Vermieter fotografiert Terrasse. Darf er das?

11 Antworten

Also ,ich bin überzeugt davon,dass er das nicht darf.Grund:Ihr habt es gemietet.Wenn er was fotografieren möchte ,dann mit eurem Einverständnis.Also,wenn ich etwas miete ,(Ein Haus ist kein Auto) ,dann ist das schon grenzwärtig! Privatsphäre nennt man soetwas,denn schliesslich zahle ich Miete.Euch würde es wohl kaum gefallen und ihr würdet es auch nicht gutheissen,wenn euer Vermieter einfach so mal eure Terasse,welche ihr gemietet habt,fotografiert.Es sei,ihr gebt euer Einverständnis ,wenn der Vermieter ,euer Miethaus oder Terasse fotografieren möchte.Da sie das nicht getan haben,ist es verboten.

Sorry die Frage ist an hand dieser Infomation nicht zu beantworten. Ich würde zwar mal davon ausgehen das dein Vermieter deine Terasse nicht fotografieren darf. Aber das ist nur eine Vermutung, weil ich davon ausgehe das deine Terasse nicht von der Straße ein sehebar ist. Es spielt in diesem Fall überhaupt keine Rolle ob du nur Mieter oder Eigentümer bist. Entscheidend ist alleine ob man deine Terasse von öffentlichen Grund und Boden - ohne Hilfsmitell ! - fotografieren kann oder nicht. Dein Garten darf er nicht betretten. Ein Recht am eigenen Bild von Sachen und Gegenständen gibt es nicht, das gilt auch für die kommerzelle Nutzung.

Mich würde interessieren, wo genau das Problem liegt. Abgesehen davon, ob ers darf oder nicht (ich würde behaupten, dass der Vermieter durchaus sein Eigentum - nämlich die Terasse - fotografieren darf; eventuell muss er das aber ebenso anmelden wie einen Besuch der Wohnung bzw. eventuelles Fotografieren in der Wohnung), stellt sich die Frage, ob es sich lohnt deshalb Stress mit dem Vermieter anzufangen...?

...zum "Recht am Bild der eigenen Sache"

Ein Recht am Bild der eigenen Sache besteht in deutschsprachigen Ländern nur unter bestimmten Umständen. So begründet allein der Besitz oder das Eigentum an einer Sache noch kein Recht, Dritten die Abbildung dieser Sache durch Fotografie, Malerei usw. in jedem Fall untersagen zu können.

siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_Bild_der_eigenen_Sache

Er hat keine Person fotografiert und hat auch nicht das Haus/Grundstück betreten? Dann ist es juristisch einwandfrei--bin mir allerdings nur zu 95% sicher.