Kann man Ehemann nachträglich in den Mietvertrag eintragen lassen?
Ich wohne seit 20 Jahren in meiner jetzigen Wohnung. Vor 7 Jahren kam mein jetziger Mann dazu. Seit diesem Jahr sind wir verheiratet. Ich wollte meinen Mann nachträglich in den Mietvertrag eintragen lassen. Dies lehnt mein Vermieter ab. Kann man eine solche Änderung in den Mietvertrag einklagen? Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.
11 Antworten
Ein neuer Mietvertrag ist gar nicht notwendig, wenn Sie heiraten. Der bisherige, den Sie allein unterzeichnet haben, ist weiter gültig. Sie bleiben alleinige Mieterin.
Dass Sie vom Steueramt betrieben wurden, spielt keine Rolle, der Vermieter kann Ihnen deswegen nicht kündigen. Wichtig ist nur, dass der Vermieter erfährt, dass Sie geheiratet haben und mit Ihrem Mann zusammenleben, und das hat er ja.
Zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft gelten die gesetzlichen Regeln über die sogenannte Familienwohnung: Wenn Sie die Wohnung kündigen wollen, muss der Ehemann die Kündigung mitunterschreiben, damit sie gültig ist. Will der Vermieter kündigen, muss er mit separater Post je ein Kündigungsformular an Sie und den Ehemann senden, auch wenn dieser den Mietvertrag nicht unterzeichnet hat und damit nicht Mieter ist.
Am besten teilen Sie dem Vermieter mit, dass es rechtlich gar keinen neuen Mietvertrag braucht und Sie auch keinen neuen wünschen.
https://www.beobachter.ch/wohnen/miete/mietwohnung-neuer-vertrag-wegen-heirat
Nein kannst du nicht.
Wenn Du angst hast, das dir was passiert und er dann ohne Wohnung da steht, keine Angst, er ist dein Erbe, somit erbt er in diesem Moment auch den Mietvertrag.
Es hat vor und Nachteile für Vermieter und Mieter ob eine oder zwei Personen im Mitvertrag stehen. Und dein Vermieter will eben nur, das eine Person drin steht.
Einklagen? Nein. Ein Vertrag besteht aus Willenserklärungen beider Seiten. Wenn der Vermieter das nicht möchte, ist es wohl kein Vertrag.
Dein Mann darf bei dir wohnen, hat aber kein Recht, im Mietvertrag aufgenommen zu werden.
Kann man eine solche Änderung in den Mietvertrag einklagen?
Nein.
Der Vermieter entscheidet wer sein Mieter ist bzw. wird.
Nein, dein Mann hat lt. allgemeiner Rechtsprechung lediglich das Recht, in der Wohnung zu wohnen.
Wer allerdings genau Vertragspartner ist, entscheidet allein der Vermieter. Der Vermieter muss deinen Mann nicht als Vertragspartner "aufnehmen".