnung (taggenau) mehr als 6 Monate bereits verstrichen sein, wäre die Forderung verjährt und nicht mehr zu zahlen.
Möglicherweise hat der V. deshalb versucht, das durch die Integration in die BK-Abrechnung zu umgehen.
Die Verjährung wäre nur durch Gerichtsanhängigkeit gehemmt.
Gab es denn einen Urteil dazu seitens des Gerichtes?
Hallo, die Übergabe der Wohnung erfolgte im Mai 2017....Seitdem hatte ich nichts mehr von ihm gehört...Da er die Kaution mit der Mai Miete verrechnen sollte sowie der Ersatz eines Haustür Schlosses war eigentlich die Sache für mich erledigt...Ein gerichtsverfahren oder Post vom Anwalt ist nicht erfolgt...Mich hatte deshalb die Position verunsichert....Zudem fordert er jetzt auf einmal restmieten von Okt. 2016 bis April 2017....Auch hier keine Ahnung....hab ihn heute angeschrieben das er mir das bitte erklären soll....Nach 6 Monaten ist seine Forderung verjährt ?????
Wenn du tatsächlich Miete (ohne Betriebskosten!) schulden solltest, wäre die Forderung erst nach drei Jahren verjährt, also derzeit noch nicht und deshalb zu begleichen. Wenn du nachweisen kannst, dass du keine Schulden hast, ist dieser Punkt nicht relevant. Der Vermieter müsste dir ganz konkret nachweisen, für welche Monate du wie viel schuldest.
Wenn es Schadenersatzforderungen geben sollte, dürfen diese nicht so ohne Weiteres mit der Kaution verrechnet werden, nur wenn sie unstreitig sind. Wird die Forderung erst später als 6 Monate nach Rückgabe der Wohnung)gestellt, ist sie tatsächlich verjährt (kurze Verjährungsfrist).
Den Begriff Kostenfestsetzungsbeschluss hat hier wohl der Vermieter in freier Auslegung benutzt um dich zu verunsichern. Ein solcher wäre nur durch Urteil oder Beschluss eines Gerichtes für die Anwalts- und Gerichtskosten gegeben, keinesfalls von einem Vermieter.
Danke für die ausführliche Erklärungen..Die Rechnung für die Schlüssel/Schloß lag ihm im Juli 2017 vor....Von der Rechnung habe ich jedoch erst jetzt am Samstag also 15 Monate später.....Demnach kann er dies jetzt nicht mehr geltend machen???bemängelt wurde dies im übergabeprotokoll im Mai 2017...Habe ich auch unterschrieben und gesagt er soll die Rechnung mit der Kaution verrechnen....Wie gesagt erfolgte erst jetzt die abschlussrechnung ...Danke
Mit einem Kostenfestsetzungsbeschluß werden im allgemeinen die Kosten eines Rechtsstreits festgesetzt, wonach die unterlegene Partei einen bstimmten Betrag an die obsiegende Partei zu zahlen hat und ein KFB ist ein eigenständiger Titel aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
Hat der Vermieter einfach nur irgendwelche Postionen geltend gemacht und diese mit Kostenfestsetzungsbschluß deklariert, solltst Du ihn einmal fragen, wer denn diese Kosten wohl festgesetzt haben könnte.
Es war kein Rechtsstreit...Hatte auch schon gegoogelt und gelesen das ein Gericht ein Kfb festsetzen kann....
In einem solchen Beshluss wird aber festgelegt, wer die Kosten eines Rechtsstreites zahlen muß.
Nein wir hatten keinen Rechtsstreit...Es wurde lediglich das Glas in der Haustür erneuert...offene Mietzahlung für halben April und Mai wurden mit der Kaution verrechnet....Hatte seit Mai 2017 nichts mehr von ihm gehört , mich wundert nur die Position über den Kfb...Den möchte ich natürlich nicht bezahlen...