Rundfunkbeitrag Rückwirkend zahlen?

5 Antworten

Im Prinzip wissen sie schon seit wann du dort gemeldet bist.

Die rückwirkende Nachzahlung der Gebühren kann sich gemäß § 4 Abs. 4 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags maximal auf einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken.

Woher ich das weiß:Recherche

Moin,

also, da sie eh Zugang zu seinen Daten haben, würde ich es mir gut überlegen, ob du schreibst ab 01.08. das kann dann auch ganz schnell als Betrugsversuch geahndet werden

Kannste versuchen - und dann hoffen, dass es keiner merkt.

Rechtlich gesehen musst du für den ganzen Zeitraum zahlen.

Das kannst Du zwar erzählen, aber die Einzugsstelle für den Rundfunkbeitrag kann beim Einwohnermeldeamt um Auskunft bitten und bekommt diese auch.

Alles vor dem 01.01.2015 ist verjährt. Alles seitdem ist nachzuzahlen.