Gartenschrank auf dem Balkon

7 Antworten

Klar kann er die Entfernung verlangen! Der Balkon ist gemäß Wohnraumbeschreibung im Mietvertrag als Balkon und nicht als Abstellfläche, wie z.B. ein Kellerraum, vermietet. Von daher entspräche die Lagerhaltung an dieser Stelle einer Zweckentfremdung von Wohnraum innerhalb der Mietsache für diesen Bereich! Im Übrigen verschandeln solche Ablagerugnen regelmäßig das äußere Erscheinungsbild eines Wohnhauses.

albatros  26.01.2012, 17:45

Du bist wirklich ein Schelm! Der Balkon gehört (anteilg) zur Wohnfläche, ist also auch Wohnung. S. auch meine Antwort!

Lanabebe 
Beitragsersteller
 26.01.2012, 15:17

Ich verstehe Deine Antwort nicht ganz. In meinem Mietvertrag ist der Balkon als Balkon, der Keller als Keller, die Anzahl der Zimmer als die Anzahl der Zimmer beschrieben und sonst nichts. Zu bedenken gebe ich, dass ich z. B. auch in der Küche Dinge lager (zum Beispiel Nudeln, Konserven, Marmeladengläser, unglaublich aber war). Entspricht die Lagerhaltung in meiner Küche dann auch einer Zweckentfremdung des Wohnraums und darf dort nur Essen zubereitet werden? Dürfte ich denn Klopapier im Schlafzimmer lagern, dürfte ich im Wohnzimmer einen Wäscheschrank stehen haben, kann ich im Keller einen Stuhl stehen haben, falls ich keine Lust auf "Sweet Home" habe und im Keller mein Buch lesen will??

schelm1  26.01.2012, 15:39
@Lanabebe

Mit leichtem Nachdenken lösen sich diese Fragen von selber in Wohlgefallen auf! Eine Ausnahme gestehe ich Ihnen allersdings zu, die sich aus der Geschichte mit der "Prinzessin auf der Erbse" erklärt. Da erkennen dann auch Sie z.b. was falsche Lebensmittellagerung für daramatische Folgen haben kann!

Nein, dazu hat der VM kein Recht das zu verlangen. Es sei den der VM erliesse Euch die Miete für den Balkon. Innerhalb des Balkongeländers gehört die Fläche zu Eurer Wohnung.

schelm1  26.01.2012, 15:04

...und dient folglich der wohnwirtschaftlichen Nutzung der Mietsache und nicht der Lagerhaltung! Dafür wurden Abstellräume und Kellerbereiche geschaffen und mitvermietet.

Lanabebe 
Beitragsersteller
 26.01.2012, 15:23
@schelm1

Jetzt bin ich wirklich sauer, was soll denn der Quatsch mit Lagerhaltung. Ich habe in der Küche auch Dinge gelagert. Ich Schlafzimmer habe ich sogar all meine Klamotten gelagert. Was ist denn los in Deutschland!!! Ich habe einen großen Balkon, ich habe Blumentöpfe uns was eben so dazugehört, was heißt hier Lagerhaltung???????

Der Balkon ist Bestandteil deiner Wohnung, er wird mit 25 bis 50% der Wohnfläche zugerechnet. Du zahlst also dafür Heizung, Steuern, Versicherung etc.. Du darfst also auch dort Möbel aufstellen und andübeln (das ist keine bauliche Veränderung! Flitzpiepje). Was da im Schrank drin ist, ist doch völlig uninteressant, geht niemanden was an. Was in der Regel nicht erlaubt ist / wird, ist das Anbringen eines Satellitenspiegels und Wäsche aufhängen oberhalb der Brüstung.

Lanabebe 
Beitragsersteller
 26.01.2012, 18:14

wenn ich richtig verstehe, ist die Höhe des Schranks (1,80m) dann auch kein Problem?! Ja? Ansonsten danke ich Dir sehr für Deine Antwort.

albatros  26.01.2012, 18:30
@Lanabebe

Genau so sehe ich das. Du dürftest dort auch Bilder aufhängen, Pflanzen (auch rankende) kultivieren, grillen, rauchen, dich sonnen und vieles mehr.

Ein Balkon ist kein Möbellager. Der Vermieter ann tatsächlich verlangen, dass nichts über die Brüstung des Balkons zu sehen ist. Was du dort für einen schrank hinstellst spielt dann keine Rolle.

Du kannst Deinen Balkon gestalten wie Du willst. Darfst aber keine baulichen Veränderungen vornehmen, das heißt der Schrank darf nicht im Mauerwerk festgedübelt sein und er darf auch keine Gefahr darstellen. Also Du musst ihn unten schon so schwer beladen haben, dass er nicht durch einen kräftigen Windstoß vom Balkon geweht werden kann. Ansonsten ist es Dein Balkon, auf dem Du freies Recht hast;-)