Terrassenplatten abgesackt - Reparatur Vermieter?
Hallo zusammen,
ich miete eine Wohnung im Erdgeschoss mit dazugehöriger Terrasse. Die Platten sind mit der Zeit abgesackt. Auch sind sie schief und zwischen einigen gibt es Spalten mit bis zu 1,5 cm.
Nun hat der Vermieter eingewilligt die "Stolperstellen" zu entfernen. Wenn wir die komplette Terrasse ausbessern wollen würden, würde er uns das Material stellen und wir müssten es laut seiner Aussage selbst machen.
Mir kommt es irgendwie komisch vor.
Gibt es ein Gesetz, das die Instandhaltung von Terrassen erläutert?
Vielen Dank
5 Antworten
Alle Instandsetzungskosten hat der Vermieter zu tragen! Mach einen Ausbauvertrag und lasse dir die Arbeitsleistung bezahlen oder rechne gegen die Miete auf.
So ist es!
Gehört zur Wohnung ein Balkon oder eine Terrasse, und war bei Vermietung dort z.B. ein Fliesenboden vorhanden, ist der Estrich oder sind verlegte Holzdielen gebrochen, dann muss der Vermieter den Boden des Balkons bei Mängeln wiederherstellen, reparieren.
Beschädigung am Balkon, Terrasse der Mietwohnung dem Vermieter mitteilenWenn eine gemietete Sache nicht so ist, wie sie nach dem Gesetz, dem Vertrag oder nach der Üblichkeit sein soll, dann spricht man von einem Mangel.
Tritt ein Mangel auf, dann muss dasdem Vermieter mitgeteilt werden, damit Ansprüche durchgesetzt werden können.
Fazit: Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die Terrasse renoviert wird.
Ich denke mal, dass wenn er die Stolperstellen beseitigt hat, er damit seiner Schuldigkeit Genüge getan hat. Aber er wäre keineswegs verpflichtet alles neu zu machen. Ihr habt die Wohnung wie gesehen angemietet. Klar sind die Stolperstellen zu beseitigen von ihm, aber das war es dann auch schon.
Vielleicht einigt ihr euch mit ihm: er stellt das Material und ihr macht die komplette Terrasse neu. So haben wir es mit dem alten Vermieter auch immer gehandhabt. Aber der hatte auch erkannt, dass jede Verbesserung zur Wertsteigerung beiträgt.
Dann hättest du ja die Anmietung ablehnen können. Wenn du das jetzt so akzeptiert hast, kannst du nicht "nachkarten"
Die Terrasse gehört zu 25 bis 50% zur Wohnfläche. Das bedeutet, du zahlst sämtliche Betriebskosten, incl. Heizkosten, auch dafür. Du hast deshalb Anspruch, dass sie in einen Zustand versetzt und erhalten wird, der den vertragsgemäßen Gebrauch ermöglicht. Dazu ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet das zu gewährleisten.
Du solltest den Vermieter schriftlich auffordern (bitten), den derzeitig bestehenden Mangel mit einer Frist von 30 Tagen zu beseitigen. Für den Fall des Verzuges kündige dabei mit an, dass du dann selbst eine Firma beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.
Sollte der Mangel erheblich sein, so dass die Nutzung der Terrasse nur eingeschränkt möglich ist, wärest du ogar zu einer angemessenen Mietminderung berechtigt. das ab Kenntnis des Vermieters vom Mangel.
Eine Reparatur bzw. Instandsetzung ist keine Modernisierung die hier wertsteigernd wäre.