Wie sollte ein Trockenplatz sein?
Hallo, ich wohne seit 20 Jahren in einem Einfamilienhaus mit Grundstück zur Miete. Im Mietvertrag steht: Garage,Trockenplatz,Terasse usw.
Letztes Jahr wurden vom Vermieter u.a. Garagen und die darauf befindliche Terrasse abgerissen. Hier befand sich mein Wäschetrockenplatz mit vielen Stangen zum Leine spannen.Nun soll es endlich in diesem Jahr weitergehen und eine ebenerdige Terrasse gebaut werden. Die Mauer zum Nachbarn(übrig von der Garagen-Rückwand) wird ebenfalls abgerissen und durch eine Plastik-Sichtschutz-Wand (2m) ersetzt.Keiner vom Vermieter denkt an einen Ersatz für den Wäsche-Trockenplatz."Na, du kannst Dir doch hier eine Leine spannen oder einen Wäscheständer hinstellen. " wird mir gesagt. Eine Möglichkeit,um Haken in die Wand zu hauen gibt es mit der Plastikwand dann nicht mehr.Ein Loch für eine Wäschespinne werden die auch nicht in die neue Terrasse machen.Muss für einen gleichwertigen Ersatz gesorgt werden oder habe ich nur Anrecht auf die freie Fläche ohne Möglichkeit eine-mehrere Leinen zu spannen.Ich habe eine Pflegeperson und meine Familie.Also ne Menge Wäsche.Der Wäscheständer reicht mal für eine kleine Wäsche, aber nicht für große Wäschestücke. Danke
6 Antworten
Der Vermieter ist verpflichtet, die vermietete Sache in dem Zustand zu erhalten, den sie bei Abschluss des Mietvertrags hatte (§ 535 BGB). Da offenbar in deinem Mietvertrag ausdrücklich ein Trockenplatz erwähnt ist, hat der Vermieter den auch zur Verfügung zu stellen.
Ein Trockenplatz sollte trocken und Luftig sein, folglich über ein Klima wie in einem Wäschetrockner verfügen, den man alternativ in Erwägung ziehen könnte; schließlich war der von Ihnen geschilderte ehemalige Trockenplatz der Witterung ausgesetzt.
du kannst Dir doch hier eine Leine spannen oder einen Wäscheständer hinstellen. " wird mir gesagt.
so ist es.. alles andere ist nicht sorge des vermieters. du kannst dir auch eine wäschespinne kaufen..
Aber nicht, wie er beschaffen sein muss.
§ 535 BGB sagt dazu:
"Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten."
Am besten du kaufst dir einen Trockner, der Vermieter muss nicht für Ersatz sorgen.
Doch, muss er. Schließlich ist der Trockenplatz im Mietvertrag ausdrücklich erwähnt.
Der Platz bleibt ja auch bestehen, sie kann ja einen Wäscheständer drauf aufstellen. Ich würde es so hinnehmen, anstatt mich mit dem Vermieter anlegen...
§ 535 BGB sagt dazu: "Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten."
Das ist das, was das BGB dazu sagt. Allerdings stimme ich dir zu, dass es nicht unbedingt klug ist, sich deswegen mit dem Vermieter anzulegen.
Da steht aber nichts vom Platz auf einem Garagendach, was bereits von der geschliderten Abstandfläche zum Nachbarn hin kaum Sinn gemacht hätte.
Beim Einfamilienhaus könnte genau so gut der Wasch- und Trockenraum gemeint sein.
Da müßte man den Inhalt des Mietvertrages schon genauer kennen.
Der Wäscheständer ist zu klein und ich Pflege schließlich den Opa der Vermieterin. Sonst gebe ich Ihr die Wäsche eben mit.
Ein Loch für eine Wäschespinne werden die auch nicht in die neue Terrasse machen. <<< woher weisst du das? frag doch mal freundlich nach!
Weil die neue Platten legen und mir sagen, Du kannst dir ja was herstellen. Das Thema hatte ich bereits letztes Jahr und bekam die Antwort mit dem Wäscheständer. Da war aber noch von "vorübergehend" die Rede.Bevor ich das Thema anspreche, möchte ich wissen, was ich machen kann.
nochmal: so eine spinne steht in einem ständer der am boden verankert ist. wir haben dazu einfach eine terassenplatte rausgenommen, den spinnenständer dort in beton versenkt und eine, mit den platten bündige, abdeckplatte drauf gemacht. also wäre das gerade wenn neu gepflastert wird, eine gute möglichkeit genau das zu tun.
Doch, schließlich ist der Trockenplatz ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt.