Muss ich ohne Kostenvoranschlag für Reperaturen zahlen?
Hallo, ich habe folgendes Problem. Einige Minuten nach der Benutzung meines Backofens ist die Scheibe ohne Einwirkungen meinerseits gesprungen. Dieses habe ich meinem Vermieter mitgeteilt, in der Annahme das er dies in Zuge der Instandhaltung repariert. Als ich meinen Vermieter ansprach, stimmte er zu, ohne sich den Schaden anzusehen, einen neuen Herd zu besorgen. Daraufhin schlug ich ihm vor, das eine neue Ofenscheibe genügen würde. Ca. 1 Woche später stand die neue Scheibe vor meiner Tür. Da ich diese nicht selbst montieren konnte, sprach ich meinen Vermieter an und er baute diese Wortlos bei mir ein. Wenige Stunden später fand ich eine Rechnung in meinem Briefkasten über ca. 100€ für die Scheibe. Bis dahin war nie die Rede davon, das ich für den Schaden aufkommen muss. Auf diese Rechnung abgesprochen meinte mein Vermieter das ich froh sein könnte, das er mir nicht noch den Einbau in Rechnung stellt, da es schließlich mein Verschulden wäre. "Laut Mietvertrag trägt der Mieter die Kosten der Reperatur der Installationsgegenstände für Elektizität, Wasser und Gas, der Heiz- und Kocheinrichtungen sowie Fenster- und Türverschlüsse, soweit die Kosten der einzelnen Reperaturen 80€ nicht übersteigt." Meine Frage hierzu: Darf mei Vermieter solche Rechnungen auf mich abwälzen, insbesondere wenn er mir keinen Kostenvoranschlag gemacht hat?
5 Antworten
Warum hast Du den Schaden nicht Deiner Haftpflichtversicherung mitgeteilt?
Schon aus der Tatsache, dass für Einzelreparaturen nur ein Limit von 80 EURO vereinbart ist, kann im Rahmen von Kleinreparaturen der Betrag von 100 nicht eingefordert werden, ginge selbst bei 80,01 EURO nicht. Es darf auch keine Splittung erfolgen. Außerdem gehört eine Scheibe des Backröhres nicht zu den definierten Kleinreparaturen. Die Reparatur ist hier eindeutig vom Vermieter zu bezahlen. Eine Verursachung des Schadens durch den Mieter müsste bewiesen werden. Im Übrigen ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.
Jap, darf er. "Kleinreparaturen und Instandsetzungen" bis zu einem Wert von 100€ sind selbst zu tragen. Mehr darf es aber nicht werden, mit den 100€ hat er allerdings sein Budget für dieses Jahr ausgeschöpft. In meinem Beruf habe ich viel mit Empfängern von Grundsicherung zutun, die haben kaum Geld und da taucht diese Frage auch immer wieder auf. Kannste wohl nix machen.
Hallo,
ich denke, die Scheibe geht nicht ohne fremdes Zutun kaputt.
Bis zu einem gewissen Betrag (rund 100 Euro pro Jahr) sind Kleinreparaturen Deine Sache.
An einen Kostenvoranschlag ist der Vermieter nicht gebunden.
Sei ihm dankbar für die kostenlose Montage.
Frage beim örtlichen Mieterverein oder der Verbraucherzentrale nach.
Die Mitgliedschaft im örtlichen Mieterverein empfehle ich Dir so wie so.
Der Vermieter geht sicherlich davon aus, daß Du den Schaden verursacht hast. Dann hast Du auch dafür geradezustehen.
Tatsächlich kann so eine Scheibe auch ohne jegliches Dazutun springen. Wenn ich es nicht selbst erlebt hätte, würde ich es auch nicht glauben... Und dann ist die Reparatur natürlich teurer als die "Kleinreparatur" aus der Mietvertragsklausel und Sache des Vermieter.
Aber soll ich Dir mal ganz ehrlich was sagen: In meinen Backofen konnte man keine Scheibe einfach einsetzen. Jedenfalls nicht fachgerecht!