Sauna auf der Terrasse einer Mietwohnung - Ist eine Genehemigung vom Vermieter nötig?

4 Antworten

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Alles,was man von Außen sieht, muss abgeklärt werden. Die Sauna muss weg. Das hat nix mit Strom oder Bohrungen zu tun sondern nur mit dem optischen Gesamteindruck des Hauses. Dein Vermieter scheint wohl "not amused" über das plötzlich geänderte äußere Erscheinungsbild des Hauses...

Gehören die Wohnungen im Haus alle demselben Vermieter oder sind es verschiedene Eigentümer der Wohnungen?

Bei einer Eigentümergemeinschaft muss beschlossen werden, was hin darf und was nicht, da es sich im allgemeinen um Gemeinschaftseigentum handelt und dabei jeder Mitspracherecht hat. Wenn also alle sich einig wären, dass es ok ist, dann darf die Sauna bleiben. Es muss aber dennoch abgeklärt werden auf der Eigentümerversammlung. Sichtschutz und Markise sind vielleicht über Sonderregelungen davon ausgenommen; also es wurde schon irgendwann beschlossen, dass die genehmigt sind.

Wenn es nur einen Hauseigentümer gibt kann er eben allein entscheiden, was er toleriert bzw. genehmigt und was nicht.

In der Wohnung stört die Sauna keinen, weil es eben keiner sieht. Würd sie rein holen, ist im Moment eh zu warm, um die zu nutzen.

Fernando2505 
Beitragsersteller
 24.07.2013, 10:13

Danke für deinen Betrag, bei uns handelt es sich um einen großen Vermieter welcher alles allein entscheidet. Ich bin dennoch der Meinung, es sollte gleiches Recht für alle Mieter gelten. Wenn andere Nachbarn Sichtschutzwände aus Holz anbringen dürfen wo die Sichtfläche größer und höher ist als die von meiner Sauna dann halte ich das für nicht Gerecht.

mikePfadfinder  24.07.2013, 11:50
@Fernando2505

Kleine Anmerkung: Im Mietrecht gibt es sowas wie ein "Gleichbehandlungsprinzip" nicht. Ebensowenig gibt es kein Gewohnheitsrecht. Es kommt immer alleinig darauf an, was im Mietvertrag steht, bzw. was eben vereinbart war/ist.

kasperalex  24.07.2013, 12:17
@mikePfadfinder

mikePfadfinder hat vollkommen Recht. Abgesehen davon ist der Unterschied zwischen einer Sauna und einem Sichtschutz für jeden erkennbar.

Wer soll Dir da helfen, der Vermieter hat völlig recht?

Fernando2505 
Beitragsersteller
 24.07.2013, 09:46

Manchmal liegen Hindernisse auf dem direkten Weg zum Ziel, dann muss man eben eben ein Umweg suchen und um das Hindernis herum fahren um an das Ziel zu kommen. Eine Lösung findet sich fast immer unter vernünftigen Menschen. Trotzdem Dank für deine Meinung.

Da wirst du kein Recht bekommen aber ich habe dir einen kleinen Tipp der dir eventuell weiterhelfen kann mach einfach eine Sichtschutzwand davor und schon ist sie von unten nicht mehr sichtbar. Denn Sichtschutzwände darf man aufstellen da kann auch der Vermieter nichts machen aber eine Sauna muss er nicht dulden.

MosqitoKiller  23.07.2013, 19:36

Auch Sichtschutzwände darf man ohne Zustimmung des Vermieters nicht über Brüstungshöhe anbringen...

Fernando2505 
Beitragsersteller
 24.07.2013, 09:59
@MosqitoKiller

Herzlichen Dank für den Tipp mit den Sichtschutzwänden, du hast mich da auf eine Idee gebracht welche ähnlich ist und wohl kaum seitens des Vermieters zu beansttanden ist. Ich hatte übrigens in meiner alten Terrassenwohnung eine wesentlich größere Sauna stehen welche ich ebenfalls mit Sichtschutz umzäunt habe habe um die Sauna vor Regen und UV Strahlen zu schützen. Es gab zwar einige Kommentare von Neidern aber am Ende konnte alles so stehen bleiben...

Fernando2505 
Beitragsersteller
 24.07.2013, 10:05
@MosqitoKiller

Danke für den Tipp, dann werde ich nach Alternativen suchen welche keine klassische Sichtschutzwand ist aber den selben Zweck erfüllt ;-)

Fernando2505 
Beitragsersteller
 12.08.2013, 20:53
@MosqitoKiller

Nochmals Danke für deinen Tipp mit der Sichtschutzwand, ich habe die Sauna kpl. mit täuschend echt aussehenden künstlichen Weinblättern umzogen ( Rolle 1,5 x 9 Meter ) welche man in Italien Kaufen kann, vor die Sauna habe ich 9 Olivenbäume mit 2 Meter Höhe gestellt. Man sieht jetzt " dass man nichts sieht " außer viel Pflanzen auf der XXl-Terrasse ;-) Und das kann man mir ja wohl wirklich nicht verbieten, nun sind 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen.: Der Vermieter ist zufrieden und ich habe eine noch schönere Terrasse und freue mich schon auf unser erstes saunieren.... gutefrage.net ist wirklich eine prima Sache :)

immer unklug erst was zu machen und dann zu fragen..

jetzt sind kosten geflossen und arbeit und nun verbeisst du dich im rechte-dschungel.. bauliche veränderungen am grundstück/haus sind genehmigungspflichtig, das kann in einigen fällen schon eine holzhütte für kinder sein..

stell deine frage nochmal im juraforum da sind fachleute, die das thema spezieller beantworten können, oder ergoogle dir selbst entsprechende urteile.

Fernando2505 
Beitragsersteller
 24.07.2013, 10:00

Danke für den Tipp mit dem Juraforum das werde ich tun !