Vermieter lässt ohne Info Handwerker auf den angemieteten Dachboden?
Hallo!
ich habe einen Teil des Dachbodens mit angemietet und dort stehen auch meine privaten Sachen. Nun habe ich heute fest gestellt, dass Handwerker wohl auf dem Dachboden waren und dabei im Haus das Licht angelassen haben und die Dachbodentür offen gelassen. Ausserdem ist meine Terasse (liegt direkt darunter)mit Sägespäne übersät... hier wurde die Gaube über mir mit Holz zu gemacht.
Darf der Vermieter ohne Info oder ähnlich einfach Handwerker auf den Dachboden lassen? Ich dachte erst, das bei mir eingebrochen worden ist...
Danke schon einmal für das Feedback.
4 Antworten
Nein. Das darf der Vermieter nicht. Er hat dich darüber zu informieren. Das nennt man juristisch eine Besitzstörung. Das Gesetz sieht vor, dass du dem Vermieter eine schriftliche Abmahnung geben kannst und zur künftigen Unterlassung aufzufordern.
Wir können wie immer nur auf Grundlage der gegebenen Informationen antworten. Und wir haben regelmäßig das Problem, dass die Umstände nicht eindeutig sind, man vielleicht Bilder braucht oder Rückfragen bestehen.
Als bleibt nur das zu interpretieren, was wir lesen. Und wenn von einem "Teil" des Dachbodens die Rede ist, dann gehe ich von einem Bereich aus, der eindeutig als der gemietete und eigene Bereich des Fragestellers zugeordnet werden kann. Ansonsten würde man von einer Mitbenutung oder gemeinschaftlichen Nutzung sprechen.
Und dann ist immer noch nicht klar, in welchem Teil sich die Handwerker aufgehalten haben.
... und wie kommen die Handwerker ohne Schlüssel in Deinen Mietbereich?
Für mich kann da etwas nicht stimmen.
Nein, das darf er nicht. Das ist mal mindestens Hausfriedensbruch und berechtigt Dich zur fristlosen Kündigung.
Nein. Das ist weder Hausfriedensbruch, noch berechtigt es zur fristlosen Kündigung. Du darfst nicht einen Nebenraum genauso bewerten wie die Wohnung.
Oh, doch.
Stell Dir mal vor, er hätte dort Dinge aufbewahrt. Die können gestohlen werden oder vielleicht will er, dass sie auf keinen Fall jemand sieht.
Der Dachboden gehört mit zur Wohnung. Selbstverständlich ist das Hausfriedensbruch und wird entsprechend geahndet.
Weiß ich, wir haben unseren alten Vermieter deswegen angezeigt und haben fristlos gekündigt.
Dann hat der Vermieter die fristlose Kündigung eben einfach akzeptiert. Hätte er aber nicht müssen. Laut §543 Abs.3 BGB muss zuerst eine Abmahnung erfolgen.
Und was man nicht will, dass jemand sieht, das sperrt man weg. Das lasse ich dann nicht im offen zugänglichen Raum. Dort könnte man sich ja jederzeit umschauen, ohne dass es bemerkt wird.
Wo geht aus der Frage hervor, dass der Dachboden mit zur Wohnung gehört. Nur ein Teil wurde angemietet. Die FS schreibt aber nicht, in welchem Teil die Handwerker gearbeitet haben.
Nein, wenn er einfach in die gemieteten Räume eindringt ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung.
Nein, er hat das nicht aktzeptiert. Der Richter hat ihm dann Bescheid gestoßen.
Da steht nicht, dass der Raum nicht abgeschlossen war.
Haben die Handwerker in dem von Dir gemieteten Teil des Dachbodens gearbeitet?
Hatten sie dort ungehindert Zutritt? (Sowohl Dachboden, als auch den von Dir gemieteten Teil)
Zunächst einmal stelle ich es mir so vor, dass der Dachboden meinetwegen 50 m² Fläche hat, wovon Du z. B. 20 m² angemietet hast, um Dinge zu lagern, die Du nicht in der Wohnung aufbewahren willst, aber auch nichts wertvolles.
Ob eingebrochen wurde oder nicht, hängt also in erster Linie davon ab, ob Du exklusiven Zutritt zum Dachboden oder Deinem Teil hast oder nicht.
Ist das nicht der Fall, war der Vermieter berechtigt, Handwerker mit Arbeiten auf dem Dachboden zu beauftragen. Handwerker kümmern sich im Allgemeinen nicht um den privaten Kram ihrer Auftraggeber und deren Mieter.
Danke an alle Beantworter... ich kläre das und noch andere Dinge jetzt mit einem Anwalt. Also DANKE! Es hat mir sehr geholfen!
Sie hat einen Teil des Dachbodens angemietet. Die Handwerker waren auf dem Dachboden, also vermutlich auf dem Teil, der nicht von der FS angemietet wurde. Zumindest geht das nicht klar aus der Frage hervor. Auch nicht, ob der Zugang zum Dachboden außerhalb der Wohnung möglich ist oder nicht. Vermutlich aber schon, denn wie wären sie sonst rein gekommen.
Insofern ist die Frage, ob wirklich schon eine Besitzstörung vorliegt. Das mit dem juristischen Zeugs sollte die FS besser bleiben lassen.