Muss ich den Rundfunkbeitrag rückwirkend bezahlen trotz befreiung durch bafög?
hallo leute, ich bin studentin und bin durch bafög von der ard zdf rundfunkgebühr befreit. aufgrund einer praxisphase von september 2014 bis april 2015 war ich nicht mehr in meiner wohnung, sondern habe bei meinen eltern gewohnt. daher habe ich nicht die briefe der ard zdf rundfunkbeiträge erhalten. nun habe ich den antrag auf befreiung gestellt, welcher auch anerkannt wurde. trotzdem verlangen die eine zahlung von 200€ für den zeitraum von oktober bis juli (der antrag ging ende juli 2015 bei denen ein). jetzt weiß ich überhaupt nicht was ich machen soll. ich habe das geld überhaupt nicht und bin mir auch nicht sicher, ob die den betrag wirklich von mir verlangen können. am telefon wird man nur abgespeist, dass ich hätte meine aktuelle wohnadresse angeben müssen. aber sind wir mal ehrlich, wer denkt denn bitte ununterbrochen an diese blöde rundfunkgebühr. kann mir bitte jemand helfen?!
5 Antworten
Wo Du zu der Zeit gewohnt hast, ist absolut egal. Du warst auf den anderen Wohnsitz gemeldet und in dieser Zeit noch nicht befreit, also musst Du den Betrag leider auch nachzahlen.
du wirst für den zeitraum befreit der auf dem bescheid steht. das setzt voraus, dass du den bescheid pünktlich eingereicht hast. wenn du nicht mind. 2 monate nach bescheiderstelldatum den antrag gestellt hast, dann wird befreit ab folgemonat eingang. aber niemals für die vergangenheit. für die gebühren und säumnisse der vergangenheit musst du zahlen. du kannst auch eine ratenvereinbarung beantragen. das mach recht zügig, ansonsten steht der gerichtsvollzieher vor der tür. dann wirds erst richtig teuer.
die mitarbeiter aus dem telefonservice haben recht. wenn du umziehst und nachweislich abgemeldet bist in deiner wohnung, dann hast du die pflicht dich ordnungsgemäß umzumelden. wird dann festgestellt, dass in deiner wohnung bereits einer wohnt der zahlt, dann wirst du abgemeldet. so hast du nun einfach pech gehabt, weil du deinen pflichten nicht nachgekommen bist.
Schreib denen nochmal den Sachverhalt und bitte freundlich darum, den fragliochen Zeitraum bei der Befreiung zu berücksichtigen.
Hat bei einigen Leuten funktioniert.
Ein Recht darauf hast du nicht. Das hier immer wieder gern empfohlene Abwarten führt regelmäßig zu Nachteilen, weil man eben einen Befreiungsgrund von sich aus zeitnah anzeigen muss und nicht erst wenn die Mahnungen kommen.
Du warst auf deine Wohnung gemeldet,da spielt es keine Rolle ob du dann paar Monate bei deinen Eltern gewohnt hast oder bei einem Freund,du hättest dich um deine Post kümmern müssen und den Antrag auf Befreiung stellen !
Rückwirkend ist eine Befreiung,ohne vorher einen Antrag gestellt zu haben nicht mehr möglich.
Auch wenn du dem Grunde nach einen Anspruch auf Befreiung hast,dass geht nicht nur dir so,auch ein Hilfeempfänger muss daran denken,dass er immer einen Antrag auf Befreiung stellt und den dementsprechenden Nachweis z.B.vom Jobcenter beilegt.
Dir wohl nichts anderes übrig bleiben als zu zahlen,dann musst du versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Es kommt leider nicht darauf an, ob du ununterbrochen an diese 'blöde Rundfunkgebühr' denken musst. Man muss sich als erwachsener selbstständiger Mensch einfach um seine Angelegenheiten kümmern. Und dazu hätte z. B. gehört, dass du zumindest einen Nachsendeantrag bei der Post hättest stellen müssen, damit du die dich betreffende Post auch zeitgerecht erhältst. Dann hättest du dich rechtzeitig um die Sache 'GEZ', die jetzt Rundfunkbeitragsservice heisst, kümmern können. Im Übrigen ist es nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften tatsächlich so, dass du beim Umzug zu deinen Eltern dich beim Rundfunkbeitragsservice hättest ummelden müssen. Auch wenn du also gar nicht in deiner Wohnung warst und deine Eltern wahrscheinlich für ihre Wohnung bereits den Beitrag bezahlt haben, musst du jetzt den Rundfunkbeitrag für deine Wohnung bezahlen, weil der dort einfach auch während deiner Abwesenheit weitergelaufen ist und du für die Zeit keine Befreiung hattest. Ich empfehle dir, einen Ratenantrag zu stellen. Warte nicht, bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.