Darf mein Vermieter Geld für defekten Herd und Kühlschrank von der Kaution einbehalten?
Folgender Sachverhalt: Wir haben eine Einbauküche mit sämtlichen Elektrogeräten als Mietsache mit in unserem Mietvertrag stehen. Wir werden Ende März ausziehen und siehe da, der Kühlschrank und eine Herdplatte haben den Geist aufgegeben. Da an der Spülmaschine schon etwas defekt war, hab ich schon bei Bosch Ersatzteile bestellt und erfahren, dass die Küche ca 15 Jahre alt ist. Heut war ein Elektriker da, hat sich alles angeschaut und gemeint, dass die Schäden ganz normale "Altersschäden" sind und sich eine Reperatur nicht lohnen würde. Gibt ja diese Regelung, dass Kleinreperaturen bis zu 120 € der Mieter zahlen muss, alles darüber ist Vermietersache .Meine Frage jetzt, darf der Vermieter nun einen neuen Kühlschrank und Herd einbauen lassen und die Kosten von der Kaution einbehalten bzw. müssen wir das zahlen ???
5 Antworten
Der Vermieter ist hier verpflichtet auf seine Kosten gleichwertigen Ersatz zu schaffen. Verrechnung mit der Kaution ist unzulässig. Verschlechterungen der Mietsache bei vertragsgemäßer Nutzung gehen immer zu Lasten des Vermieters, schließlich zahlt ihr Miete.
Wenn ihr erst auszieht, dann würde ich ganz normal die Elektrogeräte als Mangel anzeigen und auf eine Reparatur drängen. Noch seit ihr Mieter, und da die Dinge zur Mietsache gehören muss der Vermieter sie ersetzen oder reparieren.
Ja der Vermieter darf das. Aber Du kannst Dich auch dagegen wehren. Wenn Du nämlich nachweisen kannst, dass Du für den Schaden nicht verantwortlich bist, sondern die Geräte eben aufgrund ihres hohen Alters in jedem Fall, also auch ohne Dein Einwirken, kaputt gehen würden.
Dafür brauchst Du die Aussage des Elektrikers eben schriftlich. Dann sagst Du Deinem Vermieter dass Du die Geräte einem "Gutachter" gezeigt hast und eine schriftliche Bewertung des Schades hast, der zeigt, dass Du nichts dafür kannst.
Du musst das nur bezahlen wenn Du den Schaden verursacht hast. Ein normaler Gebrauch ist OK. Kosten entstehen Dir also normalerweise nicht.
Laß Dir das mit den "Altersschäden" schriftlich geben und verlange die komplette Kaution zurück
Diese Klausel zum Nachteil des Mieters ist unwirksam. Die Küche ist mitvermietet und der Vermieter hat grundsätzlich die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.
Ich schreib das jetzt hier mal rein, weil ich meine Frage nicht ergänzen kann (oder geht das :) ) ??? Also hab grad noch eine Zusatzvereinbarung gefunden, in der steht, Die Einbauküche und alle anderen überlassenen Einrichtungsgegenstände einschl. Elektrogeräte sind dem Mieter zum Gebrauch überlassen. Während der Mietdauer anfallende reperaturen sind vom Mieter zu tragen. Bin ich jetzt doch der Mops ???