GEZ Gebühren bei Kleingewerbe gemeldet in einer Wohnstätte?
Hallo,
mein Mann hat ein Schreiben von der GEZ-Zentrale bekommen. Es geht darum, dass er ein Kleingewerbe als Hausmeisterservice (nebenberuflich) angemeldet hat und nun GEZ-Gebühren bezahlen soll. Das Gewerbe ist auf unsere Wohnadresse angemeldet, für die wir bereits volle GEZ-Gebühren bezahlen, er hat keine Mitarbeiter eingestellt. Ein Büro als solches hat er auch nicht, und auch kein Firmenwagen.
Das Gesetz besagt doch,
§5 Absatz 5
Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
- in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder
- die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.
Darf ARD trotzdem die Gebühren kassieren?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Renka
2 Antworten
Deine Ansicht ist völlig korrekt. Ein Rundfunkbeitrag für das in der Wohnung angemeldete Kleingewerbe ist nicht zu zahlen, wenn für die Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird (die erste Alternative "kein Arbeitsplatz" kommt hier nicht in Betracht, da dein Mann natürlich in der Wohnung einen Arbeitsplatz hat, z. B. um die Buchhaltung zu machen).
Da es seit 2013 keine GEZ und keine Rundfunkgebühren mehr gibt, ist für den neuen Rundfunkbeitrag der neue Beitragsservice zuständig. Der weiß aber nicht, ob das Gewerbe in der Wohnung oder in einem eigenen Büro im gleichen Haus ausgeübt wird. Daher musst du ihm mitteilen, dass die Betriebsstätte in der Wohnung von euch ist und dass ihr bereits unter der Beitragsnummer XXX für die Wohnung zahlt. Dann entfällt die Beitragspflicht für das Gewerbe.
Wenn das so in dem Brief steht, ist es zumindest mißverständlich. Entscheidend in deinem Fall ist doch, dass du bereits den Rundfunkbeitrag für die private Wohnung bezahlst. Dann ist eben nach dem Gesetz der Rundfunkbeitrag für die darin befindliche Wohnung nicht zu entrichten. Bitte mach es so, wie von mir empfohlen und berufe dich dabei auf § 5 Abs. 1 Nr. 3 RBStV. Du wirst sehen, es klappt.
Weder die "GEZ-Zentrale" noch die ARD zieht den Rundfunkbeitrag ein, sondern der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Die Begründung, warum Ihr nicht zahlen musst, hast Du ja schon zitiert, teilt denen das mit und fertig.
Die sind aber echt dreist, abzocken wo es nur geht.
Woher soll denn der Beitragsservice wissen, dass bei euch ggf. § 5 Abs, 5 greift? Die wissen nur von der Gewerbeanmeldung.
Alles schön und gut. Aber in dem Schreiben des Beitragsservice steht:
Nach der gesetzlichen Regelung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags sind im gewerblichen und freiberuflichen Bereich unter anderem anzumelden:
Betriebsstätten, auch wenn sich Diese innerhalb einer Wohnung befinden.
Dann aber finde ich auf der Seite des Ministeriums NRW den §5, den ich oben zitiert habe. Was ist nun richtig? Oder verstehe ich hier was falsch?