Befreiung vom Rundfunkbeitrag als Student wegen Zweitwohnsitz?
Nach dem Urteil des Verfassungsgericht heute bzgl dem Rundfunkbeitrag: Wenn ich Student bin und meine eigene Wohnung habe und auch als Zweitwohnsitz den meiner Eltern angegeben habe, bin ich dann befreit? Was muss ich einreichen um befreit zu werden? Es wurde ja gesagt, dass es VERFASSUNGSWIDRIG ist. Muss ich vorherige Beträge die der ÖRR von mir verlangt dennoch nachzahlen? Im moment wären das bei mir ein Festsetzungsbescheid über 113€.
6 Antworten
Das wurde in dem Urteil nicht gesagt, so präzise und eng sind die Urteile des BGH nicht.
Da es aber um ZweitWOHNUNG ging, und nicht um ZweitWOHNSITZ, und du bei deinem Erstwohnsitz nicht der Hauptmieter bist, bist du, sehr wahrcheinlich . ,NICHT davon betroffen.
Rückliegende Betrtäge müssen natürlich nachgezahlt werden, Gesetze gelten erst ab Verabschiedung. UndHIER ist bisher das geltende Rechtteilweise als Verfassungswidirg eingestuft worden, die entsprechenden Gesetze sind noch nicht geändert.
Im übrigen gibt es für Studenten sich befreien zu lassen, nämlich dann, wenn sie BAFöG beziehen.
Bekomme dennoch kein Bafög.
Jajaja,,, Sorry..
Es geht um Zweitwohnung, nicht um Zweitwohnsitz.
Du wirst ja nicht bei beiden Wohnungen Inhaber sein und bisher auch nicht 2x den Beitrag gezahlt haben.
Da deine eigene Wohnung dein Erst- oder Hauptwohnsitz ist, musst du dafür voll zahlen. Dafür musst du für deinen Zweitwohnsitz bei den Eltern nichts zahlen. Das gilt selbst dann, wenn deine Eltern befreit wären (dann wärst du nämlich im Normalfall dran).
Das BVerfG hat ausdrücklich auf die Definition des Zweitwohnsitzes abgestellt. Die Beitragserhebung ist nur dort zusätzlich zur Beitragserhebung für den Hauptwohnsitz verfassungswidrig. Im Übrigen liegt es grundsätzlich nicht in deinem Belieben, wo dein Haupt- und Nebenwohnsitz ist. Es würde dir aber auch nur dann etwas nützen, deinen Hauptwohnsitz wieder zu Hause zu haben, wenn du dort der Beitragszahler wärst. Denn nur die doppelte Inanspruchnahme ein und derselben Person ist verafssungswidrig.
Also die Sendeanstalten werden das Urteil so interpretieren, dass nur Single Haushalte bei einer 2. Wohnung keinen 2. Beitrag zahlen müssen.
Du müsstest aber dann darlegen, dass du schon im Erstwohnsitz bei deinen Eltern den vollen Betrag zahlst.
Rückwirkend kannst du nur Geld zurückverlangen wenn du es schon vorher gegen den Bescheid gewährt hast.
Wird auf jeden Fall noch interessant, wie sie es jetzt regeln werden. Hier ist die beste Erklärung, die ich gefunden habe.
Wenn er bei den Eltern whnt, zahlen DIE den Krempel.
Wie kommst du dadrauf davon auszugehen? Soll auch vorkommen, dass das Kind zahlt.
Ja die musst du dennoch zahlen,das Urteil gilt erst ab heute.
Nein, wenn etwas als verfassungswidrig verworfen wird war es dies von Anfang an. Der Anspruch gilt also auf jeden Fall mal für alle nicht verjährten Zeiträume.
BVerfG.