Kann mein Vermieter mir eine Pergola verbieten?

9 Antworten

Der Eigentümer ist auf dem Grundstück "verkehrssicherungspflichtig". Wenn diese Pergola also nicht fachmännisch aufgebaut wurde, haftet er u.U. bei einem Unfall.

Der evtl. Geschädigte kann sich aussuchen, an wen er sich wendet. Im Zweifelsfall ist das immer der Grundeigentümer, weil bei ihm etwas zu holen ist

Er kann also tatsächlich den Rückbau verlangen, wenn nicht der Beweis erbracht wird, dass hier fachmännisch gearbeitet wurde.

Es würde mich auch ärgern, wenn mein Mieter mir solche Gebilde (Pavillion oder Pergola auf meine Terrasse montieren würde.

Es kann doch nicht sein, dass der Mieter das Erscheinungsbild eines Hauses so mir nichts verändern kann, das würde ich nicht zulassen.

Meines Erachtens kann der Vermieter das nicht verbieten. Das gehört zur persönlichen Gestaltung deines privaten Umfeldes. Du störst damit ja auch niemanden. Schlimmstenfalls musst du die Löcher wieder ordentlich verschließen beim Auszug, aber das dürfte das kleinste Problem sein.

Und nicht immer gleich an Rechtsanwalt und Gericht denken. Das meiste kann man klären, wenn man vernünftig miteinander redet. Ich sage das jetzt nicht speziell zu dir, sondern an alle.

BigBr 
Beitragsersteller
 22.08.2017, 21:23

Hi. Danke ein Versuch mit ihm zu reden habe ich schon gehabt. Zuerst sagte er das ich keine Baugenehmigung habe aber den Zahn konnte ich zum Glück schnell widerlegen. Dann hat er sich das angeguckt und jetzt sagt er, er müsse seine Verkehrssicherheitspflicht nach kommen und da diese nicht Fachmännisch aufgebaut ist müsse sie weg. Daher würde ich schon sehr bald ein Anwalt aufsuchen wollen.

Renick  22.08.2017, 21:32
@BigBr

Dann lass doch mal jemand kommen, der sowas professionell aufbauen kann. Entweder bestätigt er dir, dass es korrekt aufgebaut ist. Oder aber er kann helfen, es nachzubessern.

Ein Anwalt könnte das genausowenig beurteilen und müßte einen Fachmann zu Rate ziehen. Diesen Schritt könntest du also schon mal vorweg nehmen. Was hälst du davon?

Ich glaube, Du brauchst seine Genehmigung dazu.Erkundige  Dich bei einem Anwalt oder der Rechtsberatung der Verbraucherberatung oder bei einem Mieterschutzverein.

In einem Rechtsstreit hast Du keine Chance. Du hättest den Vermieter vorher fragen sollen.

BigBr 
Beitragsersteller
 22.08.2017, 21:25

Da mir sogar das Landesbaurecht das Recht gibt etwas zu machen bin ich nicht auf die Idee gekommen vorher nach zu fragen. Hinterher weiß man es besser. Also denkst du ich sollte mich beugen und es abbauen?

BenniXYZ  22.08.2017, 21:48
@BigBr

Ja, du solltest es abbauen.