Neuer Herd vom vom Vermieter: Recht auf Marke?
Hallo zusammen, ich lebe in einer Wohnung mit deutlich gehobenem Standard (die Miete ist entsprechend hoch) inklsuive Einbauküche bei der jetzt der Herd kaputt gegangen ist. Verbaut sind hier hochwertige Markengeräte.
Da mein Vermieter im Ausland lebt, hat er mich gebeten, den Herd selber zu bestellen (was für mich ok ist), allerdings hat er mich jetzt gebeten für 350 Euro eine die billigste Kochfeld-Herd-Kombination zu bestellen, die es gab. Das Teil ist echt minderwertig, von einer Marke, die ich noch nichtmals gehört habe.
Wie sieht das normalerweise aus? Muss er mir da gleichwertigen Ersatz stellen, oder kann er mir da auch so eine Chinagurke hinstellen?
(hab aber nicht vor, mich rechtlich mit ihm anzulegen, da wir bisher ein recht gutes Verhältnis haben)
7 Antworten
Wenn Du für die Küche Miete bezahlst, dann sollte der neue Herd mindestens die selben Funktionen bieten wie der alte.
Sollte z.B. der alte Herd eine Pyrolyse-Funktion haben, dann wäre der Austausch durch ein Gerät ohne Pyrolyse eine Verschlechterung.
Eigentlich hast Du schon ein Recht auf ein gleichwertiges Gerät, aber Du musst natürlich den Zeitwert berücksichtigen.
Bestell dann eben das Gerät, das Dir vorschwebt und zahle den Mehrpreis selbst.
Ein Miele Induktionsherd kostet z. B. 600 €, also 250 € mehr.
Hättest du unter Umständen wenn du für die Küche etwas extra zahlst und das auch so im Mietvertrag steht.
Wenn die Küche kostenfrei genutzt wird braucht der Vermieter dir nicht mal einen Chinaherd hinstellen.
Ja. Du kannst sicher noch ein paar Euros selber drauflegen.
Funktionfähig muss er sein, mehr nicht.
Nein du hast kein recht auf eine bestimmte Marke. Der Vermieter sollte dir das Budget nennen und danach kaufst du.
Du kannst aber bestimmt vereinbaren das du etwas drauf legst. Oder einfach das defekte teil in den keller räumen und selbst was kaufen was du dann beim Auszug auch mitnehmen kannst Das defekte teil baust du dann wieder ein.