mietwohnung-muss ich kaputtes herd erzetzen?
Hallo zusammen. Ich habe 8 Jahre in eine Mietwohnung gewohnt und die Einbauküche mit den Herd benutzt. Nach den Auszug hat der Vermieter festgestellt, dass der Herd totalschade ist (angeblich wegen falsche Reinigung). Er hat jetzt ein neuen besorgt für 430 Euro und er verlangt von mir die volle Erzetzung (er hat hat den Betrag von Mietkaution abgezogen). Ich möchte jetzt fragen, ob in solche Fall soltte er nicht die Nutzungsdauer berücktsichtigen (was in meinen Fall minimum 8 Jahre ist) und auch einen Abzug alt für neu vornehmen. Vieviel wäre das in meinen Fall? Vieviel sollte ich für den neuen Herd bezahlen?
10 Antworten
Im Grunde auch hier relativ einfach, mache ich gegenüber Dritten etwas kaputt, bin ich auch zum Schadensersatz verpflichtet. Allerdings nur zur Leistung des momentanen Wertes. Geben Sie den Schaden bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung an. Die wird regeln, wieviel der Vermieter zu bekommen hat. MfG
Falsche Reinigung? Nicht-Reinigung? Jedenfalls vermute ich, dass der Herd noch funktioniert, aber in dem Zustand einem Nachmieter nicht mehr zugemutet werden kann. Wenn es dieser Schaden ist, also ein Schaden, der weit über das normal übliche Maß hinaus geht, hast Du den Herd zumindest anteilig zu ersetzen. Ein Herd ist mit 8 Jahren nicht zwingend defekt und abgewirtschaftet. Bei guter Pflege hält er auch wesentlich länger. Ein Drittel würde ich für angemessen halten.
Ich möchte jetzt fragen, ob in solche Fall soltte er nicht die Nutzungsdauer berücktsichtigen (was in meinen Fall minimum 8 Jahre ist) und auch einen Abzug alt für neu vornehmen
Ja, die Abnutzung muss sich der Vermieter anrechnen lassen!
Aber da der Herd mietvermietet ist muss der Vermieter für Ersatz sorgen, es sei denn sie haben mutwiilig oder grob fahrlässig den Herd kaputt gemacht.
Vieviel sollte ich für den neuen Herd bezahlen?
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Ohne Gewähr: Nichts, der Herd ist ja Teil der Wohnung, dafür zahlst du Miete, auch für den Herd. Ich würde dir empfehlen, eine Anfrage an den Mietschutzbung o.ä. zu stellen, die bieten auch Rechtsberatung an, für Nichtmitglieder glaube ich 20€ oder so.
Du hast für die Einbauküche, einschl. Herd, ja auch etwas bezahlt, was im Mietpreis enthalten war. Müßte eigentlich dort vermerkt sein, wieviel für die Küche angerechnet wurde. Wenn dann ein Schaden entsteht, muß der Vermieter dafür aufkommen. Würde auch sagen, gehe mal zum Mieterschutz und hole dir eine Auskunft.