Renovieren der Terrasse Vermietersache?
Guten Tag,
die Terrasse, die zu unserer Mietwohnung gehört ist Deutschland in die Jahre gekommen. Das ganze Holz ist morsch, das Geländer ist locker. An manchen Stellen besteht die Gefahr sich zu verletzen.
Wir haben den Vermieter jahrelang gebeten, dies zu reparieren. Nichts ist passiert. Wir werden immer nur vertröstet. Wir sollen uns noch gedulden.
Im Mietvertrag wird die Terrasse leider nicht genannt. Auch beim Wohnraum ist sie nicht zugerechnet.
Meine Frage ist, ob wir trotzdem juristisch etwas tun können. Eine Mietminderung scheint ja dadurch zwecklos zu sein.
Viele Grüße
3 Antworten
Im Mietvertrag wird die Terrasse leider nicht genannt. Auch beim Wohnraum ist sie nicht zugerechnet.
Demnach scheint es sich um unentgeltliche Gebrauchsüberlassung, eine Leihe zu handeln.
Meine Frage ist, ob wir trotzdem juristisch etwas tun können.
Nein. Der VM dürfte die Leihe jederzeit zurückfordern, meint mit Absperrband und "Baustelle - Betreten verboten"- Schild ihre weitere Nutzung untersagen und seiner Verkerssicherungspflicht damit nachkommen.
Wollte man das vermeiden, bliebe nur Herrichten auf eigene Kosten. Davor sollte man sich aber über Übernahme ohne Rückbau und Ablöse nach Zeitwert schriftlich verständigen, nicht das man für die Nachmieter investiert.
Wenn das nicht mit zur Mietsache gehört, muss der Vermieter gar nichts machen, Dann dürft Ihr....
Wir haben auch einen Garten nur zur Nutzung, da macht auch kein Vermieter was.
die Terrasse, die zu unserer Mietwohnung
Ist das eindeutig und gesichert, also z. B. dass eine Terrassentür direkt von der Wohnung auf die Terrasse führt, die unmittelbar ans Haus angrenzt und dass sie so vom übrigen Bereich abgegrenzt ist, dass sie nicht ggf. ein Fläche zur allgemeinen Nutzung durch jeden Hausbewohner darstellt?
In dem Fall muss sie nicht im Mietvertrag genannt sein und sie muss auch flächenmässig nicht berücksichtigt sein, es wäre dann klar, dass auch die Terrasse mitgemietet ist und somit auch vom Vermieter in gebrauchsfähigem Zustand gehalten werden muss.
Entscheidend könnte bspw. sein, ob zum Zeitpunkt der Wohnungsbesichtigung die Terrasse schon vorhanden war und sie Euch gezeigt wurde mit dem Hinweis, welch schönes Plätzchen man doch im Sommer direkt vor der Wohnung hat. Ich gehe mal davon aus, dass es so ist.
Allerdings könnte man mal mit dem Vermieter beraten, wie man die Terrasse gemeinsam in Stand setzen könnte.