GEZ Gebühren bei Kleingewerbe gemeldet in einer Wohnstätte?

2 Antworten

Deine Ansicht ist völlig korrekt. Ein Rundfunkbeitrag für das in der Wohnung angemeldete Kleingewerbe ist nicht zu zahlen, wenn für die Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird (die erste Alternative "kein Arbeitsplatz" kommt hier nicht in Betracht, da dein Mann natürlich in der Wohnung einen Arbeitsplatz hat, z. B. um die Buchhaltung zu machen).

Da es seit 2013 keine GEZ und keine Rundfunkgebühren mehr gibt, ist für den neuen Rundfunkbeitrag der neue Beitragsservice zuständig. Der weiß aber nicht, ob das Gewerbe in der Wohnung oder in einem eigenen Büro im gleichen Haus ausgeübt wird. Daher musst du ihm mitteilen, dass die Betriebsstätte in der Wohnung von euch ist und dass ihr bereits unter der Beitragsnummer XXX für die Wohnung zahlt. Dann entfällt die Beitragspflicht für das Gewerbe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Renia01 
Beitragsersteller
 26.09.2018, 17:56

Alles schön und gut. Aber in dem Schreiben des Beitragsservice steht:

Nach der gesetzlichen Regelung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags sind im gewerblichen und freiberuflichen Bereich unter anderem anzumelden:

Betriebsstätten, auch wenn sich Diese innerhalb einer Wohnung befinden.

Dann aber finde ich auf der Seite des Ministeriums NRW den §5, den ich oben zitiert habe. Was ist nun richtig? Oder verstehe ich hier was falsch?

gorbi210  27.09.2018, 09:06
@Renia01

Wenn das so in dem Brief steht, ist es zumindest mißverständlich. Entscheidend in deinem Fall ist doch, dass du bereits den Rundfunkbeitrag für die private Wohnung bezahlst. Dann ist eben nach dem Gesetz der Rundfunkbeitrag für die darin befindliche Wohnung nicht zu entrichten. Bitte mach es so, wie von mir empfohlen und berufe dich dabei auf § 5 Abs. 1 Nr. 3 RBStV. Du wirst sehen, es klappt.

Weder die "GEZ-Zentrale" noch die ARD zieht den Rundfunkbeitrag ein, sondern der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Die Begründung, warum Ihr nicht zahlen musst, hast Du ja schon zitiert, teilt denen das mit und fertig.

Renia01 
Beitragsersteller
 26.09.2018, 13:52

Die sind aber echt dreist, abzocken wo es nur geht.

Omikron6  26.09.2018, 14:02
@Renia01

Woher soll denn der Beitragsservice wissen, dass bei euch ggf. § 5 Abs, 5 greift? Die wissen nur von der Gewerbeanmeldung.