terrasse mit vermietet? Und Kündigung durch Vermieter?
Hallo zusammen, wir wohnen in einer EG Wohnung , die auf der einen Seite komplett verglast ist durch einen Wintergarten vom dem eine Türe zur Terrasse angebracht ist. Die Terrasse ist komplett von einer Hecke umgeben und eigentlich nur durch die Wohnung zugänglich. Im Mietvertrag ist die Terrasse nicht explizit aufgeführt . nun ist unser sehr cholerischer Vermieter allerdings der Ansicht, das das alles sein Eigentum ist und betritt ständig die Terrasse durch einen ca 40 cm breiten Spalt zwischen Hauswand und Hecke , der eigentlich durch ein Gitter gesichert ist damit die kleine Tochter 2,5 nicht in den 3 m tiefen Gräben stürzt der davor liegt. Dieses Gitter entfernt ( ist mit kabelbindern festgemacht) der Vermieter immer und steht plötzlich da. Das letzte Mal als die Mieterin relativ unbegleidet auf der Terrasse lag, Samstag mittags in der Mittagsruhe Zeit . Angeblich um wichtige Sachen zu erledigen. Mieterin weißt auf die Situation hin und das sie hier ihre Mittagspause verbringt , Vermieters Antwort, von so einer sch Lampe lasse er sich nichts sagen und bleibt einfach da und arbeitet weiter. Mieterin zieht sich in Wohnung zurück ( schwer bei vollverglasung) und geht nach 30 min als er weg ist ( begleidet) wieder raus . Nach kurzer Zeit kommt er wieder und wirft ein Fahrrad das da seiner Meinung nicht stehen sollte und geht drohend auf Mieterin zu. Der Hund der Mieterin kommt und bellt ihn an, springt aber weder hoch noch beist er. Vermieter tritt mit stahlkappenschuhe auf den Hund ein. Mieterin nimmt beide Hände an seinen brustbereich und stößt ihn zurück. Daraufhin schlägt er auf Mieterin ein, die in die Wohnung flüchtet und Polizei ruft. Vermieter zeigt Mieterin wegen Körperverletzung an und kündigt fristlos. Noch dazu muss man wissen, das der Vermieter schon lange versucht die Mieter loszuwerden, unbegründete Mieterhöhungen, unbegründete Abmahnungen und jetzt das. Mieterin ist im 6. Monat sichtbar schwanger und zum Glück nicht ernsthaft verletzt. Anwalt ist involviert. Die Frage: kann er uns echt deswegen rausklagen? Er behauptet jetzt Unwahrheiten über dieses Vorkommnis ( Mieterin hätte sich vor ihm ausgezogen als er schon lange auf der Terrasse war, Mieterin hätte ihm ins Gesicht geschlagen mehrfach ,.....) wer weiß was ? Und ja, sind schon lange auf Wohnungssuche aber das ist hier echt schwer vor allem mit bald 3 Kindern und Hund und Katze !
4 Antworten
wenn es ein Zweifamilienhaus sein sollte und der Vermieter auch drin wohnt, habt ihr schlechte Karten - auch wenn ihr im Recht sein solltet ..
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573a.html
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters
(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei
Monate.
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gemietet sind im Übrigen nur die Flächen die im Mietvertrag stehen
na dann gilt die Sonderreglung nicht ... ihr solltet trotzdem sehen, dass ihr da weg kommt ... das wird nur ein Dauerkrieg
Wenn die Terrasse nicht als Mietsache an dich vermietet ist, ist deren Nutzung durch den Vermieter nur geduldet und kann jederzeit durch den Vermieter untersagt werden. Damit ist das Aufenthaltsrecht des Vermieters auf der Terrasse legitimiert. Moralisch ist das Verhalten des Vermieters unmöglich.
Solange der Terrassenvorfall ohne Zeugen geblieben ist, ist deine Darstellung wie die des Vermieters anzweifelbar. Der Vermieter ist allerdings in einer starken Position, weil er sich auf seinem unvermieteten Eigentum aufgehalten hat.
Sofern nach dem Ereignis ein Arzt konsultiert wurde, wäre es auch für die beteiligte Frau sehr hilfreich. Gegenanzeige wegen Körperverletzung wäre durchaus richtig.
Überprüfe daher den Mietvertrag hinsichtlich der m² der Wohnfläche. Die Terrasse könnte auch mit 25% ihrer Fläche im MV dargestellt sein. Sollte im Mietvertrag die Mietsache ohne Wohnflächenangabe übergeben worden sein, dann ist zumindest aus der BK-Abrechnung die Gesamtwohnfläche der Mietsache zu entnehmen.
Das klingt ja ziemlich arg.
Also ich würde ausziehen, es gibt viele leerstehende Wohnungen, der Markt ist gut um sich etwas neues zu suchen. Ausser ihr seid nicht solvent und euer Vermieter will euch deswegen los werden.
Sonst sehe ich keinen Grund sich in so einen doofen Kleinkrieg zu verstricken und dann noch mit Anwalt !? Der kostet doch nur und wird euer Problem auch nicht lösen.
Ich vermiete selbst zwei Objekte, zwar sind mir Mieter ohne grosse Tiere lieber aber es ist für mich kein Fallkriterium....ich muss den Hund einfach sehen, mache mir von allem ein Bild......lasse eine Wohnung lieber auch ein paar Monate leer, wenn ich bedenken habe.....
Aber wenn meine Auflagen erfüllt werden, Betreibungsregisterauszug, Referenzen vom Arbeitgeber und dem jetzigen Vermieter....das ist für mich ein MUSS und wenn der Hund gut gehalten wird, so sehe ich da keine Probleme......aber eben den will ich sehen und wissen wie die Betreuung geregelt ist.
Also macht euch lieber auf die Suche nach einer neuen Wohnung, denn da wo ihr nun wohnt ist der Wurm drin und der geht nicht raus, egal wer recht kriegt.
In unserer Gemeinde gibt es leider keine leer stehenden Wohnungen /Häuser ( in der Größe in der wir sie brauchen : bald 5 Personen) und ein Umzug in eine andere Gemeinde wäre mit Kindergarten und schulwechsel verbunden. Tierhaltung ist erlaubt in der Wohnung ( Hund ist sehr ruhig / und fast nie alleine ) und die Miete wurde immer pünktlich bezahlt. Anwalt kostet zum Glück nichts: Rechtsschutz aber nerven kostet es schon. Suchen schon seit einem Jahr aber mit Kindern und Tieren ist das so ne Sache !
Ich drücke euch den Daumen, denn die Wohnung ist doch wie die zweite Haut, man muss sich wohl fühlen.
Trotz Schulwechsel, ich sehe das schon auch, das ist nicht wirklich optimal...nur die Lebensqualität in einer Wohnung wo man sich wohl fühlt, stufe ich als Höher ein.
Und mit eurem Vermieter kommt ihr nie auf einen grünen Zweig, er wird euch weiter schikanieren, das zermürbt einem doch einfach...
Darum sucht euch notfalls auch in einer anderen Gemeinde etwas wo ihr einfach ihr sein dürft.
Schwachsinn. Das glaubt ihm keiner, dass sich die Frau auszieht und ihn dann schlägt.
Ist ein 4-Familienhaus, er wohnt mit drin und die anderen Mieter werfen alle entnervt nach höchstens einem Jahr das Handtuch!