Rundfunkbeitrag Rückwirkend zahlen?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Rundfunkbeitrag. Ich wohne seit 01.05.2014 in meiner aktuellen Wohnung (Meine erste Wohnung). Hatte mich seitdem nicht um den Rundfunkbeitrag gekümmert und auch nie ein Schreiben bekommen. Jetzt habe ich gestern einen Brief im Briefkasten gehabt indem ich meine Daten eintragen soll und seit wann ich in der jetzigen Wohnung angemeldet bin. Muss ich die vorherigen Jahre jetzt Rückwirkend nachzahlen? Oder kann ich das umgehen? Kann ich einfach angeben, dass ich seit 01.08.2018 angemeldet bin?
Danke im Voraus.
5 Antworten
Im Prinzip wissen sie schon seit wann du dort gemeldet bist.
Die rückwirkende Nachzahlung der Gebühren kann sich gemäß § 4 Abs. 4 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags maximal auf einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken.
Moin,
also, da sie eh Zugang zu seinen Daten haben, würde ich es mir gut überlegen, ob du schreibst ab 01.08. das kann dann auch ganz schnell als Betrugsversuch geahndet werden
Kannste versuchen - und dann hoffen, dass es keiner merkt.
Rechtlich gesehen musst du für den ganzen Zeitraum zahlen.
Das kannst Du zwar erzählen, aber die Einzugsstelle für den Rundfunkbeitrag kann beim Einwohnermeldeamt um Auskunft bitten und bekommt diese auch.
Alles vor dem 01.01.2015 ist verjährt. Alles seitdem ist nachzuzahlen.