vermieter will nachträglich Geld haben?
servus,
ich wohne über 1,5 Jahren nicht mehr in meiner alten Wohnung. Der ehemalige Vermieter will plötzlich Geld haben für Sachen (angebl. Reperaturarbeiten, Gasnachzahlungen), welche er nicht mal durch Belege nachweisen kann. Die Nachzahlung für 2017 habe ich Ihm im gleichen Jahr sofort überwiesen.
Kann er einfach so Geld nachträglich verlangen?
Meine Kaution hat er immernoch nicht zurückgegeben
11 Antworten
Nebenkosten kann er so lange danach nicht mehr nachträglich verlangen.
Reparaturen nur, wenn das nachvollziehbar und belegt ist, dass die Schäden durch Dich verursacht wurden.
Am besten lässt Du Dir vom Mieterbund helfen, auch um an deine Kaution zu kommen.
Nachforderungen aus Nebenkosten hätte der Vermieter (für Forderungen aus 2017) maximal bis zum 31.12.2018 stellen können.
Auch Forderungsansprüche aus versteckten Mängeln sind verjährt.
Im Rahmen der Wohnungsübergabe geltend gemachte / festgehaltene / noch beseitigende Schäden - daraus resultierende Forderungen können noch gestellt werden.
Und Schäden dieser Art darf der ( ehemalige ) Vermieter auch in Eigenleistung beseitigen und Dir in Rechnung stellen. ( angemessener Stundensatz )
Ansonsten - stelle bitte einmal besagte Rechnung / Forderung anonymisiert hier ein - vielleicht kann man dann genauer darauf eingehen.
Es gab keine richtige Wohnungsübergabe!Seine Schlüssel inkl Schreiben hat der Vermieter fristgerecht erhalten und bestätigt
Es gab überhaupt keine Belege!
Klipp und klar er muss seine Forderung eindeutig spezifizieren.
Solange wenn er keine Belge hat würde ich ihm nichts geben
danke
Kann er einfach so Geld nachträglich verlangen?
Ja kann er. Das kann jeder.
Steht das Geld ihm zu?
Vermutlich nicht.
Wird er es bekommen?
Sehr wahrscheinlich nicht, zumindest nicht ohne eine Klage bei der er offenbar ein Beweisproblem hat.
Meine Kaution hat er immernoch nicht zurückgegeben
Und warum hast du die nicht längst eingeklagt?
Da der Vermieter leider ein sehr sehr komplizierter Mensch ist.. ( harmlos ausgedrückt)
Und deswegen schenkst du ihm lieber 1500 Euro. Da wäre ich in deiner Gegenwart auch gern kompliziert.
nein ich habe Ihm eine Frist gesetzt hinsichtlich der Kaution!
Nach 1,5 Jahren. Die könntest du schon lange haben.
Schadenersatzforderungen aus dem Mietverhältnis sind nach 6 Monaten, ab Rückgabe der Wohnung gerechnet, verjährt.
Sie dürfen dann auch nicht mehr mit der Kaution aufgerechnet werden. Das käme sowieso nur in Frage, wenn diese unstreitig wären. Der V. müsste dann klagen, das aber binnen der 6monatigen Verjährungsfrist, nur dann wäre diese gehemmt.
Der Vermieter hat in seinem Schreiben es sehr ungenau dargestellt hinsichtlich der genauen Reperaturkosten und Nachzahlungen. Er meinte, man könne ja die Kaution dagegen rechnen...