Nie einen Brief von der GEZ bekommen- bis heute!?

6 Antworten

Deine Adresse haben sie beim Beitragsservice vom Meldeamt, das gerade seinen gesamten Bestand zum Datenabgleich an den Beitragsservice geschickt hat. Nach meiner Kenntnis werden die geschuldeten Beiträge bis längstens Anfang 2017 nachgefordert. Du solltest bei dem Fragebogen besser keine falschen Angaben machen, da der BS ja vom Meldeamt weiß, wann du in deine jetzige Wohnung umgezogen bist. Nachzahlen musst du in jedem Fall, da noch nichts verjährt ist und du bei einer Anmeldung, die funktioniert hätte, auch alles hättest zahlen müssen. Wenn das jetzt eine zu hohe Forderung auf einmal ist, beantrage Ratenzahlung.

Wie dem auch sei, ich habe seit dem nie mehr einen brief von denen erhalten, bis heute!

Man ist trotzdem selber verpflichtet, Beginn und Ende der Wohnung selber anzumelden.

Jetzt ist meine frage, womit muss ich rechnen? Muss ich rückwirkend zahlen oder was?

Wahrscheinlich rückwirkend mit Säumniszuschlägen bezahlen.

Ich habe meines wissens ja nichts falsch gemacht.

Nun ja, § 8 RBStV sagt:

(1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung); entsprechendes gilt für jede Änderung der Daten nach Absatz 4 (Änderungsmeldung). Eine Änderung der Anzahl der im Jahresdurchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahres sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Absatz 4 Nr. 7 ist jeweils bis zum 31. März eines Jahres anzuzeigen; diese Änderung wirkt ab dem 1. April des jeweiligen Jahres.
(2) Das Ende des Innehabens einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist der zuständigen Landesrundfunkanstalt unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Abmeldung).

Nur das halt hier statt Landesrundfunkanstalt der Beitragsservice zuständig ist.

Anmeldung war raus, wenn die nicht ankam bei denen wieso melden die sich erst nach so langer zeit?

Vielleicht hast du nicht gezahlt oder sie ist nie angekommen, du bist dort in der Nachweispflicht, dass du es angemeldet hast, dass geht auch ganz einfach übers Internet, wobei telefonisch eben gesetzlich nicht vorgesehen ist, da es nicht schriftlich ist.

Bei solchen Sachen sollte man ruhig nach 2-3 Tagen fragen, ob die Anmeldung ankam.

Es ist kein Zufall, dass gerade jetzt Post kam, denn es wurden vor kurzem alle Daten mit den Meldeämtern abgeglichen. Man wird von dir höchstwahrscheinlich die Beiträge rückwirkend bis heute fordern, ich meine bis Anfang 2016 zurück, den genauen Stichtag kenne ich gerade nicht.

Ich bezweifle, dass du mit dem Argument, du hättest dich damals angemeldet, da herauswinden kannst, denn auch in diesem Fall hättest du die Beiträge ja bezahlen müssen.

Isabella1026 
Beitragsersteller
 12.07.2018, 05:26

Es ist ja wie gesagt nie was passiert von deren seite. Keine post, keine abbuchung. Da lauf ich dann auch nicht hinterher um den geiern mein geld hinterherzuwerfen. Naja ich werde es sehen.

Hattest du auch einen nachsendeantrag? Telefonisch bringt nichts, da du nichts beweisen kannst.. du kannst aber jetzt den Zettel ausfüllen.. da gibt es auch eine Rubrik.. umgezogen.. da schreibst du das Datum rein

notfalls bekommst du noch die Rechnung die offen ist

Isabella1026 
Beitragsersteller
 11.07.2018, 22:04

Ich hatte keinen nachsendeantrag, da ich aus einer wg ausgezogen bin und die mir die post so gegeben hatten die da noch ankam.

.... es gibt also einen Bescheid vom BS, Du hast trotz Bringeschuld nicht bezahlt bzw. die Zahlungen eingestellt, somit kommt die Pfändung, warte einfach ab.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
PatrickLassan  12.07.2018, 06:32

Bisher gibt es anscheinend lediglich eine Aufforderung zur Anmeldung.